| Gespostet von DPN ® , Jun 20,2003,15:24 | Archive | ||||
79098 Freiburg
20. 6. 2003
Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen Richter Andreas Leipold wegen Beleidigung.
In der Urteilsbegründung im oben genannten Verfahren schreibt Richter Leipold auf Seite 8: „Auch wenn die gesellschaftlichen Anschauungen zeitbedingt und einem fortlaufenden, immer freizügiger werdenden Wandel unterworfen sind, verletzt der Betroffene mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit, nämlich mit der Bedeckung mit einem Strumpf lediglich über Penis und Hoden, jenes Minimum an Regeln grob, ohne deren Beachtung auch eine für Entwicklungen offene Gesellschaft nicht auskommt. Es ist völlig unerheblich, ob der Betroffene gänzlich nackt oder ledig-lich in der beschriebenen Art und Weise in der Öffentlichkeit auftritt. In beiden Fällen wird das Scham- und Anstandsgefühl der sich ungewollt mit dieser Art des Auftretens des Betroffenen konfrontierten Menschen erheblich berührt. Ein Blick in jedes Dorf oder jede Stadt, nicht nur in Deutschland, zeigt, dass es zu den herrschen Anschauungen über die unerläßlichen Voraussetzungen eines geordneten Gemeinschaftslebens gehört, sich gemäß den herrschenden Kleidungskonventionen in der Öffentlichkeit zu bewegen. Das vorliegende Auftreten des Betroffenen“ (gemeint ist, wie die Urteilsbegründung zeigt, eine Bekleidung, bei der die Geschlechtsteile abgedeckt sind!), „verletzt diese Anschauungen erheblich und ist ebenso wie das nackte Auftreten in der Öffentlichkeit dazu geeignet, einen anderen in seinem Empfinden nicht unerheblich zu beeinträchtigen und ABSCHEU, EKEL, SCHOCK, SCHRECKEN oder eine Verletzung des Schamgefühls hervorzurufen.“ (Hervorhebungen durch den Anzeigenerstatter, Dr. Niehenke).
Ich empfinde diese Formulierung, mein Anblick (selbst mit abgedeckten Geschlechtsteilen) sei geeignet, Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken bei einem Betrachter auszulösen, zutiefst verletzend und in ihrem menschenverachtenden Duktus schlicht eines deutschen Gerichts unwürdig.
Ein solcher Satz hat in einer Urteilsbegründung eines deutschen Gerichts zu Beginn des 21. Jahrhunderts wahrlich nichts zu suchen. Er ist leibfeindlich und persönlich zutiefst verletzend. Dies gilt insbesondere, weil die Behauptung sogar für den Fall aufrecht erhalten wird, dass die Geschlechtsteile abgedeckt sind !!
Ich bitte umgehend um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem dieser Strafanzeige geführt wird.
Dr. Peter Niehenke
Related link: Die Homepage der 'Bürgerinitiative Wald-FKK'
--modified by DPN at Fri, Jun 20, 2003, 16:07:48
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Re : Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde -- DPN | |||||
| Gespostet von DPN ® , Jun 29,2003,00:47 | Zum Beginn des Threads | Archive | |||
Zwei Anwälte jedoch hatten das Bedürfnis, diesen Wunsch mit einer ausführlichen Stellungnahme zu verbinden.
Da ich der Meinung bin, dass man die sich in diesen Briefen ausdrückende Haltung ("Para-Rassismus", siehe Link) durchaus den Internet-Nutzern bekannt machen sollte, wenn diese unter den entsprechenden Namen in Suchmaschinen nach Informationen über einen dieser Anwälte suchen, weil sie ihn ggf. zu Rate ziehen wollen, mache ich die erhaltenen Briefe hier öffentlich. Auf diese Weise finden doch leichter die zusammen, die auch zusammen gehören :-) (Ich nenne ja solche Menschen, die verlangen, mit staatlicher GEWALT vor dem Anblick von Menschen geschützt zu werden, im Allgemeinen "verklemmte Idioten").
Dr. Peter Niehenke
Rechtsanwälte Dorasil und Dorasil, Freiburg
Rechtsanwälte Dr. Fricke und Kollegen, Freiburg
--modified by DPN at Sun, Jun 29, 2003, 09:01:33
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Re : Wie die RAe Dorasil und Dr. Fricke (Freiburg) es mit der Menschenwürde halten -- DPN | |||||
| Gespostet von Alexander ® , Jun 29,2003,14:12 | Zum Beginn des Threads | Archive | |||
Related link: http://www.violence.de/prescott/bulletin/article-d.html
--modified by Alexander at Sun, Jun 29, 2003, 14:13:47
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Re : Wie die RAe Dorasil und Dr. Fricke (Freiburg) es mit der Menschenwürde halten -- DPN | |||||
| Gespostet von Kreuter Juergen ® , Jun 29,2003,15:42 | Zum Beginn des Threads | Archive | |||
"Die Verletzung der Menschenwürde ist ebenso straflos wie die des guten Geschmacks!"
