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Re : Schriftliche Urteilsbegründung und Berufung (sbegründung): Stark abserviert! :-) -- DPN | |||||
| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Apr 30,2005,00:32 | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum | ||


Ihre Zeichen: 02547-04/S/kr und 02590-04/S/kr
Ihre Briefe vom 8. 4. 2005
Weckerle ./. Niehenke und Geißler ./. Niehenke
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Simon
So geht das nicht, und das wissen Sie auch! – Was Sie da abgeliefert haben, ist dilettantisch und einfach peinlich! Sie sollten die einschlägige Rechtsprechung doch kennen.
Fall Geißler:
Sie erwarten von mir, dass ich eine Unterlassungserklärung abgebe, in der ich mich verpflichte, “die Einträge über Herrn Geißler auf den genannten Seiten unverzüglich zu löschen”. Diese Forderung ist geradezu absurd, weil viel zu weitreichend. Selbstverständlich behält sich das Beschwerdezentrum vor, über Herrn Geißler, auf welchen seiner Seiten auch immer, weiterhin zu berichten!
Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten bin ich allerdings bereit, nicht mehr dazu aufzurufen, dem Beschwerdezentrum über Herrn Geißler Informationen aus seinem Privatleben mitzuteilen. Dies habe ich für die Seiten www.beschwerdezentrum.org und www.beschwerdezentrum.org, für dich ich verantwortlich bin, auch schon umgesetzt. Herrn Dr. Michael Aschenbach, der für die Homepage www.beschwerdezentrum.ch verantwortlich ist, habe ich gebeten, seine Seiten ebenfalls entsprechend zu ändern.
Fall Weckerle:
Auch hier diese unglaublich dilletantischen Wischiwaschi-Forderungen!
Sie wissen sehr genau, dass Sie die Pflicht haben, Formulierungen, die Sie beanstanden, genau und im Wortlaut zu kennzeichnen, und genau zu kennzeichnen, welche Worte bzw. welche Sätze oder Satzteile von der Unterlassunsgerklärung betroffen sein sollen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, Ihren Schristsatz noch einmal zu überarbeiten und mir den überarbeiteten Vorschlag erneut zu unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Niehenke
--modified by DPN at Sat, Apr 30, 2005, 15:59:50
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