Prima Strafbefehl Eigener Fall


Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Oct 08,2002,21:58       Archive
Damit alle verstehen, worum es im angehängten Strafbefehl geht:

1) Der Text des Anstoßes steht im

Handbuch für alternative Fremdenverkehrswerbung
,
und zwar im Kapitel

Die gefährlichste kriminelle Vereinigung
.
Die Staatsanwaltschaft Marburg hatte das Handbuch am 2.7.2002 sperren lassen. Daraufhin zeigte ich die Staatsanwaltschaft Marburg wegen Nötigung an.Die Staatsanwaltschaft sprach sich selbst frei, indem sie jede Verantwortung für die Sperrung bestritt. Als ich dies der T-Online AG mitteilte, hob sie die Sperrung auf.

2) Am Ende des Strafbefehls steht das Zitat
"BverfGE 82, 272 <283f.>". Damit erweckt die Staatsanwaltschaft den Eindruck, als beruhe ihr Strafbefehl auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Staatsanwaltschaft hat darauf spekuliert, dass niemand das Zitat überprüft.

Im zitierten Urteil geht es um Franz-Josef Strauß, einen Schriftsteller und den Verlag Gruner+Jahr.

Der Journalist hatte Strauß als "Zwangsdemokraten" bezeichnet und in einem Interview, das der Stern gedruckt hatte,
erklärt:

Zwangsdemokraten.. Das sind für mich jene Leute,
die sich nur unter Zwang oder aus opportunistischen
Gründen zur Demokratie bekehren ließen und diese
Staatsform allenfalls formal handhaben. Für mich ist
Franz-Josef Strauß die Personifizierung dieses Typs.
... halte ich den Typus des Zwangsdemokraten für
sehr gefährlich.

Strauß hatte dagegen auf Unterlassung geklagt und in allen Instanzen bis zum Oberlandesgericht München gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht entschied dagegen:

Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 28.Juli 1989
- 21 U 2754/88 - verletzt den Beschwerdeführer ... in seinem
Grundrecht aus Artikel 5 Abs.1 Satz 1 des Grundgesetzes...
Es wird aufgehoben... Der Freistaat Bayern hat den
Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten.

Ulrich Brosa




Related link:
Handbuch für alternative Fremdenverkehrswerbung

Siehe auch Staatsanwaltschaft beim Landgericht Marburg unter Vertuschungs-Verdacht

--modified by DPN at Wed, Oct 09, 2002, 11:35:12

--modified by Dr.Ulrich Brosa at Fri, Dec 06, 2002, 20:53:46



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Re: Prima Strafbefehl

Re : Prima Strafbefehl -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von Sylvia ® , Oct 10,2002,21:34    Zum Beginn des Threads   Archive
Sehr geehrter Herr Dr. Brosa,

Sie werden sicher allein wissen, daß Sie nicht allein Opfer der Justiz sind. Auch wir haben diese Erfahrungen, die Sie auf Ihrer Homepage darstellen, bereits machen müssen. Ich erlaube mir nochmals auf meine Berichterstattung "Freibrief für verlassene Ehefrau durch Lüneburger Justiz" zu verweisen. Hier hat Herr Oberstaatsanwalt Kuntze von der Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Verfahren u.a. wegen Prozeßbetrug, vorsätzlicher falscher Eidesstattlicher Versicherung, Vortäuschen einer Straftat, Unterschlagung, Betrug, Diebstahl, schweren Einbruchdiebstahl, Mißbrauch der Rechtspflege usw. nach § 153 StGB ohne Bestrafung eingestellt. Dies unter dem Vorwand, es würde sich "um die Aufarbeitung ehelicher Auseinandersetzungen" handeln. Die Folge: Derzeit wird der dritte !!! Prozeßbetrug und die zweite !!! vorsätzlich falsche Eidesstattliche Versicherung verwirklicht, durch ein und dieselbe Person. Gerade, weil sie ja keine Angst haben muß, daß ihr was passiert. Macht ja eh keiner was, immer frei nach diesem Motto.

Auch wir haben Beweise gesammelt. Resultat war, daß das Familiengericht Lüneburg, Frau Richterin Skribba, äußerte, "diese Fotos gehen unter die Gürtellinie". Sie stellten lediglich ein Junge im Alter von 5 Jahren dar, das durch seine Mutter zur Ausübung des Besuchsrechts mit dem Vater mit "Gummi-Gartenschuhe der Marke Tchibo in Gr. 38!" ausgestattet worden ist. Der Junge konnte darin nicht laufen und mußte 4 Stunden getragen werden oder aber eben barfuß gehen. Die Anwältin der Ehefrau, Frau Heike Bauseneick aus Lüneburg, stellte fest, daß diese Schuhe "in einem hübschen blau gehalten waren", und erhielt damit vollstes Gehör. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Lachen.

