Beschwerde beim EuGHMR wegen "Beleidigung"
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Gepostet von: Pater_Lingen ®

10/02/2006, 18:44:48

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An den Kanzler des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EuGHMR), Europarat, F - 67075
STRASBOURG CEDEX, France

vorab per Fax: +33 (0)3 88 41 27 30

(Beschwerdeformular und Anlagen per Post) Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen die OMF-"brd"
("Bundesrepublik Deutschland")

wegen Verletzung des Artikels 7 ("Keine Strafe ohne Gesetz") der KONVENTION ZUM SCHUTZE DER
MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN IN DER FASSUNG DES PROTOKOLLS Nr. 11

Sachverhalt: Die OMF-"brd" führt seit Jahrzehnten "Prozesse" gegen Unschuldige wegen eines "§ 185
StGB", der lautet: "Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe
und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Der so gen. "Ehrenschutz" dient dabei als Täterschutz.

Derlei "Prozesse" sind nicht nur schwerste Verbrechen gegen den Art. 7 EMRK, sondern auch gegen die
OMF-eigenen Erklärungen § 1 StGB sowie Art. 103,2 "Grundgesetz": "Eine Tat kann nur bestraft werden,
wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

Die OMF-"brd" benutzt diese Nullnummer "§ 185 StGB" auch für ihren Völkermord gegen die katholische
Kirche.

Was die "gesetzliche Bestimmtheit" der "Beleidigung" (§ 185 StGB) betrifft, hier einige Analysen:

1. Jurawiki - Beleidigung: »Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm).

2. Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer über "§ 185 StGB": »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph
nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen"
verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen
das System« (s. http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm).

3. Hinweis von Claus Plantiko: »Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das
Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s.
E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und
im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten
ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann
sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben« (s.
http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm).

Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben
damit abfinden, dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also
gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes
müsse der Bürger dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert Jahren
aufmerksam studieren! Dass diese vollkommen wertlos sind, wird dabei vom
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" ebenfalls offen zugegeben, weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT
um eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige Rechtsprechung"
handelt. Also selbst wer sämtliche Urteile genauestens kennt, kann damit keinerlei Rechtssicherheit
gewinnen, ob er denn etwas "Strafbares" getan hat oder nicht, also es besteht restlose,
uneinschätzbare "richterliche" Willkür.

Dazu zwei Anmerkungen: 1. Was das Ausmaß der "Beleidigungs"-"Strafverfahren" betrifft, hier ganz
konkrete Zahlen:

»Nicht nach dem Gesetz, wohl aber nach der grundgesetzwidrigen Meinung der Rechtsprechung, steht der
Begriff der "Ehre" in einem grundlegenden Zusammenhang mit dem Begriff der "Beleidigung" des § 185
des Strafgesetzbuches. Dass dort das Wort "Ehre" nicht einmal vorkommt und der Inhalt der Straftat
"Beleidigung" nicht gesetzesbestimmt ist, stört die Staatsanwälte und die Richter nicht. Man bedient
sich einfach willkürlicher Tatvorwürfe. Trotz solch haarsträubender Zustände, nennt die
"Polizeiliche Kriminalstatistik" im Jahre 2003 sage und schreibe 145.041 Tatverdächtige in Sachen
"Beleidigung" und für das Jahr 2004 gar 174.455 "erfasste Fälle". Andere Quellen melden für das Jahr
2003 164.848 Strafanzeigen« (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm)

Das bedeutet: Bevor ein Bürger den Mund aufmachen darf, muss er (geschätzt) erst einmal aus mehr als
hundert Jahren jeweils mehr als hunderttausend "erfasste Fälle" studieren, also alle Bürger müssen
vor einer irgendeiner Äußerung weit über zehn Millionen Fälle mitsamt ihrer jeweiligen "IM
WESENTLICHEN [???] einhelligen Rechtsprechung" analysiert haben, weil erst dies ihnen - angeblich -
"deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben." "Deutlich
gemacht" wird damit allerdings in Wahrheit überhaupt gar nichts - außer eben der totalitären Willkür
der "Richter". Ganz konkret: Jemand wird öffentlich im Internet als "A****loch" (zensiert von PRHL)
tituliert. Dann weiß er immerhin, dass dies keine Beleidigung ist, denn so lautet das entsprechende
"Urteil" beim Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01 (s. http://www.kirchenlehre.com/beleid01.htm). Die
Verurteilung des Fußballers Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe wegen angeblichen Gebrauchs
selbiger Vokabel (s. http://www.kirchenlehre.com/moebius2.htm) gewährleistet dabei, dass die
"Rechtsprechung" eben nicht "einhellig" ist und der Bürger somit unmöglich wissen KANN, was ihn vor
"Gericht" erwartet. Zugegeben, die beiden A****löcher sind nicht wirklich zu vergleichen: Im ersten
Fall ging es um einen öffentlichen Internet-Beitrag, wofür es nicht nur unzählige Zeugen gibt,
sondern eben auch den für jeden nachprüfbaren Eintrag selbst. Im Fall Effenberg ging es um eine
bloße, unbewiesene Behauptung eines "Polizisten", wofür es nicht nur keine Zeugen gibt, sondern der
Aussage des einen "Polizisten" die Aussagen von Effenberg und seiner Lebensgefährtin
gegenüberstanden, wo man also schon gem. "In dubio pro reo" ohnehin niemals Klage hätte erheben
können. Was nun die Glaubwürdigkeit von "brd"-"Polizisten" betrifft, sei an den Artikel über
"uniformierte Kriminelle" erinnert in "Jungle World": "Der Kollege hilft. Immer wieder begehen
Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie dafür fast nie" (s.
http://www.kirchenlehre.com/tod_0003.htm). Ach ja: Weil Effenbergs Lebensgefährtin nicht die
Behauptung des "Polizisten" gestützt hat, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen "uneidlicher
Falschaussage" eröffnet...

