| Keine Kostenerstattung bei Spammer-Abmahnung | |||
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Gepostet von: Pater_Lingen ® 09/19/2006, 22:42:23 Profil des Autors Mail author Edit |
Wer Spam erhält und deswegen abmahnt, darf nicht darauf hoffen, seine Anwaltskosten erstattet zu bekommen. Hier der Urteilstext mit Kommentar http://www.lampmannbehn.de/spam.html Hier eine Darstellung bei heise.de ("Urteil: Keine Anwaltskosten-Rückerstattung bei Spam-Abmahnung") http://www.heise.de/newsticker/meldung/78396 Wer also auf Nummer Sicher gehen will, löscht den Spam einfach und vergisst die ganze Sache. Immerhin darf er (momentan noch) von einem Rechtsstaat träumen, wo seine berechtigten Interessen dann in berechtigter Weise vertreten werden. Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester |
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