Der Staatsanwalt hat nach Beweisvorlage durch uns (Fotos, Zeugen, Dokumente von Banken etc.) und Widerspruch gegen seinen "Einstellungswillen" die Ermittlungen gegen meinen Mann gelenkt und nach 9!!! Monaten angebliche Zeugen gefunden, die gesehen!!! haben, daß die arme Frau angeblich geschlagen worden ist. Komisch ist nur, daß diese Zeugen das ausgesagt haben, nachdem!!! sie der angeblich so armen Frau bei einem glatten Diebstahl geholfen haben und gegen die Zeugen Strafanzeige wegen Beihilfe zum Diebstahl gestellt worden ist. Der Begriff der "Schutzbehauptung" scheint dem OStA Kuntze völlig fremd.

Nach dieser Aussage habe ich Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gestellt. Dieses Verfahren wurde aber gar nicht ermittelt, da es "tatbestandlich schon nicht gegeben ist". So! Man hat keine weiteren Fragen oder Anmerkungen, wenn man das erleben mußte.

Fest steht jedenfalls, daß der Staat eher Prozeßbetrug etc. subventioniert, in Form von Prozeßkostenhilfe, als sich aus seinem Sessel zu bequemen und möglicherweise sogar noch sachgerechte Ermittlungen anzustellen. Dies könnte ev. ehrliche Arbeit bedeuten!Pfui

Zu Ihren Erfahrungen mit Zeugen: Auch von uns benannte Zeugen wurden nicht gehört, aber die am Diebstahl beteiligten, die wurden gehört, sogar zwischen Weihnachten und Neujahr, nämlich am 27.12.2001. So wichtig war die Abwälzung der Strafanzeige. Man soll´s kaum glauben.

Am 23.09.2002 stellte mein Mann einen Einbruch und Diebstahl der Außenbeleuchtung an seinem Haus fest. Es dauerte 1,5 Stunden, bis die Polizei kam um ihm mitzuteilen, daß sie keine Anzeige aufnehmen können, weil Zitat: "Dies ist eine zivilrechtliche Sache, das kann nur Ihre geschiedene Frau gewesen sein, die Ihnen wieder eins auswischen will." Na, was sagt man dazu? Weiter führte der nette POM Reimer vom PK Scharnebeck aus: Zitat: "Da war doch noch mehr, was vor dem Staatsanwalt gelandet ist und hochgespielt (!!!) werden sollte. Aber der Staatsanwalt hat ja alles eingestellt."

So, nun kann man sich fragen, woher der Mann das weiß. Er ist doch wohl nicht etwa ein Freund der Beschuldigten? Oder meldet die Staatsanwaltschaft neuerdings ihre "Abschlüsse" an die Polizei? Doch wohl kaum.

Im gleichen Boot sitzend

Sylvia



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Re: Prima Strafbefehl Eigener Fall

Re : Re: Prima Strafbefehl -- Sylvia
Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Oct 13,2002,16:33    Zum Beginn des Threads   Archive
Die gewöhnliche Argumentation der Staatsanwaltschaften
verläuft etwa so: Sie seien völlig überlastet und müssten
sich doch in erster Linie um Kapitalverbrechen kümmern.
Meistens aber würden Querulanten sie von ihrer wirklichen
Arbeit abhalten. Wenn diese Querulanten nicht durch eine
kostenlose Abmahnung zum Schweigen gebracht werden
könnten, müssten sie eben bestraft werden.

Der Öffentlichkeit stellt sich die Frage, wie sie die Wahrheit
erkennen soll. Haben die Justizanhörigen oder die sogenannten
Querulanten Recht? Oder bei einem zivilrechtlichen Streit:
Welche der beiden Parteien hat die andere mehr geschädigt?
Erkenntnis der Wahrheit erfordert viel Arbeit. Kaum jemand
will diese Arbeit leisten.

Die wichtigste Methode der Auseinandersetzung: Den Konflikt
auf den Punkt bringen. Man muss das Fehlverhalten eines
Kontrahenten so klar nachweisen, dass jede(r) Interessierte
den Sachverhalt und die Beweise innerhalb weniger Minuten
verstehen kann.

Z.B. hat die Verurteilung eines Mannes wegen Vergewaltigung
Furore gemacht, als sich herausstellte, dass dieser Mann
schon immer vollkommen impotent und die angeblich geschädigte
Frau immer noch eine Virgo Intacta war.

