Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat Medienbericht


Gespostet von Helmut Samjeske ® , May 27,2002,18:51       Archive
Es ist interessant festzustellen, daß mehr und mehr hochqualifizierte Persönlichkeiten, wie hier Prof. Rüthers, eine kritische Haltung gegenüber dem System einnehmen. Ähnlich Systemkritik ist bei Prof. Klaus Tipke in seinem Vortrag G 366 "Besteuerungsmoral und Steuermoral" (veröffentlich im Westdeutschen Verlag, Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften) festzustellen. Bedauerlich ist, daß die Mehrzahl der ausgebildeten Juristen sich als gute Juristen verstehen, wenn diese Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse kennen und anwenden und die Rechtsprechung zu dem jeweiligen Fall bezeichnen. Dieses schematische Anwenden von Normen ist m.E. jedoch unzulänglich. Die kritische Überlegung, inwieweit die Norm und deren öffentlich rechtliche Auslegung mit der Verfassung übereinstimmen, wird in der Berufsausbildung der Juristen im weiteren Sinne wohl nicht vermittelt. Die Bindung der Norm an die Verfassung ist jedoch ein äußerst wichtiges Auslegungskriterium. Es ist schon sonderbar festzustellen, wie gesetzliche Normen von den obersten Gerichten interpretiert werden, ja wie die obersten Gerichte kraft ihrer Stellung im System in der Lage sind Gesetze durch "Richterrecht" zu gestalten. Beispielhaft sei hier auf die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG hingewiesen, die lediglich feststellt, daß "verdeckte Gewinnausschüttungen" das Einkommen nicht mindern. Sieht man sich die Literatur und Rechtsprechung zu diesem Thema an, erkennt der Bundesfinanzhof in einer "verdeckten Gewinnausschüttung" eine "verhinderte Vermögensmehrung" und oder eine "Vermögensminderung" des Körperschaftsteuersubjektes, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt ist und sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt. Die Beschränkung der vGA auf das Gesellschaftsverhältnis ist eine subjektive Würdigung unter die jede Maßnahme eingeordnet werden kann, in die der Gesellschafter oder auch diesem "nahestehende Personen" einbezogen wurden. Es ist interessant festzustellen, daß m.E. aus der schlichten Formulierung der Norm, Kriterien höchstrichterlich entwickelt worden sind, die jedes Geschäft des Körperschaftsteuersubjektes mit den Gesellschaftern oder denen nahestehende Personen - interessanterweise nicht bloß Verwandte i.S. von § 15 AO (Abgabenordnung) - sondern jede Person (sogar jurisitische Personen), die zu der Gesellschaft in einer Beziehung steht, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung qualifizieren können. Dabei geht der BFH von dem "ordentlichen Kaufmann" aus, eine geradezu imaginäre unfehlbare Person. Weiter sind die als vGA bezeichneten geschäftlichen Vorgänge oft betriebswirtschaftlich zu rechtfertigen, so z.B. Tantieme-Vereinbarungen, Pensionszusagen, Lieferungen und Leistungen etc. M.E. bleibt diesbezüglich gerade im Bereich der Familiengesellschaft die Norm des Artikel 6 GG unbeachtet. Nach dieser Norm stellt der Schutz der Familie, selbstverständlich eingebunden die Kinder, ein besonders achtenswertes Grundrecht dar. Diese Norm verlangt m.E. im Bereich der Familiengesellschaft eher eine großzügige Auslegung, denn eine restriktive Auslegung. Die konkrete Einbeziehung des Artikel 6 GG, ungeachtet der übrigen verfassungsrechtlich tangierenden Normen, ist von mir nicht beobachtet worden. Sieht man das hier beispielhaft bezeichnete Problem im Rahmen des Systems kritisch, scheint die Behauptung gerechtfertigt, daß der Gesetzgeber ungenau formuliert und den Rest der "Diskussion" - nämlich der Rechtsprechung überläßt. Erkennt man die Vielzahl der Fälle, die an die Finanzgerichte zu dem Thema herangetragen werden, dann besteht aus verfassungsrechtlicher Sicht Handlungsbedarf, denn wenn das Volk ein Problem ständig den Gerichten zuführt, dann scheint der klare Wille des Gesetzgebers nicht zum Ausdruck gekommen zu sein. Dieser klare Wille darf nicht den Gerichten übertragen werden.

Im Kern ist das System unzulänglich, denn die schulische Ausbildung insgesamt überläßt die Auseinandersetzung des Bürgers mit seinen Grundrechten diesem weitestgehend selbst. Dem Bürger wird in der Regel die Problematik erst bewußt, wenn dieser selbst betroffen wird. Die Verfassung, als tragende Säule des Rechtstaates, sollte jedem Bürger bereits in den Grundschulen vermittelt werden. Der Bürger sollte, unabhängig von seinem späteren beruflichen Werdegang, besonders auf seine Verfassung - nämlich die Grundfeste der Demokratie - hingewiesen werden, weiter umsomehr im Rahmen der Juristenausbildung, in der eben nicht unterstellt werden kann, daß die Gesetze schon verfassungsgemäß sein werden, sondern vielmehr der angehende Jurist durchaus angeleitet wird eine verfassungsrechtliche Beurteilung des Streitfalles und der darauf anzuwendenden Normen durchzuführen. Wenn dieses Interesse allgemein im Volk und ganz besonders in der Juristenausbildung geweckt wird, dann werden eine Vielzahl von Normen bereits im Gesetzgebungs-verfahren scheitern.

Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die Entlastungsgesetze der höchsten Gerichte im Allgemeinen und der historischen Entwicklung der Entlastungsgesetze der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofes im Speziellen hingewiesen. Verfolgt man z.B. die Entwicklung der Möglichkeit eine Revision dem Bundesfinanzhof anzutragen und setzt sich mit §§ 115 ff. FGO auseinander, dann wird man sehr schnell feststellen, wo die Grenzen gesetzt worden sind. Eine Streitwertrevision gibt es nicht mehr. Gleichgültig um wieviel es geht, der Streitwert bleibt unbeachtlich. Auch die falsche Rechtsanwendung ist grundsätzlich nicht reversibel, gleichgültig wie hoch der Schaden ist. Dies alles zur Entlastung eines Gerichtes und zwar mit der Begründung im Gesetzgebungsverfahren der "Rationalisierung und damit Verfahrensbe-schleunigung", der Bürger soll schneller wissen, was Recht ist (oder auch nie erfahren was Recht ist). Verfahrensbeschleunigung durch versperren des Zuganges. Ist dies verfassungsgemäß? Wo sind die Juristen, die erkennen, daß eine Entlastung, die als Rationalisierung verstanden werden will, nicht zu einem "Versperren" des Rechtsweges führen darf. Wo sind die Juristen, die erkennen, das Rationalisieren bedeutet, die gleiche Arbeit schneller zu gestalten - allerdings o h n e das Arbeitsergebnis auch in Hinblick auf die Qualität zu beeinträchtigen. Forsch möchte ich die Behauptung aufstellen, daß ein verfassungsrechtlich geschultes Volk und darüberhinaus diesbezüglich intensiv ausgebildete Juristen solche
"Rationalisierungsmaßnahmen" nicht hingenommen hätten. Man stelle sich einmal vor, daß der Bundestag ein Gesetz verabschiedet hat, was dem Rechtsuchenden mit der Begründung "Rationalisierung", den Zugang zu dem höchsten Finanzgerichten beschneidet, unabhängig von der Dringlichkeit seines Anliegens in materieller Betrachtung und unabhängig von der Richtigkeit des Urteils der unterstehenden Gerichtsebene. Es bleibt verwunderlich, daß die richterliche Gewalt sich eine solche "Rationalisierung" gefallen läßt.

--modified by Helmut Samjeske at Mon, May 27, 2002, 19:13:03



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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat Grundsatzfragen

Re : Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat -- Helmut Samjeske
Gespostet von Alexander ® , May 27,2002,19:37    Zum Beginn des Threads   Archive
Was nützt dem Bürger das Studium der Verfassung, wenn es den § 93 BVerfGG gibt, mit welchem die Verfassung völlig der Willkür des Verfassungsgerichts unterworfen ist. Dass dieses Land über eine Verfassung verfügt ist eine reine Lüge. Es gibt hier keine Vefassung und somit macht das diesbezügliche Studium auch wenig bis gar keinen Sinn.

--modified by Alexander at Mon, May 27, 2002, 19:44:50



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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat

Re : Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat -- Helmut Samjeske
Gespostet von Kreuter Jürgen ® , May 27,2002,22:28    Zum Beginn des Threads   Archive
Es ist nicht nur verwunderlich, dass sich die richterliche Gewalt und die Rechtsanwälte das alles gefallen lassen, sondern dass die Politik an dieser Situation geradezu interessiert zu sein scheint, andernfalls könnte es ohne Probleme abgestellt werden.

Man könnte daher das "Geschehenlassen" auch als Geschenk der Justiz an die Politik betrachten, die es im Gegenzug unterlässt im Rahmen der Dienstaufsichtspflicht oder im Rahmen eines Gesetzes gegen kriminelle Staatsanwälte und Richter innerhalb der Justiz vorzugehen.

Zwar heißt es in Artikel 1 GG: Schutz der Menschenwürde

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.

und in Artikel 34 GG: Haftung bei Amtspflichtverletzung

Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Diensten er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

aber

Das Spruchrichterprivileg des § 839 Abs. 2 BGB verfolgt zwei Ziele. Zum einen soll es dem Schutz der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit dienen. Zum anderen bezweckt es aber insbesondere auch den Schutz der Rechtskraft. Es soll verhindern, dass ein rechtskräftig entschiedener Gegenstand erneut der richterlichen Prüfung zugänglich gemacht werden kann mit der Begründung, der Richter habe rechtswidrig und daher amtspflichtwidrig gehandelt. Das Spruchrichterprivileg soll daher weniger dem persönlichen Schutz des erkennenden Richters als vielmehr der Wahrung des Rechtskraftinstituts und damit des Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen. (Stellungnahme des Bundesjustizministerium auf die Frage nach dem Sinn und Zweck des § 839 Abs.2 BGB).

Das Rechtskraftinstitut, was für ein Ding, steht damit über den Menschen!

In bestimmten Verfahren, egal unter welchen Vorraussetzungen ein Verfahren, Zivil-, Straf-, Sozial-, Finanz- oder ein Arbeitsgerichtsprozess beginnt, ist das vorrangige Ziel nicht die Rechtspflege, die Wahrheit, die Gerechtigkeit, das Gesetz, sondern ein rechtskräftiges Urteil zu erlangen. Dass sich der Staat dabei noch horrende Schadensersatzzahlungen spart, dürfte einen angenehmer Nebeneffekt darstellen.

Ein rechtskräftiges Urteil ist in Deutschland nicht mal mit Gold aufzuwiegen, denn fortan werden alle Bürger das Glauben, was im Urteil steht, unabhängig davon, wie das Urteil zustande kam!

Zwar scheint der neue Präsident des BVerfG, H-J Papier, angesichts der zahlreichen Beschwerden die Schnauze voll zu haben, da er die Zahl der Verfassungsbeschwerden (viele Verfassungsbeschwerden rügen, dass bei Gericht ein Zeuge nicht gehört oder ein Schriftsatz nicht beachtet wurde) drücken will, aber dessen Vorschlag stößt schon wieder an die Grenzen des 2 Senats und einiger Politiker, denn diese sehen einen eigenen Weg bei Justizfehlern als Chance für Querulanten! (Focus Nr. 20 vom 13.05.2002, Seite 76)

Also einen wichtigen Zeugen nicht zu hören oder einen Schriftsatz unbeachtet zu lassen, ist für Hr. Mertin von der FDP ein Zeichen von Querulantentum. Würde doch gerade dieser Zeuge oder dieser Schriftsatz der Entscheidung eine andere Richtung geben, nur, ist dies in bestimmten Verfahren überhaupt erwünscht!

Könnte doch völlig legal und wohl wiederholt der Finger in die offene Wunde gelegt werden, bis der Richter den Zeugen, den Schriftsatz etc. berücksichtigt und eine nicht gewollte Entscheidung treffen wird müssen, die bereits im ersten Verfahren ohne Probleme hätte getroffen werden können.

Diese Tatbestände werden zwar bereits jetzt theoretisch durch § 339 StGB und Artikel 34 GG abgedeckt, jedoch wissentlich praktisch nicht praktiziert, so dass Deutschlands Justiz und Politik etc. seit Jahrzehnten in einem bewussten Verfassungsbruch zu ihren eigenen Gunsten, keine Haftung für nix, leben.

Ob ein im Grundgesetz geschultes, insbesondere aufgeklärtes Volk, obiges hinnehmen würde, bezweifle ich ebenso, wie den nötigen Willen obigen Zustand aktiv zu bekämpfen.

