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Gepostet von: Weiss ®

10/03/2006, 20:13:46

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Massenmord bagatellisiert


Erschießung von 3000 italienischen Kriegsgefangenen durch deutsche Wehrmachtssoldaten bleibt ungesühnt


Von Frank Brendle


Der Massenmord an über 3000 italienischen Soldaten im September 1943
bleibt ungesühnt. Die Staatsanwaltschaft München hat das Strafverfahren
gegen einen der daran beteiligten, noch lebenden Wehrmachtsoffiziere
eingestellt. Diesem wurde zwar die Erschießung von mindestens 13
gefangenen Offizieren nachgewiesen, die Tat sei aber »nach sittlicher
Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe« anzusiedeln. Vielmehr könne
der Beschuldigte aus »einer menschlichen Schwäche« heraus gehandelt
haben, so die Staatsanwaltschaft. Das Internetmagazin
german-foreign-policy veröffentlichte am Dienstag die bereits Ende Juli
ergangene Einstellungsbegründung.

Nachdem
die italienische Regierung im September 1943 mit den Alliierten einen
Waffenstillstand geschlossen hatte, begann die Wehrmacht mit der
Entwaffnung und Inhaftierung italienischer Soldaten. Dagegen setzten
sich auf der griechischen Insel Kephallonia über 10000 Italiener zur
Wehr, die aber nach einigen Tagen kapitulieren mußten. Mindestens 3 000
Gefangene wurden anschließend von der Wehrmacht, die diesen Widerstand
als Verrat betrachtete, umgebracht. Der Oberkommandierende General
Hubert Lanz wurde 1948 in Nürnberg zu zwölf Jahren Haft verurteilt,
aber schon nach drei Jahren entlassen. Alle anderen Täter blieben
unbestraft.

Die Münchner Staatsanwaltschaft erkennt in der Tat
keine niederen Beweggründe. »Es ging vielmehr um militärische Belange,
die zur Erschießung führten«, so die Behauptung. Für die Sicht der
Wehrmachtsverbrecher lassen die Staatsanwälte Verständnis erkennen. Die
Italiener seien »keine normalen Kriegsgefangenen« gewesen, sondern
»Verräter«. Deren Ermordung sei mit den Hinrichtungen deutscher
Deserteure vergleichbar.

Zwar seien die Erschießungen auch
nach den Regeln der Wehrmachtsjustiz nicht legal gewesen. Daß der
Beschuldigte, der damals Leutnant war, einen rechtswidrigen Befehl
befolgt habe, zeuge von »menschlicher Schwäche« und könne nicht als
Mord gewertet werden, allenfalls als Totschlag. Dieser sei aber
verjährt.

Daß die Staatsanwaltschaft sowohl die Mentalität als
auch die Wortwahl der faschistischen Verbrecher übernimmt, hat in
Italien breite Empörung ausgelöst. Die Zeitung Repubblica wirft der
Staatsanwaltschaft vor, sie schreibe »die Geschichte des Zweiten
Weltkrieges in revisionistischem Sinn um«, legitimiere eines der
größten Massaker des Dritten Reiches und drohe die Neofaschisten zu
ermuntern. Der italienische Verteidigungsminister Arturo Parisi sieht
damit »die Wahrheit der Tatsachen und das Urteil der Geschichte
verdreht.«








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