Prof.Rüthers fragt: Demokratischer Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat?


Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), May 15,2002,17:39       Archive
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschien am 15. April 02 ein Artikel von Prof. Dr. Bernd Rüthers (Universität Konstanz): "Reise in den Richterstaat". Der Artikel fußt auf einem Vortrag von Prof. Rüthers vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 10. April 2002. Der Vortrag wurde abgedruckt in der JuristenZeitung (JZ), siehe Link. Die ersten beiden Seiten dieses Abdruck sehen Sie unten.

Der Vorsitzende des "Verein gegen Rechtsmissbrauch", Horst Trieflinger, schrieb zu dem Artikel in der F.A.Z einen Leserbrief, der am 11.5.2002 erschien:

"Prof. Dr. Bernd Rüthers vertritt im Artikel 'Reise in den Richterstaat' (F.A.Z. vom 15. April 2002) zu Recht die Auffassung, dass die Richter der oberen Bundesgerichte den Rechtsstaat teilweise aushöhlen und an diese Stelle den Richteerstaat in Form von geltendem Recht gesetzt haben. Hierfür zwei Beispiele: Gemäß ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes soll nur der schwerwiegende, dass heißt der elementare Rechtsbruch Rechtsbeugung sein. Die Professoren Günter Bemmann, Manfred Seebode und Günter Spendel belegen in der "Zeitschrift für Rechtspolitik" 1997, Seite 307 f, dass diese Auslegung gesetzeswidrig ist, weil sie den Gesetzeswortlaut missachtet. Ebenfalls in ständiger Bundesgerichtshof-Rechtsprechung soll die Dienstaufsicht im Kernbereich der richterlicher Tätigkeit nur bei offensichtlichen Fehlentscheidungen zulässig sein. Der Bundesgerichtshof-Richter a.D. Herbert Arndt erläuterte in der "Deutschen Richter-Zeitung" 1978, Seite 78, dass die "Offensichtlichkeit" im Gesetz (§ 26 Absatz 2 Deutsches Richtergesetz) keine Stütze findet. die gesetzwidrige, einschränkende Auslegung und Anwendung des § 339 StGB (Rechtsbeugung) und des § 26 Absatz 2 Deutsches Richtergesetz (Dienstaufsicht) durch den Bundesgerichtshof sind die hauptsächlichen Gründe dafür, dass die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft gesetzt ist. Die Richterschaft braucht Sanktionen, wie sie jeder Bürger bei Fehlverhalten zu gewärtigen hat, so gut wie nicht zu fürchten. Die Folge ist der mehr als bedenkliche Zustand der Rechtsprechung.
Angemerkt sei, dass die gesetzwidrige, einschränkende Auslegung und Anwendung beider Rechtsnormen außerdem gegen Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz verstößt, wonach die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist. Es bleibt zu hoffen, dass Prof. Rüthers nicht müde wird in seinem Bemühen für den Rechtsstaat und gegen den Richterstaat.

Horst Trieflinger

Frankfurt am Main

Related link: JZ (JuristenZeitung)



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Re: Demokratischer Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat? (Eig.) Prozesstermin

Re : Prof.Rüthers fragt: Demokratischer Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat? -- DPN
Gespostet von Alexander ® , May 18,2002,15:55    Zum Beginn des Threads   Archive
Meines Wissens ist unser aktueller Bundeskanzler zudem auch noch Rechtsanwalt. Ich würde statt oligarchischer Richterstaat eher von einer totalen Advokaten-Autokratie sprechen. Die haben Recht, Gesetz und Wahrheit gepachtet.


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Re: Demokratischer Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat? (Eig.) Prozesstermin

Re : Re: Demokratischer Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat? -- Alexander
Gespostet von Alexander ® , May 18,2002,20:54    Zum Beginn des Threads   Archive
Ich finde, wir bräuchten, neben der Richterdatenbank, ein Verzeichnis unserer Gesetzgeber, welche von Beruf Rechtsanwälte sind. Die Gesetzgebung und die Frage, wer darauf den entscheidenden Einfluss hat, ist meiner Meinung nach ohnehin der spannendere Teil. Was soll man den Richtern auch vorwerfen? Dass sie konformisten sind?


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