Richter im Amtsgericht Pforzheim Michael Spieker ist die Ehrenrettung der Polizei wichtiger als ein gerechtes Urteil
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Gepostet von: Redaktion ®

10/16/2006, 00:26:14

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Wenn Richter voreingenommen sind, bleibt das Recht auf der Strecke

Wenn ein Mensch durch ein Verbrechen zu Schaden oder gar zu Tode kommt, dann erzeugt die sog. Öffentlichkeit zuweilen einen unglaublichen Druck, 'einen Täter herbei zu schaffen', weil die 'Volksseele' diese Tat um ihres Seelenfriedens willen gesühnt sehen will. Wenn aber ein Unschuldiger ins Gefängnis gesperrt wird, dann wird, statt ein Verbrechen zu sühnen, ein weiteres Verbrechen begangen, und das auch noch im Auftrage des Staates. Wir müssen uns vielleicht einfach auch entscheiden, welchem Prinzip wir folgen wollen:
"Lieber ein Unschuldiger im Gefängnis, als ein Schuldiger, der frei herum läuft!"
oder
"Lieber ein Schuldiger, der frei herum läuft, als ein Unschuldiger im Gefängnis!"

Je nachdem, welchem der beiden Überzeugungen man näher steht, wird man den Schutz der Unschuldigen vor unberechtigter Strafverfolgung höher oder niedriger einstufen. Unser Rechtssystem orientiert sich 'offiziell' an dem Prinzip 'Lieber ein Schuldiger, der frei herum läuft, als ein Unschuldiger im Gefängnis'. Das findet seinen Ausdruck in dem Grundsatz 'Im Zweifel für den Angeklagten' (siehe dazu folgenden Lexikoneintrag). Doch das ist, leider, eben nur 'offiziell', nur in der Theorie der Fall: Immer und immer wieder werden Unschuldige aufgrund der 'Bestrafungswut' von Richtern (zuweilen angeheizt durch die einleitend erwähnte 'öffentliche Meinung', also eigentlich durch den 'Mob') auf der Grundlage zweifelhafter Indizien und an den Haaren herbei gezogenen Argumentationsfiguren für Jahre ins Gefängnis gesteckt. Sie werden ins Gefängnis gesteckt, obwohl offensichtlich begründete Zweifel an ihrer Schuld bestanden. Hier dazu eine kleine Liste von Fällen, die auf den Seiten des Beschwerdezentrums dokumentiert sind: Da sind die Vorwürfe von 'Star-Anwalt' Rolf Bossi, die er in seinem Buch 'Halbgötter in Schwarz' erhebt http://www.justizirrtum.info/medien/fernsehen/Bossi.htm oder die Vorwürfe, die der renommierte Fachanwalt für Strafrecht, Dr. Dr. Ralf Hohmann in einem Interview mit dem Beschwerdezentrum erhebt , da sind eigene Berichte des Beschwerdezentrums wie  Die perfide Logik von Richterin Brühl vom Landgericht Gießen und übernommene Medienberichte aus dem In- und Ausland, wie die unglaublich schockierende Dokumentation Pfusch in der Justiz oder ein   Bericht aus DER SPIEGEL aus dem Jahre 2000, oder die unglaubliche Geschichte einer Frau, die trotz erwiesener Unschuld weiter im Gefängnis bleiben muss, wie in einem Bericht aus dem Jahre 2000 aus DIE WELT beschrieben, ganz aktuell ein Bericht aus Norwegen.

Der Fall, um den es in diesem Bericht geht, ist, verglichen mit den Fällen, die gerade angedeutet wurden, eine Kleinigkeit, aber auch eine kleine Schweinerei ist eine Schweinerei. Und Richter, die derartigen Schweinereien zu verantworten haben, gehören öffentlich an den Pranger gestellt.