S. ferner meine Test-Strafanzeigen wegen "verblendeter Idiot"
(http://www.kirchenlehre.com/heise.htm) sowie "Volltrottel"
(http://www.kirchenlehre.com/idgr0006.htm) und "Nazi" (http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm).

Übrigens besteht demzufolge auch gar keine "Gewaltentrennung" in der OMF, denn die "Richter"
übernehmen damit nicht nur die "Rechtsprechung", sondern auch die "Gesetzgebung". Aber an die ganze
"Demokratie"-Farce glaubt sowieso niemand mehr ernsthaft; die OMF ist war sowieso nie als
"Demokratie" geplant, sondern ist nur der Vernichtungsplan gegen das deutsche Volk.



Trotz allem hat die OMF-"brd" beim "Amtsgericht Bonn" ein "Strafverfahren" gegen mich wegen
"Beleidigung" angezettelt. Zu den Tätern gehören die fanatischen Völkermörder Manfred Wucherpfennig
(manni-penni), Kurt Pillmann (Jecken-Kurt) und Detlev Bayer (Fettleff). Diese drei Völkermörder
wollen mich mit diesem Schauprozess zum Verbrecher abstempeln, um ihre eigenen Verbrechen zu
verschleiern. Eindeutig bewiesene und unstrittige Tatsache ist, dass die OMF-"brd" Völkermord begeht
gegen die katholische Kirche, was u.a. durch Vernichtung katholischer Kleriker wie mich durchgeführt
wird; diesbzgl. ist ein Verfahren bei EuGHMR anhängig (ECHR-LGer1.1R (37843/05); s.
http://www.kirchenlehre.com/eu_klag3.htm). Für die genauen Einzelheiten über manni-penni und seine
Kollaborateure s. die KzM-Dokumentation http://www.kirchenlehre.com/manni_01.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_02.htm, http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm,
http://www.kirchenlehre.com/manni_04.htm.



Nun hat diesbzgl. mit "unfechtbarer" ex-silentio-Erklärung (Versäumnisurteil) vom 01.10.2006 das
"Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" endgültig "entschieden", dass die OMF-"brd" den Völkermord gegen
die katholische Kirche ungestört fortsetzen will und darf und deshalb auch der Schauprozess wegen
"Beleidigung" "rechtmäßig" ist. Somit sind sämtliche "Instanzen" der OMF-"brd" vollkommen ausgeschöpft.

Um dem möglichen Einwand zu begegnen, ich sollte mir wenigstens spaßeshalber das Affentheater beim
"Amtsgericht Bonn" anschauen, verweise ich zunächst besonders auf die zahlreichen gravierenden
Hindernisse wie das privilegium fori, die Nichtstaatlichkeit der OMF-"brd", die Freiheit der Kirche
und die Unbestimmtheit von "Beleidigung". Ferner dulde ich nicht, dass dieses Völkermörderpack mich
öffentlich mit der laikalen Anpöbelei beleidigt; um wenigstens ein kleines Zeichen zu setzen, habe
ich übrigens zwischenzeitlich laikal adressierte Briefe zurückgeschickt an die "Justiz"-Absender.
Zudem habe ich mir mal so einen Affenzirkus der OMF-"brd" angeschaut und musste feststellen, dass
die "Justiz" sich schlimmster Lügen bediente, um meine "Verurteilung" durchzudrücken. Eine
entsprechende Studie zum "Amtsgericht Hannover" blieb von allen Seiten unwidersprochen, wobei ich
wohlgemerkt die dortigen "Justiz"-Bonzen ebenfalls - ungestraft! - als "Völkermörder" bezeichne (s.
http://www.kirchenlehre.com/hanni.htm).



