| Gespostet von DPN ® (Peter,DPN), Aug 29,2005,02:27 | Antwort schreiben | Forum | |||
Der berüchtigte Richter Gnadenlos, Ronald Barnabas Schill, bemängelte häufig den 'mangelnden Bestrafungswillen' seiner Kolleginnen und Kollegen. Bei Richterin Gertraud Brühl vom Landgericht Gießen (Jg 1950) hätte er sicher seine wahre Freude. Denn die langt kräftig zu: Acht Monate Knast ohne Bewährung für den Polit-Aktivisten Jörg Bergstedt. Bergstedt soll, neben einer Reihe von Bagatelldelikten, einen Polizeibeamten verletzt haben. Er bestreitet dies und hatte vor Gericht erklärt, dass absichtliche Körperverletzung eines Polizisten gegen seine Prinzipien verstoße. - In einem völlig anderen Zusammenhang hatte er während des Prozesses erklärt, dass er auch für den Fall einer Verurteilung weiter für seine politischen Überzeugungen eintreten und seine Aktionen fortsetzen wolle. Wie Richterin Brühl ('Die Schlange') nun versucht, Bergstedt aus dieser zweiten Aussage einen Strick zu drehen, das kann man wirklich nur noch als übelste Demagogie bezeichnen: Ihre Entscheidung, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen, begründete sie nämlich damit, dass Bergstedt offensichtlich uneinsichtig sei und durch Strafe nicht zu beeindrucken, denn er habe ja noch während der Verhandlung deutlich gemacht, dass er weiter machen wolle. 'Die Schlange' unterschiebt Bergstedt also in einer an Boshaftigkeit nicht mehr zu übertreffenden Sinnentstellung, Bergstedt sei weiterhin entschieden, Straftaten zu begehen. - Sollte 'die Schlange' die Äußerung Bergstedts versehentlich oder unbewusst in derart krasser Form missdeutet haben, gehört sie wegen 'geistiger Schwäche' umgehend vom Dienst suspendiert. Sollte sie diese Boshaftigkeit wissentlich bzw. absichtlich begangen haben (um 'ein Exempel zu statuieren' oder weil sie zu feige war, sich gegen den Polizei- und Juristenklüngel in Gießen zu stellen), gehört sie selbst wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt und in den Knast gesteckt.Strafverteidiger Rolf Bossi beklagt in seiner Anklage gegen die Justiz voller Bitterkeit, wie Richter in ihren Urteilsbegründungen Tatsachen verdrehen, Beweise unter den Tisch fallen lassen und die Logik mit Füßen treten. Der erfahrene und renommierte Strafverteidiger Dr. Hohmann beschreibt in einem Videointerview seine erschütternden Erfahrungen mit Ermittlungsbehörden, z. B. mit Beamten, die vor Gericht lügen und die auch vor illegalen Methoden nicht zurück schrecken. Die Berechtigung der von diesen beiden erfahrenen Anwälten geäußerten Kritik ist im Beschwerdezentrum und in der Richterdatenbank durch eine Fülle von gut dokumentierten Fallberichten belegt, und der in diesem Artikel behandelte Prozess gegen die zwei Projektwerkstättler ist erneut perfektes Anschauungsmaterial für die Berechtigung dieser Kritik. Die Art und Weise, in der Richterinnen und Richter Tatsachen zurechtbiegen, um ein oft schon vorher (in ihrem Kopf) feststehendes Urteil scheinlegitimieren zu können, erzeugt bei jedem ehrlichen und logisch denkenden Menschen immer wieder erneut Übelkeit. Es ist eine ganz spezielle Form von Übelkeit. Sie wird ausgelöst, wenn man wehrlos offensichtlich unsinnigen Scheinargumenten eines Mächtigeren ausgeliefert ist oder Zeuge davon wird, wie andere dem ausgeliefert sind. Viele Prozessbeobachter kennen dieses Gefühl aus eigenem Erleben! Man möchte vor Wut und/oder Entsetzen schreien - aber das würde nichts nützen!