Die Geschehnisse aus der Sicht des Beschuldigten


Die Geschichte handelt in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2005. Der Beschuldigte, Frank Schmidt, hatte ein paar Freunde eingeladen um seinen Geburtstag nachzufeiern. Schmidt hatte einen ehemaligen Schulfreund eines Freundes von ihm zu Gast. Der junge Mann (T.) soll mit einem teuren Auto geprahlt haben, von dem sich später übrigens herausstellte, dass es gestohlen worden war. Da Schmidt selbst der Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen worden war, habe er T.  gefragt, ob er eine Freundin von ihm abholen und eine Flasche Wodka von der Tankstelle holen könne. T. habe bereitwillig zugestimmt und Schmidt habe ihm seine letzten 10 Euro mitgegeben, die er noch im Portemonnaie hatte. Nach seiner Rückkehr wurde nach Schmidts Angaben weiter ordentlich getrunken und der Vorrat an Bier ging zur Neige. Schmidt fragte die Anwesenden, ob jemand Nachschub besorgen könne, und T. habe sich erneut bereitwillig angeboten, nochmals loszufahren. Da Schmidt jedoch kein Bargeld mehr gehabt habe, habe er seine Unterhaltung mit seiner Freundin unterbrochen, um T. begleiten und an der Tankstelle mit seiner Karte bezahlen zu können. Bei Fahrtantritt habe er, schon reichlich angetrunken, noch ein geöffnetes Bier in der Hand gehalten (diese Tatsache ist für die Verhandlung von Bedeutung).

An der Tankstelle angekommen wollte Schmidt das Bier, welches er in seiner Hand hielt, auf der Beifahrerseite abstellen, da er es nicht mit in die Tankstelle nehmen wollte. Die Flasche kippte aber um. Da ihm später auf dem Revier vorgeworfen wurde, den Wagen selbst gefahren zu haben, gab er dies bei der Polizei zu Protokoll. Wenn die Polizei Spuren des verschütteten Bieres finden würden, so seine Hoffnung, würden sie ihm vielleicht eher glauben, dass er nur der Beifahrer war (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Schmidt kaufte ein Sixpack Krombacher Bier und bezahlte es (laut Kassenbeleg um 1:01 Uhr) mit seiner Bankkarte. Er setzte sich wieder auf die Beifahrerseite, nahm sein offenes Bier wieder an sich, stellte das Sixpack auf seinen Schoß und T. fuhr los (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Wie sich später für Schmidt herausstellte, war nicht nur das Auto gestohlen, sondern der junge Mann besaß auch keine Fahrerlaubnis (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Auf dem Weg nach Hause bemerkte T. die Polizei. Verständlicherweise erschreckte ihn dies, denn bei dem Fahrzeug, das er gerade lenkte, handelte es sich schließlich um ein gestohlenes Fahrzeug - und zu allem Überfluss besaß er nicht einmal eine Fahrerlaubnis. Möglicherweise wurde der junge Mann dadurch kopflos, gab Gas und fuhr um ein paar Ecken (hier klicken und hier klicken, um die entsprechenden Dokumente zu sehen), um dann den Wagen anzuhalten und davonzurennen. Nachdem Schmidt sich von seiner Verdutzheit erholt hatte, stieg auch er aus und versuchte davonzurennen, was ihm angesichts seines angetrunkenen Zustands allerdings schwer fiel. Die Polizei hatte die Verfolgung des Wagens aufgenommen und konnte sowohl Schmidt als auch den jungen Mann stellen.

Auf der Karte sind die wichtigsten Details und die Fahrt des Wagens eingezeichnet.

Das unglaubliche Durcheinander in den verschiedenen Aussagen der beteiligten Polizisten

Von den Polizisten gibt es, wie so häufig, verschiedene Versionen des Tathergangs: Es gibt die Feststellungen in den Polizeiprotokollen, die Aussagen vor dem Amtsgericht in zwei Versionen (das Verfahren wurde aufgrund fehlender Gegenzeugen abgebrochen und später neu aufgerollt) und die Aussagen vor dem Landgericht. Eigentlich sollten sich diese drei bzw. sogar vier Versionen decken ...

