Fall-Suche Verfahrensfehler Medienbericht


Gespostet von Journalist ® , Feb 12,2003,11:22       Archive
Hallo,

ich bin für einen Fernseh-Beitrag in der ARD auf der Suche nach Leuten deren eigener Rechtsanwalt einen Verfahrensfehler begangen hat.
Aus journalistischen Gründen sollte die Verhandlung bzw. der Fall nicht länger als 2-3 Jahre zurückliegen.

MfG
Lars Ohlinger
Wirtschaftsjournalist
ARD



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Re: Fall-Suche Verfahrensfehler

Re : Fall-Suche Verfahrensfehler -- Journalist
Gespostet von Adam Endres ® , Feb 14,2003,09:42    Zum Beginn des Threads   Archive

Mein ehemaliger Rechtsanwalt Herr Klaus Rotter, Spezialist in Kapitalrecht, Börsenrecht und Bankrecht hat am 17.12.2002 einen Verfahrensfehler beim Oberlandgericht München, Zivilsenate Augsburg begangen. Aus meiner Sicht besteht der Verfahrensfehler darin, daß
„mein“ ehemaliger Rechtsanwalt ohne Absprache mit mir, nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen war. Die Absprache erfolgte lediglich mit den Rechtsanwälten der Beklagten Partei durch mein Anwalt, die wiederum ihre Mandanten darüber informiert haben, daß kein Anwalt zur mündlichen Verhandlung erscheinen wird. Ich forderte von meinem Anwalt die Stellung eines Ablehnungsantrages wegen Befangenheit des Vorsitzenden Richters Herrn Barth vom Oberlandgericht München.

Gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO gehört die Ablehnung von Richtern zum Rechtszug. Durchgesetzt hat sich natürlich intern der Chef, daß kein Antrag auf Befangenheit des Richters gestellt wird. Zuerst werde ich von der Anwaltskanzlei Rotter seinerzeit falsch informiert, daß bei einem Oberlandgericht der Antrag auf Befangenheit des Richters nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden kann und ca. 10 Minuten später erhielt ich die Korrekturmitteilung, daß für die Stellung des Antrages kein Anwaltszwang besteht. Nachdem mein Medienanwalt nicht zur mündlichen Verhandlung am 17.12.2002 erschienen war und die beteiligten Anwälte nachträglich nicht bereit waren außergerichtliche Vergleichsverhandlungen in der Sache zu führen, mußte mein Anwalt gehen. Dies tat Rechtsanwalt Herr Rotter dann auch freiwillig und legte das Mandat nieder.

Nachdem Rechtsanwalt Hannemann von der Anwaltskanzlei Waibel Hoppert Rubach & Kollegen den Verfahrensfehler erkannte, an dem er selber mitwirkte, kam am 13. Januar 2003 postwendend die Antwort auf mein Fordern in der Sache selber Vergleichsverhandlungen zu führen, wie alle drei beteiligten Rechtsanwälte dies am 16.12.2002 dem Oberlandgericht München mitgeteilt haben folgende Antwort.

Zitat Anfang

Sehr geehrter Herr Endres,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 21.12.2002.

Zunächst erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass eine Verhandlung in der Sache selbst uns aus berufsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Die Korrespondenz muss über Ihren Anwalt erfolgen, der auch eine Kopie dieses Schreibens erhält.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf zwei Gesichtspunkte hinzuweisen:

1. Ein Vergleich kann derzeit nur dahingehend bestehen, dass Sie unserem Mandanten sämtliche beislang angefallenen Anwaltskosten erstatten. In diesem Fall könnten wir einem Ruhen des Verfahrens zustimmen.

2. Wir raten Ihnen dringend an, Äußerungen dahingehend zu unterlassen, dass unsere Mandanten über ihre Angehörigen Aktien versilbert hätten. Sollten derartige Äußerungen Dritten gegenüber getätigt werden, müssten wir Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen.

Wir bitten Sie, wie bereits dargelegt, die Einzelheiten mit Ihrem Anwalt zu besprechen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Zitat Ende

Am 11.01.2003 bot ich dem Vorsitzenden Richter Herrn Barth vom OLG München die Korrektur des Beschlusses vom 17.12.2002 dahingehend an, von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben. Recht zu sprechen so meine ich, sei ja schließlich kein Privileg des Bundesgerichtshof und das Musterverfahren des Medienanwalt beim BGH interessiert mich ohnehin nicht. Richter Herr Barth antwortete mir postwendend am 15. Januar 2003. „ zu einer Korrektur des Beschlusses vom 17.12.2002 besteht kein Anlaß. Im Termin vom 17.12.2002 wurde – im übrigen in Ihrer Anwesenheit – festgestellt, daß keiner der Anwälte der Parteien erschienen war.“

