Die 'Gnade des anatomischen Defekts' Medienbericht/Leserbrief
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Gepostet von: DPN ®

07/20/2004, 13:26:09

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«FREISPRUCH / Unfassbar: Tochter beschuldigte einen 41-Jährigen der Vergewaltigung. Attest: Der Mann ist unfähig zum Geschlechtsverkehr!

BEZIRK GÄNSERNDORF / „Ich habe mich gedreht und gewunden, aber es hat alles nichts genützt. Er hat mich mit der einen Hand an den Armen gehalten, und mit der anderen Hand hat er mir die Hose runtergezogen. Dann hat er mich vergewaltigt“, belastete eine jetzt 17-Jährige aus dem Bezirk Gänserndorf ihren Vater (41) schwer.

Dieser leugnete mit Nachdruck die vorgeworfene Tat. „Das Verhältnis zu meiner Tochter war zwar in letzter Zeit sehr schlecht, weil sie so viel geschimpft und gelogen hat, doch ich habe sie nicht angerührt“, verantwortete sich der Arbeiter. Weiters ortete er als Motiv seiner Tochter Wut, weil er sie in ein Internat gegeben hatte. Hauptentlastungsgrund für den Weinviertler war ein Attest, das ihm einen körperlichen Defekt in seinem Genitalbereich, der jegliche Intimität unmöglich macht, bestätigte! So war auch für den Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Mag. Helmut Neumar nach kurzer Beratung alles klar: Der 41-Jährige wurde von der Vergewaltigung und der Blutschande freigesprochen.

CHRISTIANE BUCHECKER»

Hätte dieser Mann keinen anatomischen Defekt, dann säße er jetzt vermutlich im Gefängnis. Schließlich ist die Aussage des Mädchen doch 'in den Kernbereichen' detailliert und in sich widerspruchsfrei, so dass sie von Gutachtern im Stile Pohle-Hauß zweifellos als 'glaubwürdig' eingestuft worden wäre (alle Zeugen der Staatsanwaltschaft sind ja bei ihr glaubwürdig ...).

Wie viele Männer, die das Pech haben, körperlich gesund zu sein, sitzen wohl aufgrund solcher Anschuldigungen unschuldig hinter Gittern? Wie hoch mag hier die 'Dunkelziffer' sein. Wie viele Verbrechen werden von faulen und gewissenlosen Gutachtern begangen, die Menschen durch Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft in den Knast bringen? (Siehe: Wahlspruch vieler Staatsanwälte: Lieber ein Unschuldiger im Gefängnis, als ein Schuldiger, der frei herum läuft - die direkte Umkehr dessen, was das Grundgesetz fordert).

Peter



dazugehöriger link: Nachrichten aus Österreich







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Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts'
Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts' -- DPN Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: Mareike ®

07/20/2004, 18:00:30

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Schließlich ist die Aussage des Mädchen doch 'in den Kernbereichen' detailliert und in sich widerspruchsfrei, so dass sie von Gutachtern im Stile Pohle-Hauß zweifellos als 'glaubwürdig' eingestuft worden wäre

Das Problem, daß die Glaubwürdigkeit eines Zeugen niemals mit 100%iger Sicherheit ausgeforscht werden kann, ist doch nichts Neues.

Da hilft kein Lügendetektor und keine Menschenkenntnis, da hülfe nur Allwissenheit.

Es muß eben nur "beyond reasonable doubt" plausibel sein.

Wenn jemand hinreichend "professionell" lügen kann, kann er damit auch einen Unschuldigen hinter Gitter bringen, das wissen wir doch alle.

Die Umkehrung allerdings würde Zeugenaussagen alleine grundsätzlich als wertlos ansehen - was wiederum den meisten Vergewaltigern sehr gelegen käme. Man kann es nie allen Seiten recht machen - es ist schwerer, wegen Vergewaltigung im Gefängnis zu landen, als Sie vielleicht meinen.

Der o.a. Fall erinnert mich übrigens an einen, von dem vor einigen Wochen mal die Rede war.

Da ging es glaube ich um den Fall, daß bei einem Beschuldigten gegen dessen Willen die Erektionsfähigkeit gutachterlich geprüft werden sollte, weil er sich ebenfalls auf eine erektile Dysfunktion als Entlastung in einem Mißbrauchsverfahren berief.

Wenn ich mich recht entsinne, hat der BGH (?) die Zwangsuntersuchung untersagt.







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Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts'
Re: Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts' -- Mareike Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: DPN ®

07/20/2004, 20:37:18

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Wir wissen auch alle, dass es misshandelnde Polizisten gibt, rechtsbeugende Richter und Staatsanwälte, die nicht korrekt ermitteln, wir wissen, dass nicht nur Sparkassenvorstände im Rheinland dazu tendieren dürfte, dubiose Geschäfte zu machen und sich dabei dubioser Personen zu bedienen, wir wissen schließlich, das Rechtsanwälte Parteienverrat begehen usw. usw.

Da wir das alles wissen, können wir diese Seiten ja dann schließen. Oder? - Oder könnte es darum gehen, so etwas wie 'Problembewusstsein' zu schaffen? Um nur ein nahe liegendes Ziel zu bezeichnen, dass mit solchen Meldungen (die ja aus einer Zeitung entnommen wurden (die es offenbar auch der Berichterstattung Wert fanden ...) verbunden sein könnte. - In solchen Momenten verstehe ich sehr gut, warum Sie es vorziehen, hier nicht mit Realnamen aufzutreten.

Was geht in Ihrem Kopf eigentlich vor, wenn Sie sich hier beteiligen?

