| Gespostet von DPN ® , Jun 22,2005,16:11 | Antwort schreiben | Forum | |||
Ob absichtlich oder unabsichtlich unterstreicht Richter Schmidt-Weihrich die Berechtigung dieser Befürchtung durch den Hinweis, dass er sich wegen der Berichterstattung in der Richterdatenbank zu seinen Urteilen (siehe oben) straf- und zivilrechtliche Schritte gegen mich vorbehalte.
Hier meine Stellungnahme an das Landgericht Freiburg vom 22. 6. 2005:
Sehr geehrter Herr Richter Peuster
Die Selbstanzeige Ihres Kollegen erscheint mir in jeder Hinsicht berechtigt. Ich gehe begründet von einer Befangenheit von Richter Schmidt-Weihrich aus. Dies nicht so sehr, weil seine Urteile in der von mir geführten Richterdatenbank kritisch kommentiert werden, sondern weil er sich durch diese in einer Demokratie völlig selbstverständliche öffentliche Kritik an richterlichen Entscheidungen persönlich offensichtlich betroffen fühlt.
Richter Schmidt-Weihrich hat zwar NOCH keine Anzeige wegen Beleidigung gegen mich erstattet, hebt aber ausdrücklich in seiner Selbstanzeige hervor, dass er straf- und zivilrechtliche Schritte gegen mich in Erwägung zieht. Für die Frage der Befangenheit ist es
unerheblich, ob er derartige Schritte bereits unternommen hat oder nur ernsthaft (und zwar 'offziell' in dieser Selbstanzeige) in Erwägung zieht.
Es dürfte selbstverständlich sein, dass die Frage, ob es sich nun befangen 'fühle', für die Beurteilung völlig unerheblich ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Peter Niehenke
--modified by DPN at Wed, Jun 22, 2005, 16:12:38
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