Staatsanwaltschaft geht in Revision - da lief doch was hinter den Kulissen Kommentar zu Urteil


Re : Die Rechtsprechung des BVG zwingt uns (leider) dazu, Niehenke freizsprechen -- DPN
Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Aug 11,2005,14:17 Antwort schreiben   Zum Beginn des Threads   Forum

Jetzt versteht man, warum sich Richter Peuster bei der Urteilsverkündung so explizit an den Staatsanwalt (besser: die Staatsanwaltschaft) wandte. Da war sicher schon im Vorfeld seitens der Staatsanwaltschaft (drohend ?) klar gemacht worden, dass man einen Freispruch gegen 'den' nicht hinnehmen werde. Doch Richter Peuster kann lesen (offenbar anders, als sein Kollege vom Amtsgericht, Richter Stark), vor allem aber versteht er offenbar die 'Philosophie' der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. - Sollten die Richter vom Oberlandesgericht auch nicht richtig lesen können, wird es erneut dort, beim Bundesverfassungsgericht, landen.

Das können die Behördenvertreter halt einfach nicht auf sich beruhen lassen: Niehenke gewinnt! 'So einer', der Richter Stark mit seiner Urteilsbegründung lächerlich machte (siehe Kleine Würstchen unter schwarzen Roben), der es wagt, SO respektlos sogar den Oberbürgermeister 'aufs Korn zu nehmen' (ihn aufzufordern, mal Nachhilfeunterricht in Sachen Toleranz bei seiner Mitbewerberin für das Amt des Oberbürgermeisters von der CDU zu nehmen), diese Frechheit, mit der er ihn auffordert, mal seine Beamten zurück zu pfeifen (siehe das tausendfach in Freiburg verteilte Flugblatt Offener Brief an der Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon, pdf-File) ... :-)

Tja, die wollen offensichtlich 'eins auf die Nuss', denn Richter Peuster vom Landgericht hat ja nun wahrlich den Beschuldigten nicht aus reiner Sympathie freigesprochen! - Er kann einfach lesen ...

Dr. Peter Niehenke
Editor

--modified by DPN at Thu, Aug 11, 2005, 14:29:47



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