DPN







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Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts'
Re: Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts' -- DPN Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: Mareike ®

07/21/2004, 12:22:45

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dass mit solchen Meldungen (die ja aus einer Zeitung entnommen wurden

Der Aspekt, auf den ich mich bezog und auf den Sie sich zuvor bezogen, stammte aber von Ihnen, nämlich "dass sie von Gutachtern im Stile Pohle-Hauß zweifellos als 'glaubwürdig' eingestuft worden wäre".

Genau daran habe ich mich gestört, weil es suggeriert, die Glaubwürdigkeit eines (potentiellen) Vergewaltigungsopfers sei grundsätzlich in Frage zu stellen, "weil ja so manche Gutachter gerne Gefälligkeitsgutachten abgeben".

Da frage wiederum ich mich, ob Sie über so etwas nachdenken, bevor Sie posten.

Sie messen da auch mit zweierlei Maß.

Wenn jemand sagt "der da, der Neonazi-Gewalttäter, das ist der A.S.", dann glauben Sie das. Wenn jemand sagt "der da, der hat mich vergewaltigt" und der Gutachter sagt "das ist glaubwürdig", bezweifeln Sie das.

Paßt das zusammen? Ich denke nicht.







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Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts'
Re: Re: Die 'Gnade des anatomischen Defekts' -- Mareike Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: DPN ®

07/21/2004, 13:45:54

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Vergewaltigung ist ein Verbrechen, und niemand hat ein Interesse daran, Täter zu schützen. Insbesondere haben wir daran kein Interesse (siehe Link zu unserer Rubrik 'Wie würden Sie entscheiden? - Der Fall Markus Holzner')
Der Aspekt, auf den ich mich bezog und auf den Sie sich zuvor bezogen, stammte aber von Ihnen, nämlich "dass sie von Gutachtern im Stile Pohle-Hauß zweifellos als 'glaubwürdig' eingestuft worden wäre".
Das ist schlicht eine Tatsache. Die Ausführungen von Prof. Kury bedürfen ja wohl keines weiteren Kommentars. Solche fürchterlichen Gutachter gibt es. Und daher ist meine in der Meldung gestellte Frage mehr als berechtigt: Wie viele Unschuldige mögen aufgrund derartiger krimineller Machenschaften verantwortungsloser Gutachter wohl in den Gefängnissen sitzen?
Genau daran habe ich mich gestört, weil es suggeriert, die Glaubwürdigkeit eines (potentiellen) Vergewaltigungsopfers sei grundsätzlich in Frage zu stellen, "weil ja so manche Gutachter gerne Gefälligkeitsgutachten abgeben".
Was Sie so meinen, was hier alles 'suggeriert' werde. Es ging darum, an einem anschaulichen Fall auf die Problematik aufmerksam zu machen. Es geht um eine Kritik an Gutachtern und Gerichten, die den Grundsatz (!), dass 'im Zweifel für den Angeklagten' zu entscheiden ist, tausendfach mit Füßen treten (nach dem Motto: Lieber ein Unschuldiger mehr im Gefängnis als ein Schulder mehr auf freiem Fuß - das ist Barbarei!). Und dabei werden Gutachter zu Handlangern, die 'wunschgemäß' Gutachten produzieren, in denen dann auch 'jeder (vernünftige) Zweifel ausgeschlossen' wird. Diese widerliche Praxis galt es hier anzuprangern, und dazu war dieses Beispiel geeignet.
Da frage wiederum ich mich, ob Sie über so etwas nachdenken, bevor Sie posten.
Darüber möge nun der (gebildete) Leser selbst entscheiden.
Sie messen da auch mit zweierlei Maß.

Wenn jemand sagt "der da, der Neonazi-Gewalttäter, das ist der A.S.", dann glauben Sie das.
Es ging doch gar nicht darum, ob er Gewalttäter ist oder nicht. Dass er das ist, wird doch nirgendwo bestritten. Es gab schließlich viele Zeugen, das glaube ich der taz in der Tat, weil es zu den veröffentlichten Fotos hervorragend passt. Mann - wo sind Sie mit Ihren Gedanken?? - Es ging darum, ob man diesen Namen öffentlich bekannt machen darf (diesen Nazi also an den Pranger stellen darf). Ich würde auch gern den Namen dieser Tochter öffentlich bekannt machen!!
Wenn jemand sagt "der da, der hat mich vergewaltigt" und der Gutachter sagt "das ist glaubwürdig", bezweifeln Sie das.
Was sind denn das für dämliche (unüberlegte) Unterstellungen? In etwa 50 % der Fälle, in denen Beschwerdeführer sich an das Beschwerdezentrum wenden, verstehen wir die Richter und Gutachter besser als die Beschwerdeführer (das haben wir hier ja auch mehrfach in Artikeln bereits zum Ausdruck gebracht - lesen Sie es halt !!). Hier geht es darum, dass es solche miesen Typen von Gutachterinnen und Gutachtern GIBT und dass Gerichte es sich reichlich leicht machen und solche 'Gefälligkeitsgutachten für die Staatsanwaltschaft' ohne kritische Prüfung akzeptieren. Lesen Sie Prof. Kury, damit Sie endlich kapieren, worum es geht!
Paßt das zusammen? Ich denke nicht.
Wenn Sie zwischen Ihren Unterstellungen und voreiligen Schlussfolgerungen und den Tatsachen unterscheiden, gibt es das Problem einfach nicht mehr!

Mein Gott, ist es SO schwer, sauber und logisch zu denken?

Selbst bei unseren Sympathisanten (wie unlängst hier vorgekommen) kommen solche unüberlegten Schlussfolgerungen vor, und damals handelte es sich erst noch um einen Mathematiker. Wo bin ich hier eigentlich?

DPN

Related link: Der Fall Markus Holzner

--modified by DPN at Wed, Jul 21, 2004, 13:51:20







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