Zwangsvorführungen in Darmstadt - Können Richter also machen, was sie wollen? Medienbericht/Leserbrief
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Gepostet von: Wil ®

07/28/2004, 00:21:05

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Zeugen im Zellenarrest. Schon mehrfach hat das ECHO über Zwangsvorführungen am Amtsgericht berichtet, bei denen sich unbescholtene Bürger wie Schwerverbrecher behandelt gefühlt haben: Angefangen von der frühmorgendlichen Festnahme durch die Polizei über das Warten in der Zelle bis hin zum harschen Ton des Richters während der Verhandlung. In einem erst kürzlich berichteten Fall war die Zeugin gar gänzlich unvorbereitet, weil die Ladung in ihrem Briefkasten landete, während sie verreist war. Amtsgerichtspräsident Erbrecht rät Zeugen, die sich schlecht behandelt fühlen, zur Beschwerde

Echo: Wie kommt man eigentlich dazu, unbescholtene Bürger als Zeugen so vorzuführen?



Erbrecht: Die Öffentlichkeit verlangt zu Recht von uns, dass wir Verfahren – vor allem Strafverfahren – sehr zeitnah abwickeln und so schnell wie möglich ein Urteil erfolgt. Zur Beweisaufnahme braucht der Richter die Zeugen, die zum Erscheinen verpflichtet sind. Das steht auch in der Ladung, die man aufmerksam lesen sollte. Wenn jemand nicht kommen kann, muss er sich mit dem Gericht in Verbindung setzen. Wenn er trotz ordnungsgemäßer Ladung und ohne ausreichende Entschuldigung fehlt, kann der Richter ihn zum Fortsetzungstermin – der in Strafsachen grundsätzlich binnen zehn Tagen sein muss – polizeilich vorführen lassen.



Echo: Er muss nicht, er kann – aber nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass der Zeuge auch zum zweiten Termin nicht erscheinen wird. Wie kann man das denn von seinem Amtszimmer aus einschätzen?



Erbrecht: Das müssen Sie den Richter fragen, der diese Entscheidung im Einzelfall nach Aktenlage trifft. Das liegt allein in seinem Ermessen – und da ist natürlich auch Fingerspitzengefühl gefragt.



Echo: Wie wird denn das Fingerspitzengefühl der Richter geschult?



Erbrecht: Es gibt keine speziellen Schulungen dafür, aber zum Beispiel Angebote für den Bereich der sozialen Kompetenz.



Echo: Gibt es innerhalb des Amtgerichts in dieser Hinsicht eine Kontrolle der Richter?



Erbrecht: Ich als Präsident darf mich da gar nicht einmischen oder gar kontrollieren. Da würde ich gegen die verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit eines Richters verstoßen, der keiner Fachaufsicht unterliegt.



Echo: Können Richter also machen, was sie wollen?



Erbrecht: Das können sie nicht. Sie müssen die Gesetze einhalten. Zeugen haben im Übrigen die Möglichkeit, gegen eine Vorführung Beschwerde einzulegen – auch, wenn sie schon vollstreckt wurde. Das ist quasi die Kontrollinstanz für die Richterschaft. Wenn sich Zeugen von Gerichtsbediensteten schlecht behandelt fühlen, können sie auch Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Bei Fehlverhalten können Aufsichtsmaßnahmen getroffen werden.



Echo: Wie häufig kommen denn solche Zwangsvorführungen überhaupt vor?



Erbrecht: Darüber gibt es keine Statistik. Ich kann nur aus meiner Praxis als Richter sagen, dass es in der Masse der Verfahren eher die Ausnahme ist.



Echo: Können Sie nachvollziehen, wie unangenehm eine polizeiliche Vorführung für einen Zeugen ist?



Erbrecht: Natürlich entstehen für Zeugen dadurch erhebliche und unangenehme Beeinträchtigungen. Ich sehe diese Probleme auch und bedaure, wenn sich Zeugen dadurch diskriminiert sehen. Aber das lässt sich nicht ganz vermeiden. Es gibt nun einmal Zeugen, die Ladungen ignorieren. Bedenken Sie auch, dass die Gerichte unter starkem Erledigungsdruck stehen.



Echo: Dennoch handelt es sich nicht um Straffällige, sondern um Zeugen, die man frühmorgens ohne Ankündigung polizeilich abholen lässt und in eine Arrestzelle steckt. Ließe sich die Situation nicht vielleicht schon entschärfen, wenn man sie stattdessen in einem Warteraum unterbringt?



Erbrecht: Das frühe Wecken durch die Polizei geschieht, damit die Zeugen nicht schon aus dem Haus sind. Bei der Unterbringung bitte ich zu bedenken, dass die Zellen den Sicherheitsvorkehrungen für Straftäter entsprechen. Wir haben weder personell noch baulich die Möglichkeit, gesonderte Wartezonen für Zeugen einzurichten. Aber natürlich kann man darüber nachdenken, ob das anders zu organisieren ist. Ich greife diese Anregung gern auf.

Zeugen im Zellenarrest. Schon mehrfach hat das ECHO über Zwangsvorführungen am Amtsgericht berichtet, bei denen sich unbescholtene Bürger wie Schwerverbrecher behandelt gefühlt haben: Angefangen von der frühmorgendlichen Festnahme durch die Polizei über das Warten in der Zelle bis hin zum harschen Ton des Richters während der Verhandlung. In einem erst kürzlich berichteten Fall war die Zeugin gar gänzlich unvorbereitet, weil die Ladung in ihrem Briefkasten landete, während sie verreist war.



Alexandra Welsch

27.7.2004

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Re: Zwangsvorführungen in Darmstadt - Können Richter also machen, was sie wollen? -- Wil Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: hpq ®

07/29/2004, 11:50:49

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Hans-Peter Quaas

hpquaas@web.de

quaas@projektneuewege.de

www.projektneuewege.de



Sehr verehrte Frau Welsch,

wenn Ihre Berichterstattung wie beschrieben so stimmt, wäre auch die Überprüfung hinsichtlich eines Verstoßes gegen die UN-Charta für Menschenrechte, die EU-Menschenrechtskommision sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und soziale Rechte ins Auge zu fassen.

Gemäß vorgenannter völkerrechtlich bindender Rechtsnormen ist eine Unterbringung von "U-Häftlingen" mit abgeurteilten Verbrechern untersagt.

Allein dieses wird in Deutschland mißachtet.

Wenn nun allerdings bereits ein zur Vorführung "festgenommener" Zeuge, also kein Verbrecher oder eines Verbrechens Beschuldigte/r nicht getrennt von Kriminellen eingesperrt wird, ist ein Verstoß gegen eingangs erwähntes Völkerrecht zumindest wahrscheinlich.

Was aber wiederum auch nichts neues mehr in Deutschland ist, da das Völkerrecht sowie Recht und Ordnung seitens der staatlichen Gewalt nur als lästiges Übel betrachtet wird (persönliches Urteil).

Mit freundlichen Grüßen







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