Denn es kommt ganz auf die Karrierewünsche und den Charakter des Einzelnen an! Steht man auf der Seite der Politiker, Richter Rechtsanwälte, kann bestimmen, Beziehungen spielen lassen und bekommt dennoch jeden Monatsende einen fetten Scheck, ist der derzeitige Zustand ideal.

Vertritt man Zeitungstechnisch unpopuläre Meinungen, wie gerade Karsli oder Möllemann, wird die Luft dünn, was bei aufgeklärten denkenden Bürger nicht der Fall wäre.

Kritiker hätten es damit wesentlich leichter mit ihren Argumenten durchzudringen, ob dies zu einer Änderung im jeweiligen Verhalten verschiedener Bürger führen würde, wäre interessant zu erfahren.

Wer ist für die Schulbildung verantwortlich?



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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat Grundsatzfragen

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat -- Kreuter Jürgen
Gespostet von Alexander ® , May 28,2002,16:15    Zum Beginn des Threads   Archive
Historisch gesehen, hat die Rechtssprechung nie der RECHTSsprechung gedient, sondern war stets nur Werkzeug für die Legitimierung von Unrecht seitens irgendwelcher Machthaber. Daran hat sich bis heute gar nichts geändert, nur die Methoden wurden weiter entwickelt. In diesem Sinne gehören meiner Meinung nach die Verfassungsrichter als erste komplett in die Richterdatenbank. Ohne ihr Mitwissen und Tollerieren wäre dieses Ausmaß an Verderbtheit nicht möglich.


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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat -- Alexander
Gespostet von Helmut Samjeske ® , May 28,2002,23:40    Zum Beginn des Threads   Archive
Die vorstehende Aussage ist unzutreffend, revolutionär, ja unsachlich agressiv. Es finden sich überall Richter, die kritisch Recht sprechen - ohne den Machthabern zu dienen. Heute z.B. ide Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Paul Kirchhoff oder Prof. Benda, historisch, der Preußische Kammergerichtsprä-sident, der dem Müller von Sansoussie dessen Recht verschaffte. Weiter wird vollkommen verkannt, daß die "Machthaber" vom Volk gewählt worden sind und wenn dies zutrifft wohl das Volk den "schwarzen Peter" hat.

Es wird vollkommen übersehen, das der jetzige Zustand gewachsen ist. Die Verfassungsrichter sind im Kern "die Kinder des Volkes", die "Kinder des Systems". Also bleibt der Ansatz beim Volk.

Die Methoden "wurden weiter entwickelt" - die "Entwickler" haben Namen. Diese Personen handelten mit Duldung des Volkes - gleichgültig warum, zu desinteressiert, zu ungebildet, zu unkritisch etc.? Es spielt keine Rolle, das Volk paßt nicht auf. Schlichtweg diesen Zustand gilt es zu ändern. Jeder kann nach seinen Möglichkeiten mitwirken. Dazu gibt ihm die Verfassung das Recht, ja die Aufgabe.

--modified by Helmut Samjeske at Tue, May 28, 2002, 23:43:41



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Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! Grundsatzfragen

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat -- Helmut Samjeske
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), May 29,2002,01:23    Zum Beginn des Threads   Archive
Die Methoden "wurden weiter entwickelt" - die "Entwickler" haben Namen. Diese Personen handelten mit Duldung des Volkes - gleichgültig warum, zu desinteressiert, zu ungebildet, zu unkritisch etc.? Es spielt keine Rolle, das Volk paßt nicht auf. Schlichtweg diesen Zustand gilt es zu ändern. Jeder kann nach seinen Möglichkeiten mitwirken.

Ich kann Ihnen wahrlich nur zustimmen!

Als Inhaber des Beschwerdezentrums und Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch mache ich immer wieder folgende Beobachtung: Menschen, die wirklich "Opfer der Justiz" geworden sind, die eine offensichtliche Ungerechtigkeit hinnehmen mussten, sind zunächst fassungslos. Wenn sie dann noch niedergebügelt werden bei dem Versuch, sich gegen die erfahrene Ungerechtigkeit zu wehren, wenn sie also so richtig "in die Mühlen der Justiz" geraten sind, dann stellt sich früher oder später eine "ohnmächtige Wut" ein, sie könnten geradezu zu Amokläufern werden. Wenn sie mir dann von ihrer Geschichte erzählen, dann spüre ich so richtig, wie sie erwarten, dass ich ihre "bodenlose Entrüstung" teile, sogleich mit einstimme in wütende Ausbrüche gegen "diese Schweine". Ich frage sie dann manchmal, ob sie sich eigentlich, bevor sie selbst "Opfer" wurden, jemals für das Unrecht interessiert hätten, das anderen durch die Justiz widerfahren sei. Beschämt müssen sie in aller Regel einräumen, dass sie davon vor ihrem "eigenen Fall" eigentlich wenig zur Kenntnis genommen haben, dass es sie schlicht früher nicht interessiert hat. Und auf meine Frage, warum sie sich eigentlich einbilden, dass sich irgendjemand dafür interessiere, dass sie nun "Opfer der Justiz" geworden sind, wissen sie dann natürlich auch keine Antwort mehr.

Viele Mitglieder des Verein gegen Rechtsmissbrauch sind genau so lange Mitglied, wie der eigene Fall noch "heiss" ist. Sie begreifen offenbar einfach nicht, dass

die Verhältnisse nicht geändert werden können, wenn die Opfer der Justiz nicht solidarisch handeln,

wenn nicht jeder beginnt, sich auch für das Unrecht zu interessieren, das anderen wiederfahren ist und widerfährt. Jeder kann etwas tun, und sei es auch nur, sich hier in einem solchen Forum zu beteiligen und an dem, was andere erleben, Anteil zu nehmen, ggf. einen Rat zu geben oder einfach zu signalisieren, dass man die Wut des anderen versteht. Man kann, wenn man etwas mehr tun will und kann, dann sogar Briefe an Behörden oder Bundestagsabgeordnete oder Minister schreiben. Man kann schließlich in besonderen Fällen sogar versuchen, eine (wenn auch kleine) Demonstration zu organisieren, wenn jemand Opfer eines besonders krassen Falls von Justizwillkür geworden ist. - Jeder nach seinen Möglichkeiten (was seine Zeit, sein Geld und seine Kompetenz angeht), aber JEDER kann (könnte) sich beteiligen. Was die Verhältnisse so stabilisiert, ist ein "allgemeines Desinteresse".

