WDR - Ratgeber Recht: Operiert und schwer behindert - Das Schicksal von Peter Bergmann Medienbericht/Leserbrief


Gepostet von DPN ® (Peter,DPN), Nov 14,2005,13:37 Antwort schreiben      Forum
Auszug aus der Seite des WDR zu einem Filmbericht vom 13. 11. 2005:
Vorbei die Zeiten, in denen sich Ärzte ausschließlich als Halbgötter in Weiß gesehen haben. Ärzteorganisationen wie die "Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG)" geben es unumwunden zu: Behandlungsfehler sind auch an Deutschen Kliniken keine Seltenheit. Hunderttausende soll es davon jährlich geben. Die GQMG glaubt, dass pro Jahr 17.000 Behandlungsfehler tödlich enden. Patientenorganisationen sprechen sogar von bis zu 60.000 Todesfällen.

Peter Bergmann hat seinen Behandlungsfehler überlebt. Mit Krampfanfällen ist er 1987 ins Münsteraner Clemenshospital eingeliefert worden. Bei einer Computertomographie entdeckten die Ärzte eine Geschwulst und rieten dem damals 27-jährigen zur sofortigen Operation. Die OP veränderte sein Leben. "Als ich aufgewacht bin, habe ich nicht mehr gewusst, wer und wo ich bin. Ich habe auch meine Frau und meine Kinder nicht wieder erkannt. Für mich war alles fremd und unwirklich!" Bergmann solle sich keine Sorgen machen, beruhigten ihn die Krankenhausärzte. Nach so einer schweren Gehirnoperation seien solche Probleme ganz normal. Nach einiger Zeit würde sich alles wieder einfinden. Tatsächlich ist Bergmann nie wieder gesund geworden. Seit dem Tag der OP ist er laut einem Gutachten der Landesversicherungsanstalt (LVA) zu 100 Prozent behindert.

Erst sechs Jahre nach seiner Operation hat Peter Bergmann von einem anderen Arzt erfahren, was tatsächlich im Clemenshospital passiert ist. Die Ärzte haben den Schädel schlicht an der falschen Stelle geöffnet. Statt der Geschwulst haben sie ihm gesundes Hirngewebe von der Größe einer Mandarine entfernt. Die Geschwulst steckt nach wie vor in seinem Kopf, sie ist völlig ungefährlich. Von den operierenden Ärzten, die heute allesamt nicht mehr am Clemenshospital in Münster praktizieren, hatte niemand den Mut, Bergmann die Wahrheit zu gestehen. Bis heute nicht.

"Das ist ja das eigentliche Dilemma", sagt Frank Lepold vom Deutschen Patienten Schutzbund. "Die Folgen von Behandlungsfehlern sind meistens sehr erheblich. Für Ärzte bedeutet es oft das Ende der Karriere oder zumindest einen Karriereknick, wenn sie ihre Versäumnisse eingestehen. Deswegen schweigen sie, obwohl hinter ihnen immer eine Arzthaftpflichtversicherung steht und obwohl vielen Patienten direkt nach dem Behandlungsfehler noch geholfen werde könnte." Patientenverbände betonen, dass es nicht darum gehe, den Berufsstand der Ärzte an den Pranger zu stellen. "Es muss aber Schluss damit sein, dass Behandlungsfehler verschwiegen oder vertuscht werden", so Lepold. Neuerdings erhalten die Patientenverbände Unterstützung aus Medizinerkreisen. Erst im April gründeten Ärzte das "Aktionsbündnis Patientensicherheit". Die Mediziner fordern in Krankenhäusern eine Art "Fehlerkultur" zu schaffen, die Kunstfehler aufklärt, statt sie zu vertuschen.

Für Medizinopfer wie Peter Bergmann stellt sich nach dem Behandlungsfehler die Frage, wie sie zu ihrem Recht kommen. Eine Möglichkeit, um klären zu lassen, ob die ärztliche Behandlung fachgerecht ausgeführt wurde, bieten die Ärztekammern. Bei ihnen sind Gutachterkommissionen eingerichtet, die untersuchen, ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Patientenverbände allerdings zweifeln seit jeher deren Neutralität an. Wo ,Ärztekammer' drauf steht, komme im Zweifel auch ein Urteil für die Ärzte raus, fürchten sie. Zweifel, die zumindest nicht ganz aus der Luft gegriffen sind, wenn man bedenkt, dass die Gutachterkommissionen zum Teil von den Ärztehaftpflichtversicherungen finanziert werden. Also denjenigen, die zahlen müssen, wenn gegen die Ärzte entschieden wird.

Im Fall von Peter Bergman hat sich die Ärztekammer gänzlich verweigert, eine Untersuchung vorzunehmen. Das Argument: nach sechs Jahren sei der Fall längst verjährt. Aus Sicht der Patientenverbände hat Bergmann damit nicht einmal "Pech" gehabt. Sie raten ohnehin von den Gutachterkommissionen der Ärztekammern ab. "Wenn erst einmal ein negatives Gutachten von den Ärztekammern auf dem Tisch liegt, dann wird es schwer, vor Gericht einen positiven Ausgang des Verfahrens zu erstreiten", erklärt Frank Lepold vom Deutschen Patienten Schutzbund.

