"Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde" Grundsatzfragen
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Gepostet von: Wil ®

08/22/2004, 14:56:10

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Das Duden-Universalbuch nennt für das Wort "korrupt" u.a. diese Bedeutung:

"korrupt:

auf Grund von Abhängigkeiten, Vetternwirtschaft, Bestechung, Erpressung o.ä. so beschaffen, dass bestimmte gesellschaftliche Normen od. moralische Grundsätze nicht mehr wirksam sind."

In der Staatsanwaltschaft X werden zwei Abteilungen von Oberstaatsanwälten geleitet, die gleichzeitig aktive Parteipolitiker einer Partei sind, die am Ort seit Jahrzehnten kontinuierlich "das Sagen" hat.

Mehrere Strafverfahren, in denen es um das Ansehen dieser (regierenden) Partei bzw. ihrer örtlichen Spitzenpolitiker geht, wurden in diesen beiden Abteilungen geführt - unter maßgeblicher Mitwirkung der beiden Oberstaatsanwälte bzw. Parteifreunde.

Sämtliche Verfahren wurden gegen geltendes Recht eingestellt (soweit die Parteifreunde beschuldigt waren) bzw. (gegen mich wg. angeblicher "Verleumdung") zur Anklage gebracht.

Verstoßen wurde dabei u.a. gegen das Legitimitätsprinzip und den Gleichheitsgrundsatz (aber auch gegen zahlreiche Paragraphen der StPO und des StGB).

Alle noch so gut belegten Beschwerde gegen diese Praktiken sind zwecklos .. sie werden qua Krähenprinzip von der jeweils nächsthöheren Instanz abgebürstet.

Was riskiere ich, wenn ich dann schlußfolgernd öffenlich erkläre:

"Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde".

Zumal Behörden nicht beleidigungsfähig sein sollen.

Related link: http://www.justizskandale.de/weller/staatsanwaltschaft_darmstadt_dieburg_mordfall_justiz_skandal.htm







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Re: "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde"
Re: "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde" -- Wil Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: Mareike ®

08/22/2004, 16:20:47

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Zumal Behörden nicht beleidigungsfähig sein sollen.

Das ist kein Vorrecht der Behörden an sich, sondern das allgemeine Prinzip, daß eine Beleidigung gegenüber einer personell unbestimmten und in der Regel unbestimmbaren Zielgruppe ("alle CDU-Wähler", "alle Tierschützer", "alle Soldaten") nur in Ausnahmefällen justiziabel ist.

Die Aussage "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde" fällt daher meiner Meinung nach nicht unter Beleidigung (ohne Gewähr ;-).

Es fehlt hier an der (unmittelbaren oder mittelbaren) Individualbeleidigung, da "eine korrupte Behörde" nicht bedeutet, daß jeder einzelne Mitarbeiter korrupt ist.

Anders wäre es etwa bei einer personell konkretisierenden Aussage wie "alle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft X sind korrupt".

In der Beziehung hat wohl der Dr. Brosa schon einschlägige Erfahrungen gesammelt.

Ungeachtet dessen "riskieren" Sie natürlich, daß die StA trotzdem versucht, Sie wegen Beleidigung zur Verantwortung zu ziehen.







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Re: "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde"
Re: Re: "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde" -- Mareike Zum Beginn des Threads Archive
Gepostet von: Wil ®

08/23/2004, 10:45:53

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>Die Aussage "Die Staatsanwaltschaft X ist eine korrupte Behörde" fällt daher meiner Meinung nach nicht unter Beleidigung (ohne Gewähr ;-).

Es fehlt hier an der (unmittelbaren oder mittelbaren) Individualbeleidigung, da "eine korrupte Behörde" nicht bedeutet, daß jeder einzelne Mitarbeiter korrupt ist.<

Ja, so meine ich das auch. Entscheidend ist jedoch, dass entsprechende Praktiken in der Behörde möglich sind, ohne dass es für die Verantwortlichen zu Konsequenzen kommt, die Praktiken werden von oben stets abgesegnet.

>Ungeachtet dessen "riskieren" Sie natürlich, daß die StA trotzdem versucht, Sie wegen Beleidigung zur Verantwortung zu ziehen. <

Ja, da sich die Behörde ohnehin nicht an Recht und Gesetz hält.







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