Aber nicht nur Desinteresse macht es so unglaublich mühsam, die Verhältnisse dort zu ändern, wo sie änderungsbedürftig sind: Die eigentlich gefährlichen Leute sind oft die, die brav im Strom schwimmen. Ihre Ruhe ist ihnen heilig, egal, welche Barbarei sie dafür dulden müssen, solange es sie selbst nicht persönlich betrifft. Wenn man Schwule diskriminiert, dann diskriminieren diese Leute eben Schwule (oder Juden oder Schwarze). Wenn es sich dann nicht mehr gehört, dann lassen sie es, genau so brav, wie sie diese Menschen vorher diskriminiert haben. Ihr Rückgrat ist halt aus Pudding, ihre Meinung beziehen sie aus den Medien oder lauschen sie vorsichtig den Nachbarn ab. Das Dumme ist nur: Die sog. "Meinungsmacher", die Medienleute, sind ja ein Teil von ihnen, und diese sog. "Meinungsmacher" wollen eigentlich nichts anderes, als dass diese rückgratlosen Angepassten, die "Entmündigten", die von ihnen produzierten Artikel/Sendungen kaufen/einschalten und dass sie zustimmen. Auch diese "Meinungsmacher" haben meist nicht wirklich eine eigene Meinung, sondern sie ändern "den Ton der Berichterstattung" (z. B. über Schwule), sobald es zur "political correctness" gehört, sie nicht mehr zu diskriminieren. Als Wowereit den mittlerweile berühmten Satz in das Mikrofon sagte: "Ich bin schwul, und das ist auch gut so!", da erntete er Applaus. Was sollten seine Parteifreunde auch tun? Er war schon zu weit oben. Das hätte er mal auf einer internen Sitzung sagen sollen, bevor er für das Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin nominiert worden war! - Schön an dieser Sache war: Die Rechnung der Leute von BILD, die sich wohl ausgerechnet hatten, ihm politisch durch die Veröffentlichung von Gerüchten zu seinen sexuellen Präferenzen zu schaden, ging nicht auf! Ein wichtiger Tag, denn von diesem Tag an müssen sich die Redakteure von BILD an die "neue Zeit" gewöhnen: Es ist ab sofort der Versuch nicht mehr tunlich, jemanden aufgrund seines Schwulseins zu diskriminieren.

Viele wollen "Gerechtigkeit" in der Sache, in der sie selbst gerade einer "Ungerechtigkeit" ausgesetzt sind. Die Mutter, die um das Sorgerecht für ihr Kind kämpft, interessiert sich wenig für Leute, die unter Mobbing in ihrer Firma leiden. Aber wie will sie erwarten, dass diese Leute sich für ihre Interessen engagieren, wenn sie sich nicht für deren Interessen zu engagieren bereit ist?

Wir können nur weiter kommen, wenn wir uns dem PRINZIP GERECHTIGKEIT verpflichtet fühlen! Wenn wir bereit sind, auch dann solidarisch mit jemandem zu sein, dem Unrecht widerfährt, wenn wir selbst von derlei Unrecht kaum jemals betroffen sein dürften. Erst wenn der, der um sein Kind gegen das Jugendamt kämpft, bereit ist, sich für den, der als Schwuler in einer Firma gemobbt wird, ebenfalls einzusetzen, weil eben auch DAS eine Schweinerei ist, erst dann können wir etwas ändern. Denn wir habe alle unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse!

Dr. Peter Niehenke
Editor

--modified by DPN at Wed, May 29, 2002, 01:29:56



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Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts!

Re : Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! -- DPN
Gespostet von Sylvia ® , Jun 06,2002,23:23    Zum Beginn des Threads   Archive
Sehr geehrter Herr Dr. Niehenke,

was Sie schreiben, stimmt. Aber gerade die, die was tun, werden dafür doch noch bestraft. Ich selbst bin jahrelang Rechtsanwaltsgehilfin gewesen, habe diesen Beruf aber aufgegeben, Begründung findet sich unter "Freibrief für verlassene Ehefrau ..." in diesem Forum.

Glauben Sie, daß ich immer daran interessiert war, jedem zu helfen und auch zu verstehen, egal ob Mandant oder Gegner. Ich habe hundertfach mit Schuldnern zu tun gehabt, die teilweise zu Unrecht zu Schulden gekommen sind. Denen bin ich mit Raten von vielleicht 10,00 DM und Zinsverzicht entgegen gekommen, um ihnen zu helfen, weil auch ich oft das Unrecht oder die Ignoranz oder Blindheit von ehrbaren Richtern erkannt habe. Mehr konnte ich nicht helfen, als menschlichen Verstand einzusetzen und Einsicht und vorallem auch Verständnis zu haben.

Ich habe 1000 Frauen kennengelernt, die von ihren Männer mißhandelt wurden, die sich in Frauenhäusern auf engestem Raum mit ihren Kindern Ruhe suchten, ich habe auch Männer kennengelernt, denen es anders erging, die nämlich mit skrupellosen Frauen zu tun hatten und aus Angst vor dieser Skrupellosigkeit und dem Wissen, daß es Frauen viel leichter haben, unsubstantiierte Behauptungen durchzubringen, sich zurückgezogen haben, auch von ihren eigenen Kindern, aus Selbstschutz.

Aus den Erfahrungen von knapp 12 Jahren habe ich angefangen, gerade zum Familienrecht, weil nach meiner Auffassung hier teilweise die ungeheuerlichsten Dinge entschieden werden und es in kaum einem anderen Verfahren auf einen Schlag meistens mehr als einen Menschen betrifft, neue Gesetzesentwürde zu schreiben, z.B. Vorschaltung eines Schiedsgerichts am Wohnort zur Vermeidung von unnötigen Prozeßkosten zu Lasten des Steuerzahlers, eben weil 95 % aller Familienrechtsfälle auf Prozeßkostenhilfe basieren. Deshalb macht es ja den Übeltätern, egal ob Mann oder Frau, soviel Spaß, dreckige Wäsche vor Gerichten zu waschen, weil es sie nichts kostet. Ein Vorschlag war u.a. auch, demjenigen, der sich einer solchen "Schlichtung" mit fadenscheinigen Ausreden oder schlichter Ignoranz entzieht, gleichzeitig aber einen Antrag auf ich weiß nicht was stellt, sollte nach meinem Dafürhalten keine Prozeßkostenhilfe gewährt werden. Soll er prozessieren, aber dann bitte auf eigene Kosten.

