Ihr Protokoll, Herr Dr. Niehenke, ist hochinteressant:
Dann hat der Richter Reuter am 01.08.2005 vor dem OLG Hamm vor 9 Zeugen vorsätzlich Rechtsbeugung betrieben, da er das BVerfG-Urteil aus Oktober 2004 zum Thema "Rechtliches Gehör" und "freie Meinungsäußerung" nicht berücksichtigt hat...und vorsätzlich nicht berücksichtigen wollte...Interessanterweise habe ich immer noch kein Urteil des OLG Hamm über die angebliche Schmerzensgeldhöhe, die ich dem Solaranwalt zahlen soll. Es scheint so, als ob man die "Rechtsbeugung" des Richter Reuter begriffen hat, die man dort am 01.08.2005 vor 9 Zeugen praktiziert hat...