Nunmehr soll ich von dem Verfahrensfehler profitieren. Mein ehemaliger Anwalt schreibt mir am 28.Januar 2003 in Sachen Endres./. Harlos und Häferle wegen Aktienkauf (Infomatec):

„Die mit der Gegenseite geführten Gespräche waren ausschließlich in Ihrem Interesse und wir konnten so letztlich erreichen, das nunmehr das Verfahren ruht, bis der Bundesgerichtshof im Musterprozeß entscheidet.“

Sollte das Verfahren weiterbetrieben werden, würde das Oberlandgericht München mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das negative erstinstanzliche Urteil, das in Ihrer Sache ergangen ist, nicht aufheben, sondern bestätigen.“

Aus der Anwaltskanzlei waren aber ganz andere Flötentöne über das Oberlandgericht München zu hören zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung, mit der die erste Prozeßgebühr für den Anwalt angefallen ist. Die Fakten haben sich nicht geändert. Weshalb andere Töne gespielt werden, weiß vielleicht der Wirtschaftsjournalist von der ARD? Will der Journalist von der ARD die Noten sehen aus denen die Töne gemacht werden, dann wird Rechtsanwalt Hannemann von der Anwaltskanzei Waibel Hoppert Rubach & Kollegen aus 86047 Augsburg dies nicht verhindern können.

--modified by Adam Endres at Fri, Feb 14, 2003, 10:46:31



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Re: Fall-Suche Verfahrensfehler Grundsatzfragen

Re : Fall-Suche Verfahrensfehler -- Journalist
Gespostet von Dieter Bechler ® , Feb 15,2003,12:10    Zum Beginn des Threads   Archive
Hallo Herr Ohlinger,

ich hatte Ihnen eine eMail zugeschickt, bisher aber keine Rückantwort von Ihnen bekommen. Teilen sie mir bitte mit, ob Sie die Mail nicht erhalten haben oder ob Sie an meinen Erfahrungen in Bezug auf Verfahrensfehler durch Anwälte nicht interessiert sind.
Vielleicht ist bei der Übertragung etwas schief gelaufen.

Meine korrekte eMail lautet: rdbechler@gmx.de

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Bechler



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Re: Fall-Suche Verfahrensfehler Eigener Fall

Re : Fall-Suche Verfahrensfehler -- Journalist
Gespostet von Alexander ® , Feb 15,2003,21:38    Zum Beginn des Threads   Archive
Ich finde die Fragestellung gelinde gesagt etwas naiv und kann dazu einen Link beisteuern, der Sie vielleicht auf die richtige Spur bringt *gg*... Related link: http://home.tiscali.de/alex.sk/prozesse/Staat24.html


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Empty Eigener Fall

Re : Fall-Suche Verfahrensfehler -- Journalist
Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Feb 17,2003,03:35    Zum Beginn des Threads   Archive
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--modified by Dr.Ulrich Brosa at Sat, Dec 20, 2003, 10:14:45



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Re: Unterdrückung eines Hinweisbeschlusses

Re : Unterdrückung eines Hinweisbeschlusses -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von journalist ® (Journalist,journalist), Feb 17,2003,17:37    Zum Beginn des Threads   Archive
Sehr geehrter Herr Brosa,

welchen Schaden haben sie eigentlich bei der Geschichte erlitten ?

MfG

LO



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Re : Re: Unterdrückung eines Hinweisbeschlusses -- journalist
Gespostet von Dr.Ulrich Brosa ® , Feb 18,2003,21:16    Zum Beginn des Threads   Archive
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--modified by Dr.Ulrich Brosa at Sat, Dec 20, 2003, 10:11:27



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Re: Unterdrückung eines Hinweisbeschlusses

Re : Re: Unterdrückung eines Hinweisbeschlusses -- Dr.Ulrich Brosa
Gespostet von journalist ® (Journalist,journalist), Feb 19,2003,19:50    Zum Beginn des Threads   Archive
Sehr geehrter Brosa,

bitte teilen sie mir mit, wie ich sie telefonisch erreichen kann, um weitere Einzelheiten abzusprechen.

MfG

Lohlinger@sr-online.de



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Häufigster Verfahrensfehler ... (Eig.) Prozesstermin

Re : Fall-Suche Verfahrensfehler -- Journalist
Gespostet von JaCobi ® , Feb 23,2003,19:54    Zum Beginn des Threads   Archive
Häufigster Verfahrensfehler von Rechtsanwälten ist,
daß Sie nicht dafür sorgen, daß Gerichte in mündlichen Verhandlungen
korrekte Protokolle anfertigen,
und so lange Betroffene nicht mal wissen, daß ihnen ihre Anwälte
alle für ihren Fall relevanten Rechtsvorschriften vorlegen müssen,
werden sie auch nichts über ihr Recht auf umfassende Protokollierung
von ihren Anwälten erfahren ...
Related link: Brisante Rechtsinformationen


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