| Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05 | |||
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Gepostet von: Redaktion ® 10/01/2006, 17:20:59 Profil des Autors Mail author Edit |
Aus dem Text: Zwar hat das OLG Düsseldorf entschieden, daß der Betreiber des Forums den Verletzten über die Identität des Teilnehmers informieren müsse. Die IP-Adresse, mit der sich jeder Computer im Internet registriert, reicht den Richtern jedoch nicht. Sie verlangen Namen und Anschrift. Datenschützer empört Das empört die Datenschützer: Denn § 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) erlaubt die Weitergabe dieser Angaben nur für die Strafverfolgung. „Das Urteil ist mit dem Gesetz nicht vereinbar“, sagt daher Heise-Justitiar Heidrich. Entscheiden wird darüber nun der Bundesgerichtshof. Bis dahin sind Forenbetreiber in einer mißlichen Situation: „Es gibt keine Rechtssicherheit“, sagt Mews. Ist ein Nutzer bereits aufgefallen, rät er, dessen Nutzerkennung und IP-Adresse zu sperren. Ferner sollten Betreiber bei der Anmeldung Angaben zur Person des Nutzers erheben und darauf hinweisen, daß die Daten unter Umständen weitergegeben werden müssen.
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