Peter Bergmann ist 1997 ohne Umweg über die Ärztekammer sofort vor Gericht gezogen. Zehn Jahre nach der verhängnisvollen Operation verlangt er vom Clemenshospital Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Chancen scheinen nicht schlecht zu stehen. Zu offensichtlich ist der Zusammenhang zwischen der OP und seinen Leiden - auch das Gutachten der LVA hat den schließlich bestätigt.

Doch vor dem Münsteraner Landgericht kommt es zur Überraschung. Der gerichtlich bestellte Gutachter erläutert im Prozess, dass es sich bei der Operation "nicht um einen groben" Behandlungsfehler gehandelt habe. Für den Prozessverlauf ist das entscheidend. Denn mit diesem Votum steht Bergmann als Kläger in der vollen Beweispflicht. Geht ein Gutachter dagegen von einem "groben Behandlungsfehler" aus, setzt zugunsten des Patienten eine Beweiserleichterung ein. Die Ärzte stehen dann in der Pflicht nachzuweisen, dass bei der Operation alles planmäßig verlaufen ist.

Bei Bergmann kommt es aber noch schlimmer. Der Gutachter führt aus, dass die Operation lediglich zu einem "kleinen Hirndefekt" geführt habe. "Zusätzliche, erkennbare Schadensfolgen" habe die OP aber nicht verursacht. Aufgrund des Gutachtens drängt das Gericht Bergman zu einem Vergleich, wonach er gerade einmal 50.000 DM erhält. "Das Problem von Herrn Bergmann war, dass er seinerzeit keinen Arzt gefunden hat, der ihm schriftlich attestiert hat, dass es durch die OP sehr wohl zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit gekommen ist", erläutert Rechtsanwältin Claudia Porada. "Unter diesen Umständen hätte er niemals einem Vergleich zustimmen dürfen, hier ist er auch noch juristisch schlecht beraten worden." Das Problem: Vergleiche sehen in der Regel vor, dass sie einen endgültigen Schlussstrich unter einen Rechtsstreit ziehen. Juristisch liest sich das dann so: "Damit sind sämtliche Ansprüche des Klägers, seien sie bekannt oder nicht, seien sie in Vergleichserwägungen eingeflossen oder nicht, erledigt."

Heute weiß Peter Bergmann nach langem Kampf, dass die Operation grob fehlerhaft war und dass auch das Gerichtsgutachten Mängel hatte. Das belegt ein Neurochirurgisches Privatgutachten von Dr. Gerd Sandvoss, dem Sprecher der Gutachterkommission des Berufsverbandes Deutscher Neurochirurgen. An dieser Stelle wird der geschlossene Vergleich allerdings zum Problem: "Bei einem Urteil hätte man den Bergmann-Prozess nach diesem Gutachten ohne weiteres wieder aufnehmen können", erklärt Claudia Porada.

Bei einem Vergleich ist das anders. Eine problemlose Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachenerkenntnisse ist nicht möglich. Ein Vergleich muss wie jede andere Willenserklärung angefochten werden. Dafür ist erforderlich, dass ein Anfechtungsgrund vorliegt und die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. "Das macht Vergleiche im Gegensatz zu Urteilen so gefährlich", sagt Rechtsanwältin Porada. "Wenn ein Anwalt nicht erkennt, dass der Vergleich angefochten werden muss, dann sind die zweiwöchige Frist für die Anfechtung aufgrund Irrtums und die Jahresfrist für die Anfechtung aufgrund arglistiger Täuschung schnell vergangen. Im schlimmsten Fall steht der Patient am Ende mit leeren Händen dar."

Peter Bergmann hofft, dass es ihm nicht so ergehen wird. Die Anfechtungsfrist beginnt mit Kenntnis des Anfechtungsgrunds zu laufen, bei Peter Bergmann war das das von Dr. Sandvoss erstellte Gutachten. Daraufhin hat er kürzlich der Gegenseite die Anfechtung erklärt. Sein 18 Jahre währendes Bangen um eine angemessene Entschädigung geht also in die nächste Runde.

Soweit sollte man es aber gar nicht erst kommen lassen. Patientenverbände raten im Fall von Behandlungsfehlern zu einem besonnenen Vorgehen:

  • Suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Arzt, der die ärztliche Behandlung untersucht und gegebenenfalls einen Behandlungsfehler bestätigt. Die Patientenverbände bieten bei der Suche nach neutral urteilenden Ärzten ihre Hilfe an.
  • Schalten Sie einen versierten Patientenanwalt ein. Der wird zunächst versuchen, mit der Haftpflichtversicherung des fehlerhaft behandelnden Arztes eine für Sie in jedem Fall günstige Einigung zu erzielen.
  • Erst wenn das alles nichts hilft, sollte man die Gerichte anrufen.

Soweit der Auszug von der Seite des WDR. Der Filmbericht können Sie im Archiv des WDR herunter laden oder online anschauen.

Link: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2005111301.html

DPN

--modified by DPN at Mon, Nov 14, 2005, 13:44:48



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