Mal wieder ein Beleidigungsprozess: Mi., 3. 8. 2005, LG Freiburg, 9.00 Uhr (Eig.) Prozesstermin


Gespostet von DPN ® , Jul 28,2005,23:45 Antwort schreiben      Forum
Es geht um einen Prozess vor dem Amtsgericht Freiburg unter Vorsitz von Richter am Amtsgericht Freiburg Stark (Spitzname: Schwacher Auftritt), der in seiner Verhandlung am Montag, 28. 2. 2005, wahrlich eine jämmerliche Figur machte (siehe Kleine Würstchen unter Schwarzen Roben), dessen Urteilsbegründung aber vor allem durch einen peinlichen Dilettantismus auffiel (siehe Dilettantische Urteilsbegründung).

Hier geht es jetzt um die Berufungsverhandlung.

Siehe auch Selbstanzeige von Vorsitzender Richter am Landgericht Schmidt-Weihrich wegen Besorgnis der Befangenheit.

Dr. Peter Niehenke

********** Berufungsbegründung

1. Es liegen keine Beleidigungen im Sinne von § 185 StGB vor

2. Selbst wenn bestimmte Äußerungen von den Betroffenen als ehrverletzend empfunden werden sollten, genießen diese Äußerungen dennoch den Schutz des Art. 5 I 1 GG, da es sich um Meinungsäuße-run-gen handelt, zu der jeder in Wort, Schrift und Bild berechtigt ist.

Vorbemerkungen:

Das "Beschwerdezentrum” ist ein Publikationsorgan im Internet (eine sog. Ezine), in dem leichtere oder schwere Fälle von Rechtsmissbrauch (Justiz), Behördenwillkür, Missbrauch von wirtschaftlicher Macht oder Medienmacht, Korruption oder Betrug durch die jeweiligen "Opfer” in öffentlich zugänglichen Diskussionsforen angeprangert werden können. Besonders schwere oder interessante Fälle werden redaktionell bearbeitet, in entsprechenden Rubriken vorgestellt und durch Pressemitteilungen in den 'großen' Medien bekannt gemacht.

Die Ezine ist in fünf große Rubriken unterteilt:
www.justzirrtium.de für den Bereich der Justiz
www.vergewaltung.info für den Bereich der Behörden
www.fehlinformation.info für den Bereich Medien und Internet
www.kundenreklamation für den Bereich Wirtschaftsmacht (incl. Banken und Versicherungen)
www.machtmissbrauch.info für Abhängigkeitsverhältnisse (z. B. Chef/Untergebner) und Mobbing

In unserer Selbstdarstellung (http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm) schreiben wir zu unseren Motiven:

"Es gibt in Deutschland jedes Jahr Tausende Fälle von Mord, Totschlag, Körperverletzung, Betrug, arglistiger Täuschung, Psychoterror, Machtmissbrauch, Amtsmissbrauch, Kor-rup-tion, Vertuschung, Diskriminierung von Minderheiten, unterlassener Hilfeleistung, Rufmord und Fehlinformation durch die Medien, tendentiöser Berichterstattung oder auch nur überhöhter Rechnungen, schlechtem Service usw. usw.

Damit all dies unser Leben nicht 'zur Hölle werden lässt', gibt es Gerichte, Schiedsstellen, Verbraucherschutzverbände, freiwillige Selbstkontrolle, Ehrengerichtsbarkeiten, Monitor, KONTRASTE, PANORAMA und FAKT. Es gibt den Kinderschutzbund und die 'Gesellschaft für humanes Sterben'. Es gibt die "Stiftung Warentest" und Testzeitschriften für Computer, Autos oder HIFI-Geräte usw. usw.

Braucht es da auch noch ein "Beschwerdezentrum" im www?

Was machen wir denn, wenn wir vor Gericht kein Recht bekommen? (Selbst unser höchstes Gericht hat nach Meinung namhafter Juristen schon "Recht gebeugt" statt "Recht gesprochen".)

Was machen wir denn, wenn eine Behörde oder ein Unternehmen seine Macht missbraucht, dabei aber nicht direkt gegen Gesetze verstößt, so dass wir uns juristisch nicht wehren können?

Was machen wir denn, wenn wir in den Medien "verheizt" worden sind, aber in einer Weise, die gerade noch durch das "Recht auf freie Meinungsäußerung" gedeckt ist, so dass wir mit unserer Forderung nach einer "Gegendarstellung" nicht durchkommen?

