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Richtersprüche

Rechtsprechung in Deutschland im Jahre 1999:
Der menschliche Körper ist ein "erschreckender" Anblick

Verwaltungsgericht Freiburg sieht in einem nackten Menschen eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" (dpa-Meldung vom 17. 5. 99)

 Ganz Deutschland kennt ihn: Den "Nacktläfer von Freiburg", den Sexualtherapeuten Dr. Peter Niehenke, Gründer der Bürgerinitiative "Wald-FKK".

 Mit einem Aufruf wandte er sich 1998 an die Bevölkerung in Freiburg und bat um Toleranz dafür, daß er den Lorettoberg, an dessen Fuße er wohnt, zum "Englischen Garten" von Freiburg mache wolle (was in München im Englischen Garten möglich sei, müsse doch auch in Freiburg auf dem Lorettoberg möglich sein, meinte er). Obwohl er aus der Bevölkerung, wie auch durch eine ganze Reihe von Medienberichten dokumentiert ist, überwiegend Zuspruch erfuhr, machten sich die Behörden zum Anwalt einer kleinen besonders prüden Minderheit und drohen ihm immer höhere Bußgelder an (derzeit droht ihm für jeden Nacktlauf innerhalb der Stadtgrenzen von Freiburg ein "Zwangsgeld" in Höhe von DM 4.000,-). Grotesk an diesem Zwangsgeld ist, daß es praktisch für jeden fehlenden Quadratzentimeter Stoff DM 100,- veranschlagt, denn wenn der "Nacktläufer" ein " Feigenblatt" trägt, dann ist er, auch nach Auffassung der Behörden der Stadt Freiburg, "in zulässiger Weise bekleidet". Die ganze "Groteske" um den "Nacktläufer von Freiburg" ist auf der Homepage der von ihm gegründeten Bürgerinitiative ausführlich dokumentiert.

http://www.waldfkk.de/

Urteilsbegründung

 Gegen die Verhängung des Zwangsgelds durch die Stadt Freiburg hatte der "Nacktläufer" natürlich Widerspruch eingelegt. Normalerweise hat ein Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme eine "aufschiebende Wirkung" (die Anwendung der Maßnahme wird also bis zur gerichtlichen Entscheidung ausgesetzt), doch Freiburg hatte die "aufschiebende Wirkung" des Widerspruchs versagt. Dies ist normalerweise nur zulässing, wenn von einem Verhalten eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Weil in der heutigen Zeit das reine Nacktsein kaum mehr als eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bezeichnet werden kann, klagte der "Nacktläufer" beim Verwaltungsgericht Freiburg auf "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs". Diese Klage wurde mit der folgenden (Urteils-) Begründung abgewiesen:

 Der Gesamte Text des Urteils: Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 5 Seite 6

Leserbrief an die Badische Zeitung

 In einem Leserbrief an die Badische Zeitung Freiburg machte der "Nacktläufer" seinem Ärger Luft:

Auszug:

"Und dann diese Wortwahl: '... seine Nacktheit öffentlich zur Schau zu stellen'! Was verrät eine solche Formulierung nicht alles über die Geisteshaltung der 'Urteilenden'! Wenn ein Filmteam im Englischen Garten von München Leute interviewed, die dort nackt herumliegen und unbefangen genug sind, sich auch so filmen zu lassen, sind das dann alles Leute, die 'ihre Nacktheit öffentlich zur Schau stellen' wollen? Wenn eine Frau ohne Schleier herumläuft, will sie dann 'ihr Gesicht zur Schau stellen'? Es ist einfach unglaublich, was Richter in Deutschland an der Grenze zum dritten Jahrtausend noch immer meinen, ihren Mitmenschen an verstaubter und verkorkster Moral vorschreiben zu dürfen.

Eine solche Formulierung auf mich anzuwenden, der sich, mit wohlbegründeten Argumenten, für eine größere Unbefangenheit im Umgang mit Nacktheit engagiert (und dazu, sozusagen 'von Berufs wegen', auch wirklichberufen ist!), ist eine üble Diffamierung - aber solcherart Diffamierung muß man sich von Richtern ja wohl gefallen lassen (man kann sie ja schlecht wegen Beleidigung verklagen ...). Was die Analyse von menschlichen Motiven angeht, fühle ich mich dieser Dame und diesen zwei Herren Richter allerdings, fachlich gesehen, etwas überlegen und kann mich über derartige Unterstellungen (die man, würde es sich nicht um Richter handeln, böswillig-naiv nennen müßte) nur wundern. Angesichts solcher 'richterlicher Diffamierung' meiner Person muß es mir allerdings gestattet sein anzumerken, daß sich nach meinem Empfinden in den von den Richtern verwendeten Formulierungen eine, von mir persönlich übrigens als widerlich und menschenverachtend (weil körperfeindlich) empfundene, mangelnde Emanzipation von gesellschaftlichen Konventionen ausdrückt, die bar jeder Chance für eine auf humanen Grundsätzen basierende Begründung sind!"

Den Volltext finden Sie hier: Niehenkes Kommentar zum Urteil

Pressemitteilung vom 13. Oktober 1999

 Pressemitteilung von Dr. Peter Niehenke zur Fragwürdigkeit von Richtersprüchen bei "Sittlichkeitsdelikten" .