Der hier behandelte schmierige Prozess ist auf den Seiten der Projektwerkstatt in allen Einzelheiten hervorragend dokumentiert. Das Beschwerdezentrum bringt dennoch einen eigenen Artikel, um auf der Grundlage dieser detaillierten Dokumentation zwei Problembereiche zu thematisieren, die für diesen Prozess charakteristisch sind, die in ihrer Bedeutung aber weit über den hier diskutierten Prozess hinausreichen. Es geht zum Einen um die unglaublich primitive Psychologie vieler Richterinnen und Richter, also ihren erschreckenden Mangel an psychologischer Kompetenz, zum Anderen um einen verheerenden Grundsatz, dem fast alle Richter zu folgen scheinen: "Im Zweifel glaube ich der Polizei (den Beamten)!"
Wie schön wäre es, wenn in dieser Situation wenigstens Richter/innen ihrer Aufgabe gerecht würden, unparteilich und objektiv die vorgelegten Beweise zu würdigen und Argumente abzuwägen. Doch der weit verbreitete Dilettantismus der Richterinnen und Richter bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe, insbesondere der Aufgabe, die Glaubwürdigkeit von Zeugen zu beurteilen, ist erschreckend. (Siehe den in der Wochenzeitung DIE ZEIT kritisch kommentierten Fall aus unserer Gutachterdatenbank).
Die 'Konstrukte', derer sich Richter in ihren Urteilsbegründungen zuweilen bedienen, um fragwürdige Zeugenaussagen bei Bedarf so weit aufwerten zu können, dass wenigstens der Schein der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt, lassen einem Psychologen die Haare zu Berge stehen. Ein beliebtes Konstrukt, das als Indiz für fehlende Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage auch durchaus hilfreich sein kann, ist der sog. 'Belastungseifer'. Es ist psychologisch sinnvoll und auch für Laien leicht nachvollziehbar, wenn ein Richter die Glaubwürdigkeit eines Zeugen in Zweifel zieht, der erkennbar das Bedürfnis hat, den Beschuldigten zu belasten, dem vielleicht sogar nachgewiesen werden kann, dass er wissentlich Wahrnehmungen verschwiegen hat, die den Beschuldigten entlasten oder entlasten könnten. Doch wie Richter im Gerichtsalltag dann mit diesem Indiz bei der Beurteilung von Zeugenaussagen häufig umgehen, ist an logischer Absurdität nicht mehr zu überbieten: Sie werten nämlich fehlenden Belastungseifer als Indiz für Glaubwürdigkeit. Wie unglaublich dumm das ist, zeigt ein Vergleich: Wir wissen, dass Kinder, die lügen, häufig erröten. Niemand käme auf die Idee, die Tatsache, dass ein ein Kind nicht errötet, dann als Indiz nehmen zu dürfen, dass es offenbar die Wahrheit sagt. In anderen Worten: Das Fehlen des Merkmals 'Erröten' besagt gar nichts, weil nunmal nicht alle Kinder rot werden, wenn sie lügen!
Dieses peinlich dämliche Argument vom fehlenden Belastungseifer finden wir auch in dem Urteil von Richterin Bühl. Für die Glaubwürdigkeit des Polizisten, der getreten worden sein will, führt sie nämlich Folgendes an: "Übermäßiger Belastungseifer wurde weder durch seine Wortwahl noch durch sein sonstiges Aussageverhalten erkennbar. Auch ein Falschbelastungsmotiv, ..., war aufgrund der Position des Zeugen im Polzeidienst nicht nahe liegend. ... Als erfahrener Polizeibeamter muss der Zeuge Walter gewusst haben, dass er mit der (späten) Benennung eines weiteres Tatzeugen riskierte, dass man dies als bedeutsame Aussageänderung auffassen könnte, die die Glaubwürdigkeit wesentlich erschüttern kann. Dass er sich trotzdem dazu entschloss, konnte vor seinem Wissenshorizont nur als Bemühen aufgefasst werden, auch in diesem Punkt die Wahrheit zu sagen." (S. 19 der Urteilsbegründung) - Heilige Einfalt! Als ob ein gewitzter Polizeibeamter nicht genau wüsste, welche 'Stimuli' einer Richterin geboten werden müssen, damit sie den gerade beschriebenen passenden Textbaustein in ihr Urteil einbauen kann! (Sie schreibt ja selbst, dass es sich um einen 'erfahrenen Polizisten' handle, der sicher nicht das erste Mal vor Gericht ausgesagt hat ...). Diese primitive holzschnittartige Psychologie ist offenbar noch das Feinsinnigste, was man als Richterin nach mehr als 25 Jahren im juristischen Milieu noch auf die Reihe bringt. Erbärmlich!