Was machen wir also, allgemein gesprochen, wenn wir "Opfer" geworden sind, doch es greift kein Gesetz und den Medien ist der Fall nicht wichtig genug für eine Berichterstattung?

Dann stehen wir da und können nur "die Faust in der Tasche ballen" ...
... oder wir wenden uns an www.beschwerdezentrum.org"

Beweis:

Anlage 1, Ausdruck der Internetseite http://www.beschwerdezentrum.org/konzept.htm

Bezogen auf die Fälle von Rechtsmissbrauch arbeitet unsere (kleine) Redaktion im Auftrage des "Verein gegen Rechtsmissbrauch e. V.” (mit Sitz in Frankfurt:

Beweis::

Anlage 2, Ausdruck der Seite mit der URL http://85.10.196.204/verein/index.htm

Die redaktionell gestalteten Artikel werden nach den in der freien Welt anerkannten journalistischen Grundsätzen erarbeitet (dazu zählt sorgfältige Recherche, gute Dokumentation, Obejektivi-tät usw.). Ich bin Mitglied im Deutschen Fachjournalisten-Verband (DFJV) und fühle mich als leitender Redakteur den ethischen Grundsätzen des Journalistenberufs zutiefst verpflichtet.

Eines der brisantesten Projekte des Beschwerdezentrums stellt die 'Richterdatenbank' dar:
www.richterdatenbank.org

Auf der Titelseite der Richterdatenbank werden einleitend einige Zitate deutscher Juristen aufgelistet, u. a. ein Zitat des unter Juristen hoch angesehenen Ex-OLG-Richter Dr. Egon Schneider: "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist."

Unter Bezugnahme auf diese Zitate schreibe ich als verantwortlicher Redakteur: "Zitate, von denen jedes einzelne zutiefst erschüttet, insbesondere auch deshalb, weil drei dieser Zitate von Richtern selbst stammen, und zwar von hohen Richtern. - Bei mir als Nicht-Juristen erwecken diese Zitate den Eindruck, als hätten viele der 'gutmeinenden' Richter, derjenigen Richter, deren ethisches Empfinden (noch) intakt ist, mittlerweile resigniert, als sähen sie keine realistische Chance mehr, die Missstände in ihrem eigenen Berufsstand zu verbessern, als seien sie auf 'Hilfe von außen' angewiesen, auf Unterstützung und Stärkung durch Politik und Öffentlichkeit, um evtl. doch noch etwas bewegen zu können. ('Ich resigniere, aber ich mache weiter!', Dr. Egon Schneider)"

Beweis:

Anlage 3, Ausdruck der Seite mit der URL http://www.richterdatenbank.org/richterdatenbank/

Gegen Ende des einleitenden Artikels auf der Titelseite der Richterdatenbank schreibe ich:
"Das wir mit dieser Datenbank nicht wollen, ist 'Jagd auf Richter' machen. Gerade die eingangs aufgeführten Zitate von (leider überwiegend ehemaligen) Richtern machen deutlich, dass viele Richter ja selbst die Zustände in der Justiz kritisieren und unter diesen Zuständen leiden bzw. gelitten haben. Wer Fachzeitschriften wie die 'Neue juristische Wochenzeitschrift liest, wird tatsächlich auch immer wieder Artikel finden, die von einer überzeugend vermittelten Ethik getragen sind und ein hohes Maß an kritischer Distanz dem eigenen Berufsstand gegenüber dokumentieren. Dies gilt insbesondere für die von Juristen gemachte Zeitschrift 'Betrifft JUSTIZ'.

Wir verstehen daher auch das Eingangszitat von Bertolt Brecht nicht als Beschreibung der realen Verhältnisse, speziell in Deutschland, die wörtlich zu nehmen erlaubt wäre (die angeführten Richter-Zitate widerlegen Brecht ja geradezu). Das Zitat ist Polemik, aber es ist eine nur zu verständliche Polemik, denn der Justiz sind wir alle, völlig ohnmächtig, ausgeliefert ("Vor Gericht und auf hoher See ist man 'in Gottes Hand'."), und ohnmächtig Willkür ausgesetzt zu sein, erzeugt Hass.