Außerdem sind gegen die Völkermörder manni-penni, Jecken-Kurt und Fettleff Straf- und
Entmündigungsverfahren anhängig. Über den Geisteszustand der Bonner "Justiz"-Bonzen gibt eine
Meldung des Bonner General-Anzeigers Auskunft:

»Bereits zum zweiten Mal hielt Rechtsanwältin Judith Marschner, besser bekannt als unsere Bonna
Judith I., mitsamt ihrem Prinzen Klaus III. und dem Hofstaat Einzug im Bonner Landgericht [...] Die
neue Tiefgarage war am Donnerstag Festsaal, Disko oder was immer die Justiz-Jecken daraus machten.
Wie schon beim ersten offiziellen Antrittsbesuch im hohen Haus der Justiz wurde das Prinzenpaar von
Landgerichtspräsident Kurt Pillmann willkommen geheißen - in gereimtem Kölsch. Das närrische
juristische Fußvolk applaudierte - auch als die Bonna anschließend Gunst und Orden verteilte:
Staatsanwalt Jochen Weingarten, im Alltag zuständig für Mord und Totschlag, habe ihr kürzlich
gestanden, noch nie einen Orden erhalten zu haben, verriet die Bonna. Das wolle sie hiermit ändern.
[...] Präsident Pillmann hatte beim vergangenen Mal schon seinen Orden bekommen - und wurde diesmal
nur dafür gerügt, dass er ihn nicht trug. Amtsgerichtsdirektor Detlev Bayer, der seinen Orden brav
umgehängt hatte, konnte sich hingegen über ein Lob als korrekter Jeck freuen.« (s.
http://www.kirchenlehre.com/manni_03.htm).

Bereits restlos dem Gespött preisgegeben und endgültig als für jedes Richteramt absolut unfähig
erwiesen hat sich das Bonner Völkermörderpack mit dem Psychiatrisierungs-Versuch, womit diese
"Jecken" und "Narren" obendrein auch noch gnadenlos gescheitert sind - wenngleich die damit
bezweckte Verleumdung gegen mich zugegebenermaßen reiche Früchte getragen hat, s. z.B. den o.g.
"Volltrottel". Wer mag, kann die Psycho-Einzelheiten in den drei Fallstudien
http://www.kirchenlehre.com/leygraf.pdf, http://www.kirchenlehre.com/kivi.pdf und
http://www.kirchenlehre.com/heller.pdf im Internet nachlesen; in letztgenannter Fallstudie ist die
Erklärung des "Landgericht Essen" zu meinem Geisteszustand zitiert: "Der Kläger ist gemäß § 51 Abs.
1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger
gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen
Überzeugungen ausdrucks-stark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gemäß § 104 Nr. 2 BGB bestehen keine
Anhaltspunkte." Dennoch haben die Bonner Jecken und Narren bis heute für ihre Psycho-Nummer weder
eine Begründung noch eine Entschuldigung vorgelegt, allerdings immerhin eine Rechnung von knapp 500
Euro, die ich bezahlen soll - was ich obendrein bekanntlich gar nicht kann, weil mich die
Völkermordrepublik schon längst zielsicher in die Überschuldung "gepfändet" hat. Ergänzend sei auf
den Stunt der Völkermordtruppe "Justiz" Heilbronn / Stuttgart hingewiesen, demzufolge sich die
"Justiz" noch nicht einmal an ihre hauseigene "Strafprozessordnung" zu halten braucht und hält (s.
http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm).

Besonders ist zu beachten, dass die gesamte OMF-"brd" eine totalitäres Irrenhaus ist, bewiesen z.B.
auch anhand der Zuständigkeitskapriolen von "Bundestag" und "Landtagen" bzgl. der
"Beleidigungs"-"Gesetzgebung" (s. http://www.kirchenlehre.com/pet_bel.htm).

Da der "Beleidigung"-Schauprozess am 19.10.2006 stattfinden soll, wäre die Unterlassung eines
sofortigen Eingreifen des EuGHMR unentschuldbar: Er muss sofort erklären, dass alle "Prozesse" wegen
"Beleidigung" rechtswidrig und derlei "Verurteilungen" absolut null und nichtig sind. Hilfreich ist
dabei auch die KSZE:

»The memorandum of the Commission on Security and Cooperation in Europe volume 35 No 12 of May 24,
2002 contains the following statement

Criminal defamation and "insult" laws are often defended as necessary to prevent alleged abuses of
freedom of expression. They are not, however, consistent with OSCE norms and their use constitutes
an infringement on the fundamental right to free speech. - Strafgesetze gegen Beleidigung und
Diffamerung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit
gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß
gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung.«

Bei unterlassener Hilfeleistung ist der EuGHMR mitschuldig an dem Verbrechen der Verfolgung
Unschuldiger, weil er damit die Missachtung seines eigenen Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz"
propagiert und unterstützt und damit am Völkermord gegen die katholische Kirche mitwirkt.


Pater Rolf Hermann Lingen






Modified by Redaktion at Tue, Dec 19, 2006, 15:12:22

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