Zeugin zittert in der Zelle - Sie erfuhr erst nach dem Urlaub von Vorladung Medienbericht/Leserbrief
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Gepostet von: Wil ®

07/08/2004, 15:58:06

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Quelle: Darmstädter Echo

>An einem Dienstagmorgen um 6 Uhr klingelt es an der Haustür von Susann Ufer plötzlich Sturm. „Wir haben einen Haftbefehl gegen Sie“, sagt eine Stimme durch die Sprechanlage der Vierzigjährigen, die gar nicht weiß, wie ihr geschieht. „Das muss eine Verwechslung sein“, antwortet sie. Doch es ist keine. Wenig später wird Susann Ufer von den Polizeibeamten mitgenommen – Zwangsvorführung beim Amtsgericht.

„Ich kam mir wie eine Verbrecherin vor“, klagt die Geschäftsleitungsassistentin, die sich keiner Schuld bewusst war – und bis heute nicht ist. Erst Samstagnacht war sie vom Urlaub zurückgekehrt und hatte beim Durchsehen ihrer Post am Montag erfahren, dass sie am Freitag zuvor als Zeugin beim Gericht hätte aussagen müssen. „Ich wollte mich am Dienstag bei Gericht melden und erklären, dass ich im Urlaub war und daher von der Vorladung nichts wissen konnte.“ Doch da wurde sie schon unangekündigt abgeholt. Wegen ihres Fernbleibens war die Verhandlung kurzfristig auf Dienstag verschoben worden.

Susann Ufer hatte nicht ahnen können, dass sie vom Gericht nochmal gebraucht werden würde. Es liegt drei Jahre zurück, dass sie vor einem Schnellrestaurant angegriffen wurde. Als Zeugin sagte sie gegen das polizeibekannte Mädchen vor anderthalb Jahren aus. „Da war die Sache für mich abgeschlossen.“ Nicht aber fürs Amtsgericht, das sich jüngst in einem Parallelverfahren mit der Falschaussage einer dritten Beteiligten befasste. Und hierfür erneut Susann Ufer heranzog.

Für die Vierzigjährige war das mehr als unangenehm. „Ich wurde überhaupt nicht informiert, was mit mir passiert“, erinnert sie sich. Die Polizisten brachten sie zum Amtsgericht, wo sie in eine Zelle kam, und nahmen ihr das Handy ab. Sie fühlte sich hilflos und ausgeliefert. „Ich hab’ Platzangst, ich geh’ in keine Zelle“, wehrte sich die Zeugin, woraufhin man wenigstens die Tür nicht abgeschlossen habe. Dennoch war das Erlebnis für sie beklemmend: „Ich hab’ gezittert und Schweißausbrüche gekriegt.“

Als sie eine Stunde später in den Gerichtssaal geführt wurde, habe der Richter sie wegen ihres ersten Fernbleibens erst einmal angeschnauzt. „Da ist mir dann der Kragen geplatzt: Sie können mich doch nicht wie eine Schwerverbrecherin behandeln, hab’ ich geschimpft.“ Daraufhin habe der Richter gedroht, wenn sie jetzt nicht still sei, sperre er sie eine Woche lang ein – und ließ sie für eine weitere Stunde abführen, um die Verhandlung danach fortsetzen zu können. „Ich hätte die Vorführung ja verstanden, wenn ich drei-, viermal nicht erschienen wäre“, sagt Ufer. Doch auf ihre Erklärung, sie sei im Urlaub gewesen, habe er nur geantwortet: Dann hätte sie sich eben abmelden müssen.

„Das ist Quatsch“, widerspricht der Richter, der seinen Namen nicht genannt haben will. „Jeder Zeuge ist selbstverständlich befugt, in Urlaub zu fahren.“ Er sei nun einmal dazu verpflichtet, Zeugen vorführen zu lassen, da er an Fristen gebunden sei. Dass Susann Ufer zu spät von der Vorladung erfahren habe, sei „persönliches Pech“. Derlei Vorführungen seien natürlich unangenehm, das könne er nachvollziehen. Doch sie hätte sich eben nach dem Durchsehen der Post gleich melden sollen: „Insofern hat sie es weitestgehend selbst zu verantworten.“

Das findet im Grunde auch Amtsgerichtssprecher Martin Blanke. Doch er räumt auf Anfrage auch ein, dass die Zeugin mit der Vorladung nicht habe rechnen können und das Zeitfenster sehr eng gewesen sei. Doch letztlich liege das alles im Ermessen des zuständigen Richters.

„Selbst wenn“, bleibt Susann Ufer bei ihrer Kritik, „auch ein Richter hat nicht das Recht, Menschen so zu behandeln. Das ist ein Unding!“



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Alexandra Welsch

8.7.2004<

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