Kommissar Ammon und seine Kollegin Gantert erhielten laut Polizeiprotokoll gegen 1.00 Uhr den Auftrag, sich um einen Wohnungseinbruch zu kümmern. Um 1.06 trafen sie an der betreffenden Wohnung ein. Sie unterhielten sich mit dem Geschädigten, der eine Täterbeschreibung abgab. Als Ammon per Funk die Täterbeschreibung durchgeben wollte (das müsste dann etwa gegen 1.09 gewesen sein, hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen), sahen er und seine Kollegin den Wagen, um den es in diesem Bericht geht, auf sich zufahren (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen). Beim Amtsgericht kann Sie sich daran allerdings nicht mehr erinnern, wie weit Sie in die Östliche schauen konnte (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen). Beide bemerkten eine 'anfängerhafte Fahrweise'. Gantert sagte später bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht, es habe sich um die "Fahrweise eines absoluten Anfängers" gehandelt (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Als der Wagen dicht an Ammon vorbeifuhr (so nah, dass er beinahe von dem Wagen erfasst worden wäre, hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen), will er sich speziell auf den Fahrer konzentriert haben und ihn deutlich erkannt haben. Er war sich bei Gericht sicher, dass es sich um Schmidt handelte. Zusammen mit seiner Kollegin Gantert kümmerte er sich dann zunächst weiter um den Wohnungseinbruch. Nach zwei bis drei Minuten hörten sie über Funk mit, dass es zu einer Verfolgungsfahrt gekommen war und aufgrund des Kennezeichens war ihnen klar, dass es sich um den Wagen handelte, der vor einigen Minuten an ihnen vorbei gefahren war.

An der Festnahmestelle sahen sie T., Ammon sah dann auf dem Polizeirevier auch Schmidt. Schmidt habe, so gaben beide an, sehr kurze Haare gehabt, T. habe längere dunkle Haare gehabt. Gantert gab lt. Polizeiprotokoll an: "Die Person, welche auf dem Beifahrersitz saß, konnte ich deutlich erkennen. Es handelte sich um eine männliche Person mit einem rot gestreiften Oberteil. Dieser schaute  mich im Vorbeifahren an und prostete mir mit einer Bierflasche oder ähnlichem zu." (Hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen.)

Ammon gibt anfänglich lt. Polizeiprotokoll noch an, der Fahrer habe ein dunkles kurzärmliges T-Shirt getragen (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen). Auch in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht (die abgebrochen werden musste) sagte er aus, der Fahrer habe ein dunkles T-Shirt getragen und er sei sich sicher gewesen, dass Schmidt zu diesem  Zeitpunkt am Steuer saß (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).  Bei der neu  angesetzter Verhandlung sagte er allerdings nur noch aus, er habe den Fahrer 'einigermaßen' erkannt und habe Rückschlüsse aufgrund der Haarlänge gezogen (hier klicken und hier klicken, um die entsprechenden Dokumente zu sehen).

Seine Kollegin Gantert gibt im Polizeiprotokoll an: "Die Person, die auf dem Beifahrersitz saß, konnte ich deutlich erkennen, es handelte sich um eine männliche Person mit einem rot gestreiften Oberteil." (Hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen.) Am Tag der erneut angesetzten Verhandlung gibt sie zu Protokoll: "Ich habe mich auf den Beifahrer konzentriert. Er hatte ein weißes Sweatshirt an, das war rot gestreift." (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen) - Anlässlich der Berufungsverhandlung beim Landgericht sagt Gantert lt. Urteil aus: "T-Shirt oder Sweatshirt mit abwechselnd roten und schwarzen Streifen." (Siehe die vom Beschuldigten kommentierte Urteilsbegründung des Landgerichts).  - Es ist wirklich interessant, wie die Farben des Shirts sich in ihrer Erinnerung bis zur Berufungsverhandlung gewandelt haben ...
Tatsache ist: Keiner von beiden trug ein weißes T-Shirt. Das T-Shirt von Schmidt hatte eine sehr große weiße Aufschrift, die über der Schulter des Shirts verlief, T., der ihren Angaben zufolge der Beifahrer gewesen sein soll, hatte überhaupt nichts Weißes an seiner Bekleidung. Er trug ein rot-schwarz gestreiftes Oberteil.