Auf den Punkt gebracht ist auch ein Strafbefehl, in dem eine
Staatsanwaltschaft als Exekutor in eigener Sache auftritt. Die
Staatsanwaltschaft lässt sich zwar von anderen bezahlen, doch
Dienste leistet sie nur sich selbst. Ich habe den Strafbefehl
veröffentlicht, damit sich alle davon überzeugen können, dass
es wirklich so ist. Sonst glauben alle, es handle sich um einen
kitschigen Räuber-Roman.

Überraschend einfach kann das Versagen der Justiz auch bei
schwerer Kriminalität bewiesen werden. Für nazistische Straftaten,
die hier in Nordhessen beängstigend selbstverständlich sind,
habe ich Material im Handbuch-Kapitel
Das Hakenkreuz bei Bürgeln
zusammengestellt. In der Justiz funktioniert praktisch nichts
mehr. Bei schwerer Kriminalität wird genauso geschlampt wie
bei Bagatelldelikten.

Indessen kann man sich mit der Beweisführung abmühen, wie man
will. Menschen beschäftigen sich mit Problemen erst, sobald
sie selbst betroffen sind. Genau das hat Sylvia klargestellt.

Ulrich Brosa
Related link: http://brosa-gmbh.bei.t-online.de/



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Re: Prima Strafbefehl

Re : Re: Prima Strafbefehl -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von Alexander ® , Oct 13,2002,18:28    Zum Beginn des Threads   Archive
Dass Menschen sich mit Problemen beschäftigen, wenn sie selber davon Betroffen sind, dagegen ist ja gar nichts einzuwenden. Viel schlimmer sind die Leute, die Unrecht über sich ergehen lassen und es irgendwo anders "abreagieren", also sich wieder einen "Schwächeren" suchen. Wer sich nicht wehrt, passt sich an, macht sich damit selbst mit schuldig (nämlich allein dadurch, dass so die Probleme nie gelöst werden), mal ganz davon abgesehen, dass solche Leute dann eben irgendwann wie dargelegt wohl zwangsläufig auch zu Tätern an Schwächeren werden. Und so dreht sich die Teufelsspirale immer weiter und es bleibt mit "Spannung" abzuwarten, wie alles enden wird.


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Re: Prima Strafbefehl Grundsatzfragen

Re : Re: Prima Strafbefehl -- Sylvia
Gespostet von Peter Dobrovka ® , Oct 13,2002,19:10    Zum Beginn des Threads   Archive
:Am 23.09.2002 stellte mein Mann einen Einbruch und Diebstahl der
:Außenbeleuchtung an seinem Haus fest. Es dauerte 1,5 Stunden, bis die
:Polizei kam um ihm mitzuteilen, daß sie keine Anzeige aufnehmen
:können, weil Zitat: "Dies ist eine zivilrechtliche Sache, das kann nur
:Ihre geschiedene Frau gewesen sein, die Ihnen wieder eins auswischen
:will."

Das ist aber unzulässig! Die Polizei ist verpflichtet, das aufzunehmen, egal wer es gewesen ist, noch egaler, wer im Verdacht steht.

Was macht man eigentlich korrekterweise in einem solchen Fall, um sich nicht abwimmeln zu lassen?

PD



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Re: Prima Strafbefehl

Re : Prima Strafbefehl -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von Axcell ® , Sep 02,2003,21:16    Zum Beginn des Threads   Archive
Verehrter Herr Dr. Brosa,

habe selbst einen sehr interessanten Fall in anderer Angelegenheit erlebt, in dem ich wohl als Stino (also stinknormaler Mensch) gesehen wurde, nicht wissend, Jura studiert zu haben. Den Fall habe ich aber aufgrund meines Ehrgeizes, dem ich in solchen Situationen verfallen bin niederschlagen können. War erstaunt, für was die Justiz alles Zeit hat.


Begrüße außerordentlich die Richterdatenbank und auch Ihr Engagement.

Ihnen möchte ich noch ein Urteil des Bundeverfassungsgerichtes bekanntgeben, in dem dieses Gericht die Redefreiheit ausdrücklich bestätigt.

Wer Maßnahmen der öffentlichen Gewalt kritisiert, muß keine Angst vor staatlichen Sanktionen haben. Dieses Recht gehört nach dem Urteil des BVG in Karlsruhe zum Kernbereich des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußerung. Ein Mann hatte in einem Leserbrief an die in Freiburg erscheinende "Badische Zeitung" das Vorgehen der Zentralen Abschiebebehörde für Asylbewerber als "Gestapomethoden" bezeichnet (AZ:1 BVR 1770/91).

Der gegen Sie ergangene Strafbefehl steht auch hierzu im Widerspruch.

Hoffe die Sache geht weiter und Sie kommen noch zu Ihrem Recht.

MfG

Axcell




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