Uns geht es um die Richter, die der ehemalige Richter am Oberlandesgericht, Dr. Egon Schneider, mit seinem Zitat im Auge hat (machtbesessen, unfähig, besserwissend), und nach seiner Aussage und unseren leidvollen Erfahrungen gibt es von dieser Sorte leider eben viele, zu viele!

Wir werden uns sehr um Fairness bemühen, denn wir wollen die ehrlichen Richter, die Richter vom Schlage Schneider oder Huhn ja unterstützen, wie oben beschrieben. Soweit wir die Möglichkeit haben, werden wir dazu Verhandlungen persönlich beiwohnen."

Aus diesen Zitaten und aus der Tatsache, dass ich einen erheblichen Teil meiner freien Zeit in die Arbeit für das Beschwerdezentrum investiere, ist meine Motivation unmissverständlich ablesbar: Es geht um eine gesellschaftspolitisches Engagement. Nur vorsorglich sei einem Einwand begegnet, nämlich dem Einwand, meine Motivation sei Rache für selbst durch Behörden und Justiz in Freiburg erlittene Ungerechtigkeit. Dieser Vorwurf dürfte sehr schwer in Einklang zu bringen sein mit der Tatsache, dass ich, um nur ein Beispiel zu nennen, für den aktuellen LeiDartikel in der Rubrik 'Justiz' (siehe Anlage 4: 'Und der wirkliche Mörder läuft noch immer frei herum!') etwa 100 Stunden Arbeit zu investieren hatte, die kritisierten Behördenmitarbeiter und Juristen sind allerdings nicht aus Freiburg, sondern aus Sachsen. Es ist außerdem nicht ungewöhnlich, dass ein bestimmtes gesellschaftspolitisches Engagement Folge eines traumatischen Erlebnisses ist (man denke an den Mann, dem wir die Notrufsäulen an den Straßenrändern verdanken).

Ende der Vorbemerkungen

Zum Fall Geißler

Zu 1:

Auf einer zum Beschwerdezentrum gehörenden Unterseite mit dem Titel 'WANTED' bitten wir die Leser des Beschwerdezentrums um Mitarbeit. Es heißt dort:
"Wir in der Redaktion des Beschwerdezentrums und der Richterdatenbank arbeiten ehre-namtlich und haben kein Budget. Von kleineren Spenden abgesehen und einem Beitrag zu unseren Sach-kosten, der für von uns redaktionell bearbeitete Fälle von Beschwerdeführern entrichtet werden muss (€ 50,-), haben wir keine Einnahmen, insbesondere keine Werbe-einnahmen. Wir können es uns daher zwar leisten, einen hochbrisanten kompromittie-renden Brief des 'Verbandes der Energieversorgungsunternehmen' (siehe Die Tricks der Energieversorgungs-Mafia) zu publizieren, den zu publizieren ein großes Nachrichten-Magazin sich nicht traute, weil wir durch diese 'Provokation' keinen (Anzeigen-) Kunden verlieren können, der jährlich für einige Millionen Euro Anzeigen bei uns geschaltet hat (wir haben nämlich keine Anzeigenkunden und können also auch keine Anzeigenkunden verlieren), aber genau das ist auch unser Problem, denn die finanzielle Enge schränkt unseren Bewegungsspielraum ein. - Aus diesem Grunde bitten wir Sie, verehrte Leserinnen und Leser, um praktische Hilfe, die Sie weder Geld noch Mühe kostet."

Beweis:

Anlage 5, Ausdruck der Seite mit der URL http://www.beschwerdezentrum.org/_aktuell/WANTED.htm

Es gehört zu den alltäglichen Aufgaben von Journalisten, Informationen zu sammeln, unter anderem auch solchen Informationen, die das Handeln von gesellschaftlich bedeutsamen Akteuren (dazu zählen insbesondere Politiker, Juristen und Behördenmitarbeiter) durchsichtig und verständlich zu machen. – Es ist üblich und selbstverständlich, dass auch und gerade gesellschaftskritische Seiten darum bemüht sind und sein müssen, Informationen 'unterhaltsam' darzubieten. Die leicht satirische Gestaltung der Seite (insbesondere durch den Titel 'WANTED') dient genau diesem Zweck. Bereits daraus eine ehrverletzende Absicht herzuleiten, ist daher objektiv nicht begründbar. Es geht hier immerhin um ein Grundrecht! Es könnte also nur darum gehen, den Vorwurf durch Nennung konkreter ehrverletzender Äußerungen zu konkretisieren. Doch daran fehlt es!