Die Kanzlei Fricke führt aus:
"Aber: Es sind unsere Kinder, die man vor Amokläufern Ihrer Sorte schützen muß. Ihr Fanatismus legt die Vermutung nahe, daß Sie es garade auf Kinder als Opfer Ihrer Auftritte anlegen, zumal Abscheu, Ekel und Schrecken die als Reaktion von den Kindern zuhause erzählt werden, sich noch gesteigert auf die Erwachsenen auswirken".
Zur Erziehung von Kindern empfehle ich folgenden Link:
Gerade Rechtsanwälte, die unser Rechtswesen am Besten kennen, natürlich profitieren sie erheblich davon, sollten sich bewußt sein, welche Verbrecher und Amokläufer die Justiz überhaupt erst produziert, indem selbst das BVerfG sich selbst (Richterschaft) oder den Trägern der Staatsmacht deren staatlichen Interessen in Einzelfällen den Vorrang vor Individualrechten geben. Siehe Posting vom 26.06.2003.
Die Strafanzeigen gegen Schröder & Co des Hr. RA Fiand und die Strafanzeige des Hr. Sieber bedüfen keines weiteren Kommentares.
Es darf daher gespannt abgewartet werden, wann die unsichtbaren Termiten die Sweet-Homes der Rechtsanwälte zu Sägemehl verarbeitet und die Kinder in Ketten gelegt haben werden!
Eigentlich sollten Rechtsanwälte zu kritischen Denken fähig sein! Insofern müssten sie allerdings sich selbst das berufliche Standbein absägen und den Porsche gegen einen Fiesta eintauschen.
Im übrigen verweise ich auf Gefangene des Systems
MfG
Jürgen Kreuter
Related link: http://www.justizskandale.info
--modified by Kreuter Juergen at Sun, Jun 29, 2003, 16:10:42
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Re : Anzeige gegen Amtsrichter Leipold (Freiburg) wegen Verletzung der Menschenwürde -- DPN | |||||
| Gespostet von DPN ® , Jul 01,2003,19:31 | Zum Beginn des Threads | Archive | |||

Ermittlungsverfahren gegen Richter am AG Andreas Leipold wegen Beleidigung
Meine Strafanzeige vom 20. 6. 2003 (beiliegend)
Antwort von Staatsanwalt Ganser vom 25. 6. 2003
Aktenzeichen des StA Freiburg: 25 Js 16615/03
Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt
Hiermit lege ich gegen die Entscheidung von Staatsanwalt Ganser, meiner Strafanzeige keine Folge zu geben, Beschwerde ein.
Die Formulierung von Richter Leipold, mein Anblick (sei es nun angezogen oder nackt) sei geeignet, „Ekel, Abscheu, Schock und Schrecken“ auszulösen, stellt eine schwere Beleidigung und zudem eine Verletzung meiner Menschenwürde dar. Wäre ich körperlich behindert und ein Richter würde eine derartig menschenverachtende Formulierung wählen, würde ein Aufschrei durch ganz Deutschland gehen.
Da es auch in Freiburg im öffentlichen Raum Statuen und andere künstlerische Abbildungen nackter Menschen gibt und da auch in Freiburg auf Werbeflächen nackte Menschen abgebildet sind, ohne dass daran jemand Anstoß nähme, drückt Richter Leipold mit seiner Formulierung aus, dass speziell der Anblick meines nackten Körpers Ekel auszulösen imstande sei. Denn es wird durch den Text in keiner Weise deutlich, dass Richter Leipold meint, der An-blick nackter Menschen sei ganz generell geeignet, Ekel auszulösen (es wäre in der Tat auch ziemlich lächerlich, so etwas zu behaupten). Es handelt sich also um eine „persönliche Verunglimpfung“, eine Verklausulierung der Botschaft: „Du bist einfach zu hässlich, um draußen so herumlaufen zu dürfen!“
Ein Richter hat, wenn er das Verhalten eines Beschuldigten charakterisiert, selbstverständlich auf „angemessene Formulierungen“ zu achten. Die Charakterisierung, der Anblick eines bestimmten Menschen sei ekelerregend, ist eine schwere Beleidigung und Verletzung seiner Würde.
gez.
Dr. Peter Niehenke
--modified by DPN at Tue, Jul 01, 2003, 19:37:55
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