«Andreas Müller wollte das Cannabisverbot überprüfen lassen. Die
Brandenburger CDU sah gleich mal rot
Unabhängig, das verlangt das Grundgesetz, soll ein Richter sein. Andreas
Müller, Amtsrichter in Bernau, versteht das durchaus als Auftrag. 2002
setzte er ein Verfahren aus, in dem ein junger Mann wegen Besitzes von drei
Gramm Haschisch belangt werden sollte, und legte es dem
Bundesverfassungsgericht vor. Das Cannabisverbot kam ihm unverhältnismäßig
vor. Karlsruhe ließ sich Zeit, Müller wurde ungeduldig; er begann die
Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbots in einem weiteren Verfahren zu
überprüfen und lud dazu mehrere Gutachter ein. Das hat sich zu einer kleinen
brandenburgischen Affäre ausgewachsen, denn bald ist Wahlkampf. Der CDU-Landtagsabgeordnete Sven Petke forderte also, dass Müller seines
Amtes enthoben werden soll. "Er verhindert nun schon zum wiederholten Male
die Verfolgung schlimmer Drogendelikte", sagte Petke. Das erinnere an
Rechtsbeugung und sei eine Verschwendung von Steuermitteln. Die
brandenburgische Justizministerin Barbara Richstein, ebenfalls CDU, sagte
nichts. Das veranlasste den Brandenburgischen Richterbund wiederum zu harter
Kritik: Richstein hätte Müller schützen und Strafantrag wegen übler Nachrede
stellen müssen.
Müller zu schützen fällt der Justizministerin aber anscheinend nicht leicht.
Müller ist ein ungewöhnlicher und ein linker Richter. Wenn Müllers Maßstab
sich durchsetzt und jedes Verfahren, in dem der Staat "mit Kanonen auf
Spatzen schießt", eine besondere Prüfung nach sich zöge, müsste die Justiz
viele Verfahren aussetzen. Dass Müller das Gesetz, das den Besitz von
weichen wie harten Drogen bestraft, nur gut geprüft anwenden möchte, ist
wiederum nicht nur eine juristische Entscheidung.
Müllers Vater war Alkoholiker. Nach einem Entzug wollte der Vater in einer
Dorfkneipe eine Cola trinken. "Du bist kein Mann", habe ein Kneipentrinker
zum Vater gesagt, berichtet Müller. Der Vater trank ein Alster. Sechs Monate
später war er tot. Müllers Bruder dagegen flog wegen Cannabis-Konsums von
der Schule und saß wegen Handels mit Cannabis im Gefängnis. Nach der
Entlassung wurde er heroinabhängig. "Ich weiß, wie Alkoholiker, wie Junkies
und wie Kiffköpfe funktionieren", sagt Müller. "Wenn ich das ins Verhältnis
setze, ist mir ein kiffender Vater allemal lieber als ein alkoholabhängiger,
der prügelt."
Das Verfassungsgericht hat sich letzte Woche gegen Müller entschieden. Ein
Richter habe nicht das Recht zur allgemeinen Aufsicht über Gesetze. Müller
hat das akzeptiert und verurteilt Haschkonsumenten wieder umstandslos. Wo
ihm niemand reinreden kann, wird er dagegen weiter eigene Wege gehen und
Neonazis lieber auf Socken als in Springerstiefeln in den Gerichtssaal
lassen. Dass Petke und Richstein gegen den Richter agierten, ist dagegen
schlichter Wahlkampf. Die beiden haben damit gezeigt, dass gedankliche
Unabhängigkeit auch Politiker zieren kann. Und dass es selten zu viel
Unabhängigkeit gibt, aber oft zu wenig." MAREKE ADEN»