Wie übel das Kunsturhebergesetz ist, erkennt man
am Fall des Arztes Michael Kronawitter. Erst wird
er wegen Beleidigung verurteilt, weil er fälschlich
behauptet habe, Polizisten hätten geprügelt. Dann darf
er die Beweise für seine Behauptung nicht publizieren,
weil er damit gegen das Kunsturhebergesetz verstoße.Wir haben oft genug erlebt, dass Justizangehörige
schlüssige Beweise verwerfen oder so tun,
als gebe es sie gar nicht. Der einzige Ausweg aus
der justiziellen Falle ist die Information der
Öffentlichkeit.
Ulrich Brosa
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