Mit diesen Gedanken habe ich dann versucht, auch meinem Mann in seinem Fall zu helfen. Eine Anwältin H.B. aus Lüneburg hat dafür beantragt, gegen mich strafrechtlich zu ermitteln, weil ich den zu scheidenden Ehemann ihrer Mandantin dahingehend beraten habe, möglichst viel außergerichtlich und in Ruhe und Bedacht mit seiner ehemaligen Frau direkt zu klären. Hat diese Anwältin Gebühren schwinden sehen? 10/10 ist immer besser, als 7,5/10, seit 01.01.2002 8/10. Genau diese Anwältin ist nämlich so vorgegangen, Anträge bei Gericht gestellt, gleichzeitig ein Telefonat mit dem Anwalt meines Mannes geführt, von dem Antrag bei Gericht kein Wort aber Enschädigungszahlung für die Ehe. Und sie ist mit allem durchgekommen. Das Familiengericht hat sich überhaupt nicht die Mühe gemacht zu überprüfen, ob jetzt vielleicht doch ein Prozeßbetrug oder aber auch die Vorschriften für die PKH verletzt werden, nämlich die Mutwilligkeit. Diese Anwältin hat sich auch nicht gescheut, sich zum Vorteil ihrer Mandantin als Zeugin für einen angezeigten schweren Eibruchdiebstahl zur Verfügung zu stellen und daß, obwohl sie selbst zwei Seiten weiter ausführt, daß das, was sie bezeugt, so nicht möglich gewesen sein kann. Und? Der Herr Staatsanwalt hat eingestellt und mein Mann auf einen Schlag alles, was er jemals besessen hat, verloren.

Und da habe ich mein Recht an Gesetz und Glauben verloren, habe meinen Schreibtisch geräumt und mich verabschiedet.

Es wird einem schon beigebracht, wie man seinen Mund zu halten hat. Schade, freie Meinungsäußerung ist nicht so erwünscht, wie man uns glauben machen will. Und ich kann mit der Zeit viele Leute verstehen, die sich einfach zurückziehen. Ich möchte mich nicht zurückziehen, aber der Mut wird weniger.


MfG Sylvia



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Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts!

Re : Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! -- Sylvia
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Jun 07,2002,00:32    Zum Beginn des Threads   Archive
Sehr geehrte "Sylvia"

Ich möchte mich nicht zurückziehen, aber der Mut wird weniger.

Niemand versteht das besser als ich. Nein: Es gibt auch (ehemalige) Richter, die das vielleicht sogar noch besser verstehen (Dr. Egon Schneider, ehemaliger OLG-Richter, schrieb: "Ich resigniere, aber ich mache weiter!").

Wenn ich mir die etwa 1.500 Seiten an Akten ansehe, die bei uns liegen, wenn ich sehe, mit welchem persönlichen Aufwand es verbunden ist, diese Seite hier zu betreiben (und wie wenige bereit und/oder in der Lage sind, sich auch zu engagieren), dann überkommt mich auch manchmal kurzfristig die Resignation. Aber auch ich mache weiter ...

Machen wir also weiter!

MfG

Dr. Peter Niehenke
Editor

--modified by DPN at Fri, Jun 07, 2002, 14:36:34



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Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! Eigener Fall

Re : Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! -- DPN
Gespostet von Alexander ® , Jun 07,2002,11:15    Zum Beginn des Threads   Archive
Ich glaube es war Sartre, der gesagt hat: "Gegen Absurdität muss man rebellieren und keinesfalls resignieren". Auf Französisch hört sich das natürlich noch viel leidenschaftlicher an.


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Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts!

Re : Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! -- Sylvia
Gespostet von Weiss ® , Aug 26,2003,00:33    Zum Beginn des Threads   Archive
Falsch! Nicht resignieren!!! Selbst Newton hat erkannt "actio = reactio". Das ist ein Naturgesetz. Würde sich der Mensch nicht wehren, also seine Probleme lösen, gabe es keine Evolution, wir wären immer noch Pantoffeltierchen! Je größer der Druck, der größer muß der Gegendruck sein! "Macht kaputt, was Euch kaputt macht". Clausewitz sagt hierzu "Krieg ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln". Allerdings zu beachten (Sun Tsu) " Jede fortgesetze Aktion muß dem Gegner immer größere Nachteile bringen". Ein chinesisches Sprichwort" Wenn Du einen Brunnen gräbst, dann grabe solange, bis Du Wasser findest", Clausewitz ( Zitat aus dem Gedächtnis, nicht wörtlich) " Kämpfe solange, bis der Gegner aufgegeben hat", also nicht mittendrin aufhören, nicht resignieren.
Wenn man sich zur Wehr setzen will, dann richtig, und mit allen Konsequenzen; ich habe meine Firma und mein Vermögen verschenkt ( um unangreifbar zu sein) und beschwere mich und zeige nun solange an, bis ich mein Recht bekomme. Eine ständige Rechtsverweigerung ist nicht möglich- besonders dann, wenn man selbst nichts zu verlieren hat. Wenn sich die beiden Ziegen auf dem Baumstamm treffen- wer fällt tiefer- ein Ministerlein, welches die Rechtsbeugungen siner Untergebenen duldet (Strafvereitelung im Amt) und einfach aussitzt ( mit all seinen Privilegien, Rentenansprüchen usw.) oder ein "arbeitsloser Dichter und Philosoph"- wie ich? Verstehen die Leutchen, daß der Zweck die Mittel heiligt und man gewillt ist, sich sein Recht zu nehmen ( ich hatte nach der Erpressung meiner Frau um Geld durch die Polizei, da ich weder bereit war, für eine Tat zu zahlen noch dafür ins Lager zu gehen, welche ich nicht begangen habe), dem Herrn Ministerlein Becker über die im Nibelungenlied vorgestellten Hautverbesserungsmaßnahmen und über Oskar Spenglers letzets Kapitel im "Untergang des Abendlandes" vorgeschwärmt- mit dem Resultat, daß sich die Staatsanwaltschaft Halle bereit erklärt hat, das zu Unrecht erpresste Geld zurückzuzahlen.
Vor dem Widerstand ( und der ist verfassungsgemäß!) aber immer überlegen : "Bin ich bereit, mir mein Recht zu nehmen- oder halte ich das nicht durch?". Keine halben Sachen.
Möchte demnächst meinen "Fall" vorstellen, nicht um zu jammern (obwohl ich Ossi bin :)), sondern um anderen Mut zu geben und natürlich um nachzuweisen, daß ich gem. Art. 20/3 GG alles getan habe, "um Abhilfe zu schaffen".
Patrice "Kohlhaas" Weiss/ Halle


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Re: Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts!

