Amtsgricht Oberhausen NRW
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Gepostet von: Brueggemann_Ralf ®

07/14/2006, 06:36:31

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Ralf Brüggemann                                                                                    11. Juni 2006

XXXXXXXXX 

XXXXXXXXX Oberhausen

 

 

Amtsgericht Oberhausen

Herrn Richter D.

Friedensplatz 1

 

46045 Oberhausen

 

Ê 0208 8586 218

 

 

 

Geschäftszeichen 38 C 1561/05

 

 

Sehr geehrter Herr Richter D.,

 

hiermit bestätigen wir Ihnen mit Datum vom 10.06.2006, Poststempel ebenfalls 10.06.2006, den Kostenfestsetzungsantrag des Herrn Salecker vom 14.12.2005, Deckblatt des Amtsgericht Oberhausen vom 31.05.2006, erhalten zu haben!

 

Wir beantragen die Kostenfestsetzung nicht stattzugeben, darüber hinaus legen wir hiermit Beschwerde gegen die mündliche Verhandlung vom 05.09.2005 ein.

 

Des Weiteren rügen wir die Verfahrensführung, die an der Wahrheit dermaßen vorbeigeht, dass man glauben könnte Baron von Münchhausen in der Realität zu sehen.

 

Wundern tun wir uns überhaupt nicht mehr, wir wissen schon was am Amtsgericht Oberhausen läuft.

 

Fakten:

 

Wie Herr S. schon selbst niederschrieb, kann der Einwilligende keinen Schaden fordern.

 

Herr S. wurde durch Sie am 05.09.2005 auf seine Fehler gerügt.

Dennoch haben Sie uns für seine Fehler verantwortlich gemacht und eine Rechtsberatung gegeben.

Herr S. hat am 05.09.2005 aufgrund Ihrer Aussagen gesagt, dass er keine Forderungen an uns stellt, wenn wir Ihre Anfechtungsberatung einschlagen würden und den Mahnbescheid zurückziehen!

 

Mit welchem Recht fordert Herr S. heute dennoch Kosten ein?

 

Grundsätzlich muss man sich schon die Frage stellen, weshalb das Amtsgericht Oberhausen einen Kostenfestsetzungsantrag 6 Monate zurückhält!

Nur ein Idiot würde jetzt noch an Verschwörung glauben!

 

Sie haben uns suggeriert eine Anfechtung betreiben zu können, der Satz „Sie schreiben einfach, hiermit fechten wir den Vergleich zum Verfahren 33 C 2192/04 an“, war falsch.

Ihr Richterkollege hat die Gegenpartei nicht vorgeladen, auch unsere Zeugen wurden nicht vorgeladen, aber stattdessen wurden wir auf ganz niederträchtige Weise erpresst.

Erpresst zum Rückzug der Anfechtung.

Es war ein Richter der schon am 06.10.2004 keine Lust hatte, gänzlich anders entscheiden würde, falls wir dies nicht akzeptieren, zwei schriftliche Zeugenaussagen ignorierte, grundsätzlich unsere Zeugen verweigert, Falschaussagen der Gegenseite tolerierte und alles mit Wissen und Schweigen des Herrn S. geschah!

 

Geschwiegen hat Herr S. an einer Stelle nicht! An der Stelle, als die Gegenseite unsere Kaution auch noch behalten wollte.

Herr Salecker hat die Kaution an die Gegenseite verschenkt und nicht wir!

 

Dieses Vorgehen war auch nicht zulässig.

Uns wurde das aufgezwungen, rechtswidrig und entgegen jeglichen Regeln der ZPO.

 

Die Anwaltshaftung sieht vor das der Rechtsanwalt für seine Fehler haftet.

Auch in diesem Verfahren hat das Amtsgericht Oberhausen rechtswidrig und zu unserem Nachteil, entgegen der Wahrheit, eingegriffen.

Sagen Sie doch einfach, dass Sie die Wahrheit nicht wissen wollen!

 

Verständlich das Sie das nicht tun, das Amtsgericht Oberhausen verfolgt auch Unschuldige, zudem ohne Zugang auf rechtsanwaltliche Verteidigung!

 

Ein Zitat zur Anwaltshaftung:

Der Rechtsanwalt hat nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Mandanten, wenn verschiedene Vorgehensweisen in Betracht kommen, den relativ sichersten Weg zu wählen. Im Prozess hat er die zu Gunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorzutragen (BGH, NJW 1996, 2648 [2649f.] = LM H. 10/1996 § 675 BGB Nr. 231).

 

Verstößt das Amtsgericht Oberhausen gegen ein BGH Urteil?

Mit den ZPO`s und StPO`S, Grundgesetz und Europäischen Konventionen hat man in Oberhausen, Düsseldorf und Karlsruhe auch Probleme.

Was macht da schon ein Grundsatzurteil aus?

 

Der Kostenfestsetzungsantrag ist vom Amtsgericht Oberhausen zu verwerfen.

Im Übrigen sind wir durch Richter des Amtsgerichts Oberhausen massiv getäuscht worden, damit die Wahrheit nie auf den Tisch kommt.

Dieses Vorgehen dient nur dem Schutz des Ansehens der Richterschaft am Amtsgericht Oberhausen.

Entgegen jeglichen rechtsstaatlichen Regeln, Grundgesetz und Europäischen Konventionen wurde bis heute der Wahrheit nie nachgegangen.

Dafür beteiligen sich einzelne Richter, Staatsanwälte, Polizisten und Politiker daran den Beschwerdeführer, der diesen Missbrauch an elementaren Rechten offen legt, weiter in Bedrängnis zu bringen.