Dass der Beamtin, nach drei unterschiedlichen Versionen (im Polizeiprotokoll und anlässlich der beiden Verhandlungen beim Amtsgericht) nach über einem Jahr auf einmal einfällt, dass sie ein rot-schwarzes gestreiftes Shirt im Vorbeifahren gesehen habe und somit 'endlich' (!) eine richtige Beschreibung des Shirts von T. abgibt, darf man wohl als äußerst merkwürdig bezeichnen, zumal sie im Polizeiprotokoll noch angab, nichteinmal die Bierflasche richtig erkannt zu haben, mit der ihr der Beifahrer zuprostete.

Am ersten Verhandlungstag beim Amtsgericht, als noch keine Gegenzeugen geladen waren, sagt Gantert aus: "Beifahrer war T. ... Herr Schmidt hatte kurze Haare und T. hatte lange Haare ... Der Fahrer war dunkel gekleidet und hatte ein T-Shirt an." (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen) In der neu angesetzten Verhandlung gibt sie an (siehe oben), sich auf den Beifahrer konzentriert zu haben und daher den Fahrer nicht genau gesehen zu haben. 
Tatsache ist: Sowohl T. als auch Schmidt haben kurze Haare. (Siehe die Aussage von Polizist Morell.)

Aussagen von Kollegen passen dagegen problemlos zur Schilderung des Beschuldigten ...

Besonders wichtig ist für diesen Fall, dass Ammon und Gantert nicht die einzigen Polizisten waren, die Zeuge des Geschehens wurden. Ammon und Gantert sollten bei der Fahndung wegen des Einbruchs nämlich Unterstützung erhalten, und daher befanden sich eine Kollegin (Morell) und ein Kollege (Meyer) auf dem Weg zu ihnen (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen). Auf ihrer Fahrt zum Tatort des Einbruchs  fiel diesen  beiden Kollegen auf, dass der Wagen, von dem hier die Rede ist, von links aus der Theaterstraße in den Altstädter Kirchweg geschossen kam, ohne anzuhalten diese Straße überquerte (ohne auf den Querverkehr zu achten!) und in falscher Richtung in die gegenüberligende Einbahnstraße (auch  Theaterstraße) fuhr (hier klicken und hier klicken, um die entsprechenden Dokumente zu sehen). Sie verfolgten das Fahrzeug und konnten es auch stellen.

Frau Morell sagte dazu beim Amtsgericht Folgendes aus: "Das Fahrzeug kam aus der Theaterstraße rausgeschossen. Wir haben das Fahrzeug die ganze Zeit im Blick gehabt. Wir haben das Fahrzeug kurz verloren. Ab dem Einfahren im Parkplatz hatten wir das Fahrzeug immer im Blick. Die Zeit, wo wir das Fahrzeug verloren hatten, war zu kurz, dass ein Fahrerwechsel stattgefunden haben könnte. In fünf Sekunden kann man keinen Fahrerwechsel durchführen. Während dem kurzen Stehen auf dem Parkplatz kam kein Fahrerwechsel zustande. Wir konnten immer in das Fahrzeug schauen, da hatte sich nichts bewegt." (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen) Der Fahrer fuhr, trotz Aufforderung, stehenzubleiben, abrupt davon (versuchte zu flüchten). Sie verfolgten das Fahrzeug und als es anhielt, konnten sie sehen, dass der Fahrer, eine südländische Person mit rot-blau-gestreiftem Pullover und dunklen kurzen Haaren, zu flüchten versuchte. Vom Beifahrersitz stieg Schmidt aus, sein Sixpack unter dem Arm.