Re : Ohne Solidarität der Opfer untereinander ändert sich nichts! -- DPN
Gespostet von Weiss ® , Aug 26,2003,00:00    Zum Beginn des Threads   Archive
Herrlich, genau so ist es: "Jeder stirbt für sich allein". Da fällt mir ein Zitat eines Pfarrers aus dem 3. Reich ein : "Als sie die Juden geholt haben, habe ich nicht protestiert- ich war kein Jude. Als sie die Sozialisten geholt haben, habe ich nicht protestiert- ich war kein Sozialist. Als sie mich geholt haben, war keiner mehr da, der protestieren konnte."
Weiss/ Halle


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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat Grundsatzfragen

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat -- Helmut Samjeske
Gespostet von Alexander ® , May 29,2002,12:40    Zum Beginn des Threads   Archive
Bezüglich der Frage nach den Machthabern, muss ich Ihnen in gewissem Sinne Recht geben. Jeder der der Macht dient, zum Zwecke der Erlangung eines eigenen Vorteils macht sich selbst zum Teil dieser Macht also auch mit zum Machthaber. Ein König könnte kein König sein, ohne seine Söldner, d. h. die Frage nach dem Wesen der Macht geht ins Metaphysische. Aus biologischer Sicht, könnte man behaupten, dass wir noch im Matriarchat leben, denn das Verhalten der Männchen ist stets nur darauf ausgelegt den Weibchen zu imponieren. Die Frage ist, ob die, die man als Machthaber meint zu sehen nicht tatsächlich nur Marionetten eines Prinzips sind. Kurzum die Frage nach der Macht und wer sich letzlich dahinter verbirgt, ist sehr vielschichtig. In jedem Fall hat Macht stets mit Übermacht zu tun, d. h. es ist durchaus plausibel, dass in der heutigen Welt Machtmenschen in der Überzahl sind und Menschen die anders sind (ob besser oder schlechter sei dahingestellt) eben unterdrückt und ausgenutzt werden. Demokratie ist somit auch keine Garantie für Gerechtigkeit, insbesondere wenn nämlich Wahrheit zur Frage eines Konsenses wird und mit Fakten nach dem Vogel-Strauss Prinzip verfahren wird.


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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat -- Alexander
Gespostet von Helmut Samjeske ® , May 29,2002,21:30    Zum Beginn des Threads   Archive
Die Strukturen sind bekannt. Es gilt aus der Staatsform die Möglichkeiten zu optimieren. Es lohnt sich deshalb nicht die Funktionsträger zu bezeichnen und zu erklären, daß diese den falschen Zielen dienen. Entscheidend ist, daß jeder die notwendige Zivilcourage und möglichst viel Wissen über das System sammelt und ganz besonders aufpaßt, wenn die Grundfeste, nämlich die Verfassung geändert werden soll.

Weiter bestehen auch erhebliche Probleme bei der Änderung von Gesetzen. Meine Auffassung ist, daß sich dadurch der Zustand nicht ändert, die Situation des Bürgers nicht verbessert, sondern vielmehr die Rechte des Bürgers eingeschränkt werden. Sieht man sich z.B. das "Geldwäschegesetz", § 261 StGB, oder das 4. Finanzmarktförderungsgesetz an, dann sind dies schlichtweg Gesetze die offiziell als Kampf gegen die Schwerkriminalität und gegen den Terrorrismus "verkauft" werden, tatsächlich, bei genauem Hinschauen, die Rechtes des Bürgers erheblich einschränken. Eigentlich sind dies lediglich Gesetze, die der Staatsverwaltung das Recht einräumen, die Bürger, nicht die Schwerkriminellen, denn die haben durch "Spenden" bereits dafür gesorgt, daß Durchsuchungen angekündigt werden, zu kontrollieren. Die Tatsache, daß unter dem Gesichtspunkt der Geldwäsche Durchschnitts-bürger bereits weit vor den Grenzen "gefilzt" werden, einzig und allein in der Absicht, "Schwarzgeldkonten" aufzuspüren hat nichts mit der Bekämpfung von Schwerkriminalität, Drogenhandel etc. zu tun, ganz besonders, wenn man weiß, daß z.B. in Afghanistan ganz offiziell über weite Landesteile Mohn zur Opiatgewinnung angebaut wird und es eben nicht allgemein bekannt ist, daß eine intensive Verhinderung des Mohnanbaus eben nicht erfolgt. Es ist schon eine eigenartige Logik, man verzeihe mir diesen Schwenk, daß wir nach Afghanistan, dem armen geknechteten Volk spenden und gleichzeitig dieses arme geknechtete Volk uns mit Opiaten zuschüttet. Einen schönen Dank für diese Hilfe. Der Drogenhändler wird wohl mit dem Geldwäschegesetz nicht aufgespürt aber der doch unbescholtene Bürger, der mit mehr als 30.000,00 DM ins Ausland fährt. Ähnliche Wunder geschehen mit dem 4. Finanzmarkt-fördergesetz. Dort werden wohl die Banken zum Handlanger des Staates. Es wird die Denunzination gefördert, Mißtrauen geschürt - alles Verhaltensweisen, die es philosophisch gesehen abzubauen gilt und die das Zusammenleben der Menschen deutlich erschwert. Auch auf anderen Gebieten zeigt sich der Unterschied zwischen politischem Populismus und Realität. Wer erlebt wie die hochgelobte Pflegeversicherung tatsächlich wirkt und im Grunde genommen der Staat wohl lediglich die Absicht hatte, die Kosten aus Pflegeleistungen aus den Gemeinden zu entfernen und dem Bürger dann den "Segen" der Pflegeversicherung "verkaufte", sieht die Funktion des Systems. "Pflegeversicherung" - so ein Schwachsinn - die Leistungen dieser Versicherung reichen "hinten und vorne" nicht. Die Pflegedienste können gar nicht zu den dort geltenden Bedingungen pflegen. Dieses Gesetz produziert soziale Härte und Pflegenotstand. Auch die hochgelobte "Riesterrente" ist eine Zumutung. Die breite Fachwelt lehnt diese Altersvorsorge ab. Na ja, was soll ein Fliesenleger auch als Sozialminister fabrizieren. Jedenfalls erkennt man die Zusammenhänge, wenn man Beispielrechnungen aufstellt. Eigentlich liegt der Sinn der "Riesterrente" ganz schlicht in dem Bestreben des Staates die Abgaben verdeckt zu erhöhen. Eigentümlicher-weise steigen die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge, die gesetzlichen Renten fallen, jedoch verlangt der Staat von dem Bürger zusätzliche Leistungen für bisherige staatliche Versorgung, die ja noch nicht einmal staatlich ist, sondern der Bürger erbringt nach dem "Generationenvertrag" - auch eine sonderbare Gestaltung - eigene Beiträge für die spätere Renten - jetzt zusätzlich füllt er die fallenden staatlichen Rentenleistungen durch eigene zusätzliche Aufwendungen. Der Bürger zahlt mehr und erhält nicht mehr.

