Die Rechtsprechung des BVG zwingt uns (leider) dazu, Niehenke freizsprechen Kommentar zu Urteil


Re : Mal wieder ein Beleidigungsprozess: Mi., 3. 8. 2005, LG Freiburg, 9.00 Uhr -- DPN
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Aug 04,2005,00:33 Antwort schreiben   Zum Beginn des Threads   Forum
Das war schon eine 'eigenartige' Veranstaltung, dieser Prozess.

Er endete, das ist wahrlich nicht zu beanstanden (es ist, genauer gesagt, eigentlich selbstverständlich) mit einem Freispruch. Zu beanstanden ist, dass es dazu einer Berufungsverhandlung bedurfte!

Richter am Landgericht Freiburg Wolfgang Peuster, eine 'netter älterer Herr', führte die Verhandlung mit Geduld, Sanftmut und Freundlichkeit (ich war ziemlich geladen). Die Verhandlung dauerte insgesamtetwas mehr als zwei Stunden, und viel Zeit verging für das Verlesen dieses ausgesprochen dilettantischen Urteils aus der ersten Instanz von Richter Stark vom Amtsgericht Freiburg. Es wurden auch eine ganze Reihe von Internet-Seiten des Beschwerdezentrums verlesen und, das empfand ich als bedeutsam, drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Ehrenschutz aus den Jahren 1995 - 2003.

Nachdem Staatsanwalt Schwarz die Klage herunter geleiert hatte und ich mein 'letztes Wort' wahrgenommen hatte, zog sich das Gericht zur Beratung zurück, die, das war wiederum etwas auffällig, doppelt so lang dauerte wie vom Richter angekündigt (20 Minuten anstelle von angekündigten 10 Minuten).

Die Urteilsverkündung war dann in der Tat sehr 'eigenartig': Richter Peuster schien sich bei der Staatsanwaltschaft geradezu zu entschuldigen, dass ihm die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ausführlichst von ihm in der Verhandlung ja zitiert) keine andere Wahl lasse, als den Beschuldigten, also mich, freizusprechen. Äußerst befremdlich der Hinweis, dass die Praxis des Bundesverfassungsgerichts bei der Entscheidung über Fragen des Ehrenschutzes und der Abwägung zum Recht auf freie Meinungsäußerung von vielen Richterkollegen heftig kritisiert worden sei, dass die Fachgerichte aber an die Vorgaben des BVG gebunden seien. Man hörte das entschuldigende "Leider" sehr deutlich heraus.

Befremdlich wäre nicht gewesen, dass Richter Peuster vielleicht persönlich eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Bundesverfassungsgericht. Dann hätte er vielleicht soetwas gesagt wie: "Verehrter Herr Niehenke, um ehrlich zu sein, wenn es nach mir ginge, dann würde ich sie verurteilen. Aber wir, die untergeordneten Gerichte, sind an die Vorgaben des BVG gebunden, und daher sind sie freizusprechen!"

Befremdlich war, dass er diese Bemerkungen mit einem geradezu entschuldigendem Ton an den Staatsanwalt richtete. Es klang wie: "Bitte verstehen Sie! Es hat keinen Zweck. Selbst wenn ich ihn jetzt verurteile: Wir kommen damit beim BVG doch nicht durch!"


Was sagt das über Richter Stark? - Nun: Er scheint die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht sehr aufmerksam zu lesen. Peinlich! Oder noch schlimmer: Er handelte vielleicht nach dem Motto, nach dem diese miesen Typen bei den Behörden allzu oft handeln: Erstmal einschüchtern. Vielleicht klappt das ja !

Ein erbärmlicher Saftladen, diese Behörden-Justiz-Morast da in Freiburg. Meine Verachtung kennt keine Grenzen!

Dr. Peter Niehenke
Editor

--modified by DPN at Thu, Aug 04, 2005, 12:17:56



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