Auf der gesamten Seite ist keine einzige ehrverletzende Aussage zu finden! Insbesondere wurde weder über Herrn Geißler noch über eine andere Person aus der Liste derer, über die wir uns Informationen wünschen, irgendeine Aussage gemacht, schon gar keine ehrverletzende. Es wäre absurd, die reine Tatsache, dass wir Recherchen zu bestimmten Behördenvertretern anstellen, bereits als 'Beleidigung' zu werten. Derartige Recherchen gehören zu den alltäglichen Aufgaben von Journalisten.

So wundert es nicht, dass das Urteil des Amtsgerichts durch ein völliges Fehlen jeglicher Begründungen imponiert. Es werden von mir verfasste Texte zitiert und dann wird übergangslos einfach behauptet: "Durch diese Vorgehensweise versuchte der Angeklagte nicht nur an Informationen aus der priva-ten Sphäre von Herrn Geißler zu kommen, sondern auch diesen durch die oben erwähn-ten Formu-lierungen in seiner Ehre zu verletzen."

Angesichts der Bedeutung des hier vom Beschuldigten in Anspruch genommenen Grundrechts kann man von einem Gericht erwarten, dass es explizit macht, worin denn in den zitierten Texten die Ehrverletzung bestehen soll.

Zur Begründung für diese Ansicht zitiere ich aus einem Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt. Es geht um einen Fall, in dem ein Angeklagter einen Richter der Rechtsbeugung bezichtigt hatte.

Dort heißt es:
"Unter Beleidigung i. S. von § 185 StGB ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgebung der Missachtung oder Nichtbeachtung zu verstehen. Erforderlich ist eine Äußerung, die dem Betroffenen den personellen, sittlichen oder sozialen Geltungswert durch Zuschreiben negativer Qualitäten ausdrücklich oder in Form einer Implikation abspricht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1998, 3214 [3215]). ... Eine nachprüfbare, auf den objektiven Sinngehalt der Äußerungen des Angeklagten eingehende Beweiswürdigung hat das LG nicht angestellt. Es wäre jedoch Pflicht gewesen, es nicht bei der Mitteilung des Wortlauts der beanstandeten Erklärungen des Angeklagten zu belassen, sondern die gesamten Begleitumstände mit zu würdigen, um dem Gehalt der Äußerungen in der konkreten Situation zu erfassen. ... Solche Feststellungen sind gerade deshalb notwendig, weil ... überprüft werden muss, ob der Tatrichter 'bei der Feststellung und Würdigung des Tatbestands ... die verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsfreiheit verletzt' hat, was schon dann der Fall sein kann, 'wenn der Inhalt einer schriftlichen Äußerung zu ermitteln ist und der Äußerung eine Bedeutung gegeben wird, die sich aus ihrem Wortlaut nicht oder nicht mit hinreichender Klarheit ergibt.' " (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. 10. 2002, 1 Ss 329/01)

Ergänzend zu diesem Text sei angemerkt, dass auf der vom Amtgericht Freiburg zitierten Seite des Beschwerdezentrums folgender Satz von mir zu lesen ist: "Es geht uns um etwas Ernsteres: Es geht darum, durch Hintergrundinformationen das Handeln von Behördenvertretern und Juristen im Kontext ihrer jeweiligen Werte und Lebensumstände (besser) verstehen zu können." – Es dürfte dem Amtsgericht sehr schwer gefallen sein, aus diesem Motiv eine ehrverletzende Absicht zu konstuieren, d. h. argumentativ zu begründen. Das Gericht zog es daher offensichtlich vor, auf eine Begründung von vornherein zu verzichten.

Zu 2 und zum Fall Weckerle:

In dem oben zitierten Urteil heißt es weiter: "Ergibt die Prüfung, dass es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt, hängt ihre Zulässigkeit von ihrem Wahrheitsgehalt ab. Ihr Schutz endet da, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen kann, so dass jedenfalls die bewusst oder erwiesen unwahren Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit erfasst sind. Bei bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen scheidet daher auch eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB (Wahrnehmung berechtigter Interessen) grundsätzlich aus.
Erweist sich die Äußerung dagegen als ein Werturteil bzw. als Meinungskundgabe, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletztend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird. Im 'Kampf um das Recht' darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen."


Dr. Peter Niehenke



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