Das solche Gesetze und viele andere das Gesetzgebungsverfahren bestehen liegt schlichtweg daran, daß wohl die meisten Abgeordneten sich in ihrem tiefsten Innern nicht als Volks v e r t r e t e r verstehen, sondern das Mandat eine gefällige Beschäftigung darstellt. Sie verstehen schlichtwegs nichts von Gesetzen, die diese dann "abnicken". Die Fachwelt, z.B. ausgebildete Juristen, die am Fall arbeiten, genießen dann die erlassenen Gesetze.

Und jetzt beginnt eben wieder das Problem. Das Volk wählt im Grunde wie eine Welle. Es wäre interessant zu untersuchen, ob nicht die "Elliot-Wellentheorie" auf die Wahlperioden Anwendung findet. Eigentlich wird gewählt nicht nach dem Prinzip "auswählen" sondern vielmehr nach dem "Zufallsprinzip" - nach dem Prinzip "Würfeln". Eine augenblickliche Einwirkung, eine Tradition, oder ein Protest sind ausschlaggebend. Diese Faktoren deuten eben nicht darauf, daß das Volk intelligent ist, sondern eher die Mentalität der Lemmige aufweist, was ja auch jüngst historisch im "Dritten Reich" deutlich wurde. Es ist eine Frage der Information, der Erziehung, der Anleitung - eine Frage von Bildung. Schlüsselstellungen haben die Schulen, die Universitäten, die Leistungsträger, die in ihren Positionen mit aller Vorsicht, aber doch deutlich und bestimmt, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse denen verständlich weitergeben, die bisher die Kritik und Erkenntnisse nicht erreicht haben. Werden die Entscheidungen der politisch Verantwortlichen, konkret ist dort niemand verantwortlich, geprüft, begutachtet, diskutiert und wird vor allen Dingen dafür gesorgt, daß deren Handeln ebenso strafbewährt ist, wie die Verfehlungen des normalen Bürgers, z.B. des Steuerpflichtigen (§ 370 ff. AO), des GmbH-Geschäftsführers (§ 43 GmbHG) etc., dann wird den politsch Verantwort-lichen mit einem Schlag bewußt, das die Grundsätze der Sorgfalt ganz entscheidend für deren Tätigkeit gelten und diese ebenso mit einem Bein bereits im "Gefängnis stehen". Weiter ist erforderlich, daß das für verfassungswidrig erklärte Staatshaftungsgesetz endlich eingeführt wird, nämlich das mit der gleichen Intensität, mit der Herr Eichel Steuersünder verfolgt - neu eingeführt § 370 a AO - auch Staatsdiener für Fehlleistungen zur Verantwortung gezogen werden. Wenn z.B. ein Finanzbeamter die Aussetzung der Vollziehung, die Stundung, die Anpassung von Steuervorauszahlungen verweigert oder dieser leichtfertig gegen einen Steuerpflichtigen ein Steuerstrafverfahren eröffnet, dann muß diese Selbstherrlichkeit in einem angemessen sanktionierenden Gesetz verurteilt werden. Natürlich ist die Selbstherrlichkeit der Gerichte ebenso wirksam zu bekämpfen und die "freie Tatsachenwürdigung" muß in ihren Freiheiten auf "nachvollziehbar, kontrollierbar" reduziert werden. Wir kommen immer wieder auf den Grundsatz zurück, daß das Bewußtsein des Bürgers sensibilisiert werden muß. Der Bürger i.S. des Volkes hat es in der Hand, die Zustände zu gestalten.

--modified by Helmut Samjeske at Wed, May 29, 2002, 21:32:21



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Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat (Eig.) Prozesstermin

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Richterstaat -- Helmut Samjeske
Gespostet von Alexander ® , May 29,2002,22:03    Zum Beginn des Threads   Archive
In vielem kann ich Ihnen zustimmen, allerdings halte ich von Datenschutz sehr wenig und bin eher Anhänger schonungsloser Transparenz, denn wo soll die Grenze zwischen Vertuschung und Schutz der Bürgerrechte denn verlaufen und was soll man denn überhaupt zu Verbergen haben. Fürchtet man den Neid des Nachbarn? Zur Intelligenz des Volkes kann ich als erfahrener Psychiatrie-Patient nur sagen, dass in jedem scheinbar noch so dummen Zeitgenossen ein unglaublich raffinierter Überlebensinstinkt steckt. Ein Betrüger ist um so erfolgreicher je mehr er sich gleichzeitig auch selbst betrügt, d. h. er sich seines Fehlverhaltens gar nicht bewusst ist. Dies gilt natürlich in stets wechselnden Anteilen. Wenn Sie das Dritte Reich ansprechen, dann muss man wissen, dass die meisten Menschen in den letzten Tagen des Krieges umgekommen sind und zwar vorwiegend jene, welche die sinnlosigkeit des Krieges erkannt hatten und desertieren wollten, was zu einer standrechtlichen Erschießung führte. Nun wer hat objektiv überlebt und somit den Krieg gewonnen? Wieviele Juden gibt es noch in Deutschland? Das Ziel Deutschland judenfrei zu machen, ist doch voll erreicht worden. Ich glaube nicht, dass Hitler der böse Junge war, der das Volk hypnotisiert und ins Verderben gestürzt hat. Soviel zu dieser Realität und der Frage in wieweit dieses Kapitel der Geschichte ausgestanden ist und welche Lehren wer daraus ziehen sollte.
Ich halte auch nicht viel von der Richterdatenbank. Mein entsprechender Hinweis auf die Verfassungsrichter war eher sarkastisch gemeint. Mein Problem ist, dass man von einem Richter meinen und erwarten sollte, dass es sich bei einem solchen um einen intelligenten und moralisch hoch stehenden Menschen handelt. Bei der deutschen Justiz kann aber nur von einer arroganten Borniertheit gesprochen werden. Die wenigen Ausnahmen, welche sie anführten, machen den diesbezüglichen Kohl auch nicht fett und diese werden sich wohl auch in gewissem Sinne als Werbeträger missbraucht fühlen müssen. In der Werbung ist auch immer alles schön und gut. Ich glaube nicht, dass der Otto-Normal-Lemming an diesem System etwas ändern wird, d. h. ich glaube schon dass wir Eliten brauchen, aber nicht Zyniker-Eliten a la Simpatico Berlusconi oder George Dschingiskhan Bush.