Das auch noch mit nachweislichen Falschaussagen.

 

Falschaussagen hat Herr Rechtsanwalt S. auch in diesem Verfahren getan!

Schon im vorlaufenden Schriftverkehr hat Herr S. das Amtsgericht Oberhausen getäuscht und dieses will auch nur dieses Ergebnis um jeden Preis haben.

Dafür wird die Wahrheit konsequent missachtet.

 

Nach Auffassung des Bundesjustizministeriums soll es eine Dienstaufsicht über Richter geben.

Für die Bundesrepublik Deutschland sind auch die Europäischen Konventionen bindend.

 

Genau das ist der Punkt Ihnen das Ruder im vertuschen der Wahrheit aus der Hand zu nehmen.

Genau genommen ist es die Aufgabe eines Richters die Wahrheit zu finden!

Lächerlich, absolut lächerlich!

 

Besonders dreist ist aber auch noch der Nachsatz von Herrn Salecker, die Gerichtsgebühren seinem Kostenantrag hinzuzusetzen!

Die Gerichtsgebühren haben wir bezahlt und nicht Herr Salecker!

 

Herr S. erschien auch vor Gericht nicht als Rechtsanwalt, sondern als Vorstand des DMB!

Insofern ist die Gebühreneinforderung sogar noch rechtswidrig, denn Herr Salecker hatte keinen Rechtsanwalt!

Rechtsanwälte tragen vor Gericht auch einen schwarzen „Trauerumhang“.

Diesen hatte Herr Salecker am 05.09.2005 auch nicht um.

Als Vorstand des DMB braucht er diesen auch nicht tragen!

 

Wir fragen uns heute, weshalb Herr S. uns am 06.10.2004, nicht auch mit so niederträchtigen Tricks verteidigt hat, so wie er es jetzt auch für sich macht?

Wenn man denn von Verteidigung überhaupt sprechen kann, denn damals lief es unter klassischem Parteiverrat ab.

 

Vergessen haben wir auch nicht die offensichtliche Gebührenüberhebung des Herrn S..

Sie sagten am 05.09.2005 das Herr S. uns das zuviel gezahlte Geld auszahlen soll.

Hat Herr Salecker das gemacht?

Nein!

Bei dem letzten Respekt vor dem Amtsgericht Oberhausen ist Herr S. letztendlich zum Schadensersatz zu verurteilen.

 

a)     Herr S. hat ein Mandat aufgenommen

b)     Herr S. hat uns suggeriert, schriftlich belegbar, gut verteidigt zu werden

c)      Tatsächlich hat uns Herr Rechtsanwalt S. am 06.10.2004 nicht verteidigt

d)     Dem Gericht Wahrheiten verschwiegen

e)     Falschaussagen der Gegenseite toleriert

f)        Verweigerung des rechtlichen Gehörs seiner Mandanten geduldet

g)     Die Nötigungen des vorsitzenden Richters gegenüber seinen Mandaten geduldet

h)      Die Mietkaution verschenkte

i)        In diesem Verfahren auch noch mit Falschaussagen auftrat

 

Wir beantragen den Kostenfestsetzungsantrag zu verwerfen.

Dieser kann nur sittenwidrig und unrechtmäßig sein.

 

Im Übrigen muss sich das Amtsgericht Oberhausen irgendwann den Tatsachen stellen und kann nicht immer zum Nachteil des Beschwerdeführers Wahrheiten unterschlagen.

Insbesondere dann nicht, wenn sich am Konto des Beschwerdeführers bedient werden soll!

 

Aufgrund des jetzigen Verlaufs bestehen wir auf eine tatsächliche und richterliche Feststellung, ob Herr S. uns Schadensersatz zu zahlen hat, oder wir an ihm, einen Rechtsanwalt mit Parteiverrat, noch mehr Geld abliefern sollen.

 

Dieses bitten wir ausführlich zu begründen!

Ein erneuter Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit reicht dazu nicht.

 

Im Übrigen legen wir auch Wert darauf, dass unsere Zeugen nach knappen 2 Jahren der mutwilligen Verfahrensverschleppung gehört werden.

Der Leitende Oberstaatsanwalt kann dann seinen Kommentar zu Protokoll vor Gericht abgeben.

Herr Direktor B., Frau van D. und Herr R. selbstverständlich auch.

 

Dann nehmen Sie am besten das Verfahren gegen Herrn S. in der Zwischenzeit nochmals auf.

Als Richter müssen Sie jetzt eingreifen, denn wir bekommen aufgrund der Beschwerde gegen ihren Kollegen keine rechtsanwaltliche Vertretung.

Damit müssen wir auch nicht um alle formalen juristischen Begriffe bewandert sein.

Sollte man nochmals auf die Idee kommen, uns mit der bisherigen Tour abzufertigen, legen wir erneut Verfassungsbeschwerde ein.

Und zwar solange, bis das Ordnungsgeld fällig ist.

Das würde gänzlich neue Maßstäbe in Straßburg setzten

 

Mit freundlichem Gruß

Die Antwort des Amtgericht Oberhausen:

Sehr geehrter Herr Brüggemann,
 
in dem Rechtsstreit Brüggeman u. a. S.
 
werden Sie auf Eingaben gleicher Art und Güte keine Antwort mehr erhalten. Sie nahmen die Klage zurück, und halten nun die Gerichte zu Lasten redlicher Bürger von der Arbeit ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
W.
Justizangestellte
 
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