Eine andere Argumentationsfigur, die in vielen Urteilen vorkommt, ist ebenso geeignet, Psychologen, aber auch jeden anderen verständigen Menschen 'in den Wahnsinn zu treiben': Das Konstrukt der 'Kernaussage'. Besonders bei schon länger zurück liegenden Ereignissen können sich Erinnerungen an das Erlebte überlagern mit Informationen, die man später erhalten hat, und es kann auch zu einer Vermengung der Erinnerung an das tatsächliche Geschehen mit Empfindungen und (scheinbaren) Wahrnehmungen kommen, die erst in der nachträglichen Verarbeitung des Geschehens aufgetaucht sind. Nicht nur Paartherapeuten kennen es aus ihrer täglichen Praxis: Wenn man die beiden Schilderungen der 'Konfliktpartner' vergleicht, gewinnt man den Eindruck, dass unmöglich beide mit ihrem Bericht dasselbe Ereignis meinen können.
Da unser Rechtssystem verlangt, dass eine die Schuld eindeutig nachgewiesen sein muss ("Im Zweifel für den Angeklagten!") sind aus diesem Grunde Widersprüche in Zeugenaussagen oder den Aussagen der Opfer bzw. vermeintlichen Opfer streng genommen nicht hinnehmbar. Um das Bestrafungsbedürfnis dennoch befrieidigen zu können, greift man auf das Konstrukt der 'Kernaussage' zurück, und richtig angewendet, ist das auch in Ordnung: Wenn jemand überfallen wurde und seine Beschreibung des Tathergangs deckt sich mit den objektiv dokumentierten Spuren am Tatort, dann rechtfertigt es keine Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit, wenn er, um ein Beispiel zu nennen, bei der Vernehmung das Muster der Krawatte, die der Täter trug, falsch beschreibt. Auch dieses im Kern also durchaus sinnvolle Konstrukt wird von Richter/innen dann in Prozessen zuweilen in einer Weise 'verschandelt', dass Anwälte und Angeklagte sich die Haare raufen. So gab ein vermeintliches Vergewaltigungsopfer an, auf einem Schrank vergewaltigt worden zu sein, nur befand sich in dem entsprechenden Zimmer überhaupt kein Schrank. Das Opfer schilderte aber in jeder Vernehmung in immer identischer Weise die (nicht überprüfbaren) Dateils der vermeitlichen Vergewaltigung, verstrickte sich aber bezüglich der (überprüfbaren) Randbedingungen des Geschehens in eklatante Widersprüche. Doch das verunsicherte den Richter nicht weiter. In der 'Kernaussage' (der Vorgang der Vergewaltigung und die entsprechenden Handlungen) sei die Zeugin seit Beginn konstant immer bei derselben Version geblieben. Dies wertete er als Indiz für ihre Glaubwürdigkeit, da die zahlreichen nachgewiesenen Widersprüche die 'Kernaussage' nicht beträfen. Und da das Opfer trotz des erschütternden Erlebnisses außerdem keinen 'Belastungseifer' an den Tag gelegt habe (weil es einräumte, mit dem Täter zunächst auch geflirtet zu haben), sei die Aussage als glaubwürdig einzustufen. - Wenn man derartige Urteilsbegründungen liest, gewinnt man den Eindruck, dass manche Richter/innen offenbar psychologische Analphabeten sind.