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Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren Grundsatzfragen

Re : Re: Prof. Rüthers Rechtsstaat oder oligarchischer Rechtsstaat -- Alexander
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), May 29,2002,23:14    Zum Beginn des Threads   Archive
Mein Problem ist, dass man von einem Richter meinen und erwarten sollte, dass es sich bei einem solchen um einen intelligenten und moralisch hoch stehenden Menschen handelt.

Wie kommen Sie darauf, soetwas zu erwarten?

Es ist ein Job wie (beinahe) jeder andere (jedenfalls wie viele andere, etwa Arzt, Psychotherapeut, Sprengmeister, Lehrer - alles auch Berufe, die 'eigentlich' ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl fordern würden).

Richer sind "ganz normale Menschen", die sich irgendwann dazu entschließen, eine bestimmte Laufbahn einzuschlagen. Das ist auch schon alles. Sie sind zunächst Kinder, ganz normale Kinder, die ihre Schwächen und Stärken haben, sie gehen zur Schule, und sind gut oder weniger gut, sie haben ihre charakterlichen Mängel - und diese Mängel sind in dieser Gruppe von Kindern, die später einmal Richter werden, genau so verteilt wie in der Gruppe der Kinder, die später Ärzte, Hausmeister oder Bäcker werden. Wieso sollte die Verteilung charakterlicher Qualitäten ausgereechnet bei jungen Menschen, die später (aus welchem Grunde auch immer) Richter werden, anders sein?

Sie sind offenbar ein "Romantiker" - und sie sind enttäuscht, dass ihre "romantischen Hoffnungen" von der Welt nicht erfüllt werden.

Für einen Realisten ist es klar, dass JEDE gesellschaftliche Gruppe für jede Form von Fehlverhalten gleichermaßen anfällig ist, und dass die Anfälligkeit umso stärker ist, je geringer die Kontrolle. Es funktioniert nur, wenn die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen sich wechselseitig kontrollieren, man könnte sarkastisch sagen: Die großen gesellschaftlichen Kräfte (Politik, Exekutive, Judikative und Medien) müssen sich schlicht gegenseitig in Schach halten. Es gibt in JEDER Gruppe Schweinereien, selbst bei den Pfarrern, wie wir seit einigen Monaten jetzt ja wohl hoffentlich endgültig wissen. Es ist völlig unrealistisch, irgendeine gesellschaftliche Gruppe davon auszunehmen.

Das Problem besteht darin, dass diese notwendige Kontrolle bei einer gesellschaftlichen Gruppe, der Justiz, nicht richtig funktioniert. Das muss geändert werden - und dazu ist die Richterdatenbank SEHR hilfreich.

Peter Niehenke
Editor



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Re: Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren

Re : Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren -- DPN
Gespostet von Helmut Samjeske ® , May 30,2002,13:50    Zum Beginn des Threads   Archive
Die Diskussion kommt immer mehr vom Thema weg. Prof. Rüthers fragte nach einem

oligarchischen Richterstaat - also einem Staat der von einer

kleinen Gruppe, nämlich der Richter, dominiert wird.

Dazu ist nach alledem zu bemerken, daß die Richter als selbständige Staatsgewalt sich wohl nicht verselbständigen, jedoch die gesetzgebende Gewalt die Gesetze so erläßt, daß die Richter ein breites Betätigungsfeld haben. Die richterliche Gewalt wird als wohlfähriges Werkzeug benutzt. Prof. von Arnim führt in seinen Büchern sehr schön aus, wie der Staat als Beute mißbraucht wird, oder wie "der fette Bauch nicht gern regiert". Die Zusammenhänge müssen ursächlich erkannt werden. Sicherlich wäre die richterliche Gewalt als Kontrolle der Regierung geeignet, jedoch muß dieses Bewußtsein mit mehreren Ansätzen wachsen. Deshalb ist meine These, daß der Grundansatz der Demokratie wohl stimmt, jedoch der Rechtsstaat davon lebt, daß dessen Mitglieder sich ihrer Stellung bewußt werden, zutreffend. Dieses Bewußtsein muß geweckt werden.



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Re: Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren Grundsatzfragen

Re : Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren -- DPN
Gespostet von Alexander ® , May 30,2002,20:03    Zum Beginn des Threads   Archive
Ich bin kein Romantiker und ich bin nicht enttäuscht - ich lerne und das ist Alles.


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Klarstellung Grundsatzfragen

Re : Die gesellschaftlichen Gruppen müssen sich wechselseitig kontrollieren -- DPN
Gespostet von Alexander ® , May 31,2002,09:47    Zum Beginn des Threads   Archive
Ich möchte noch abschließend, um nicht missverstanden zu werden, meinen Standpunkt in diesem Diskurs klarstellen. Ich habe nichts gegen die Richterdatenbank, ich bin aber, aus meiner Sicht, der begründeten Auffassung, dass sich die Hoffnungen, welche Sie daran knüpfen als romantisch erweisen könnten. Wer von uns beiden in dieser Frage realistischer ist, wird die Zukunft hoffentlich zeigen, ich hätte aber absolut nichts dagegen, wenn Sie am Ende Recht hätten, nur wie gesagt ich habe Zweifel. Insbesondere haben wir, im Gegensatz zur Psychologie/Psychiatrie, ja ein Instrument zur Kontrolle der Justiz, nämlich das Bundesverfassungsgericht. Und genau dort liegt der Hase begraben, nämlich dass auch dieses Instrument versagt, insbesondere weil diese Möglichkeit eben auch seitens des Gesetzgebers vorsätzlich eingebaut wurde. Kurzum denke ich, dass das wahre Ausmaß der vorsätzlichen Kriminalisierung dieser Gesellschaft den wenigsten Menschen auch nur annähernd bewusst ist und daran wird die Datenbank leider auch scheitern müssen. Es wird ja immer von einem Ruck gesprochen, der durch die Gesellschaft gehen soll. Ich sehe diesen Ruck nur in Form einer heilsamen Schockwelle.


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