Das Problem ist, dass die (Ermittlungs-) beamten um diesen Umstand wissen - und das ist ein Problem, weil (Ermittlungs-) beamte eben nicht immer nur das Ziel verfolgen, tatsächlich Schuldige zu überführen und hinter Gitter zu bringen. Es kommt eben, wie Studien zeigen, durchaus vor, dass sie sich von 'ihren eigenen Gesetzen' leiten lassen, also von Rechts- und Gerechtigkeitsvorstellungen, die unabhängig von den tatsächlichen gesetzlichen Vorschriften für sie Geltung haben, dass sie also ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit umzusetzen versuchen. Das ist gesetzeswidrig, aber dafür kann man manchmal sogar ein gewisses Verständnis aufbringen, wenn ihnen zum Beispiel mal wieder ein Schwerkrimineller aufgrund einer Gesetzeslücke 'entwischen' konnte. Doch ihre 'ganz persönlichen Vorstellungen' davon, wie es 'sein sollte', basieren zuweilen auf Prinzipien, die ausgesprochen menschenverachtend sein können (wenn sogar leitende Vertreter der christlichen Kirchen Menschenrechte mit Füßen treten und öffentlich Homosexuelle diskriminieren, um ein Beispiel zu nennen, bleibt das nicht aus). Und so wird es sehr schnell ziemlich 'dreckig', wenn sie die ihnen von der Gesellschaft übertragene Macht im Sinne ganz persönlicher Sympathien und Antipathien (etwa ethnischer Art) missbrauchen. Dass derartige Entgleisungen aber nicht eben selten passieren, sollte speziell Richter/innen eigentlich bewusst sein (siehe dazu Ahlf, Ernst-Heinrich: Unethisches Polizeiverhalten - Neuere Untersuchungen und Erklärungsansätze. In: Die Polizei 6. 1997, S. 174-177, sowie Kretschmer, Michael: Werteverfall - Abweichendes Verhalten von Polizeibeamten. In: Dulisch, Frank/Schmahl, Hans Ludwig (Hrsg.): Wertewandel und Wertevermittlung. 1996, 94-130).
Es gibt sehr wenige öffentlich bekannte Studien, in denen das Ausmaß der Bereitschaft von Polizisten und Ermittlungsbeamten zu derartigem Machtmissbrauch untersucht wurde. Dem Autor dieses Artikels ist eine solche Studie bekannt. In dieser internen, allerdings nicht repräsentativen Studie unter Polizisten auf der Grundlage eines von Thomas Gundlach entwickelten 'Ethischen Verhaltenstests' (abgedruckt in Beese, D.: Studienbuch Ethik. Hilden: Verlag deutsche Polizeiliteratur, 2000, S. 150 ff) stellte sich heraus, dass 5 % der befragten Polizeibeamten folgendes Verhalten eines fiktiven Kollegen als 'lässliche Sünde' einstufen: "Ein Kollege ist von der Schuld eines Verdächtigen absolut überzeugt und er lässt beim Protokoll der Vernehmung ein entlastendes Ermittlungsergebnis bewusst weg."
Was bedeutet das für die Glaubwürdigkeit von Beamten? Was sollte man daraus für Konsequenzen ziehen? Welche Konsequenzen müsste man z. B. für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen von Beamten ziehen, die sich, wie im Falle der Projektwerkstättler, von den Beschuldigten gekränkt und an der Nase herum geführt fühlen? Welche Konsequenzen müsste man ziehen, wenn man weiß, dass diese Beamten den Lebensstil und die politischen Überzeugungen des/der Beschuldigten (der "Chaoten", wie ein Beamter sie in der Verhandlung nannte) entschieden ablehnen? - Das sind psychologisch hoch bedeutsame Argumente für eine äußerst kritische Prüfung ihrer Aussagen. Unentschuldbar, unter diesen Voraussetzungen die gravierenden Widersprüche, die für alle im Gerichtssaal (die Presse eingeschlossen) offensichtlich waren, einfach vom Tisch zu wischen oder zu ignorieren. Und deshalb hat Richterin Gertraud Brühl sich den Spitznamen 'Die Schlange' redlich verdient: Mithilfe von Weglassen, Umdeuten, Aussageverfälschung und Unterdrückung von Beweisen zimmert sie eine Urteilsbegründung zusammen, die sich wirklich schlüssig liest - wenn man den Prozess nicht miterlebt hat!
--modified by DPN at Tue, Aug 30, 2005, 00:52:11
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