Die Verfolgungsfahrt endete um 1.11 Uhr. Ammon und Gantert sahen den Wagen gegen 1.08 Uhr oder 1.09 Uhr (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Etwa um 1.09 Uhr sehen die Beamten Meyer und Morell das Tatfahrzeug (die Verfolgungsfahrt endete ja um 1.11 Uhr) und ab diesem Moment schließen sie einen Fahrerwechsel aus (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen).

Die Aussagen von Moerll und Meyer sind problemlos mit der Schilderung des Beschuldigten Schmidt in Einklang zu bringen. Sie sind allerdings nicht mit den Schilderungen von Ammon und Gantert in Einklang zu bringen. Und da fällt es dem neutralen Beobachter schon auf, dass ausgerechnet die Aussagen von Ammon und Gantert diese merkwürdigen Ungereimtheiten aufweisen. 'Ein Schuft, wer Böses dabei denkt!" (Siehe unten: Schmidt war für Kommissar Ammon kein Unbekannter ...).

Richter Michael Spieker versucht, die Sache im Sinne der 'Ehre der Polizei' zu 'richten' und verurteilt Schmidt auf der Basis einer absurden Konstruktion des Tathergangs

Richter Michael Spieker stand vor der schweren Aufgabe, die Tatsache, dass Schmidt am Anfang der Fahrt laut Aussage des Tankwarts Beifahrer war und am Ende der Fluchtfahrt laut Aussage der Polizisten auch Beifahrer war, damit in Einklang zu bringen, dass zwei ehrwürdige Polizisten ihn zwischenzeitlich aber als Fahrer gesehen haben wollten und diese Version mit großer Vehemenz vertraten. Vielleicht wollte er ja die 'Ehre der Polizei' retten, vielleicht mochte er Schmidt nicht, vielleicht ist er auch einfach irre, jedenfalls erfindet Richter Michael Spieker eine wahrlich abenteuerliche Konstruktion des Tathergangs. Er unterstellt Schmidt, kurz nach Verlassen der Tankstelle, also in der Zeit zwischen etwa 1:02 und 1.08, das Steuer des Wagens übernommen zu haben. Kein Zeuge hat einen solchen Fahrerwechsel beobachtet. Schauen wir uns an, wie realistisch diese 'Annahme' (ich würde es eher eine 'verrückte Idee' nennen) ist:

Als Schmidt bemerkte, dass nicht mehr genügend Alkohol im Hause war, bat er T. das erste Mal, Nachschub zu holen, was T. auch tat. Schmidt war gerade dabei (nach eine fehlgeschlagenen MPU, für die er bereits 500 Euro ausgegeben hatte), die ihm auferlegten 10 Therapiestunden zu machen, und er hatte in diese Therapiestunden bereits 420 Euro investiert. Für ihn stand die Wiedererlangung seines Führerscheins auf dem Spiel. Und genau aus diesem Grunde bat er T., zur Tankstelle zu fahren, statt es selbst zu tun. Als dann der Alkohol erneut zur Neige ging, hatte er kein Bargeld mehr und war daher gezwungen, seine Bankkarte einzusetzen. Er fuhr jedoch wiederum nicht selbst zur Tankstelle, sondern er ließ sich zur Tankstelle fahren. Dass ein Mann, der vor über 10 Jahren seinen Führerschein gemacht hat und zuletzt auf eine Jahreskilometerleistung von 30.000 Km kam, in dieser Situation plötzlich von der Gier überfallen worden sein soll, 'auch mal einen tollen Wagen zu fahren' (Siehe die vom Beschuldigten kommentierte Urteilsbegründung von Richter Spieker) und dafür alles aufs Spiel zu setzen, das anzunehmen ist angesichts der entlastenden Aussagen der Beamten Morell und Meyer schon fast als bösartig zu bezeichnen.

Der angenommene Fahrerwechsel ist aber nicht nur aus psychologischen Gründen unrealistisch: Um 1.08 beobachteten die Beamten (vor Schmidts Wohnung) die weiter oben erwähnte 'anfängerhafte Fahrweise'. Obwohl Schmidt mit einer Jahresfahrleistung von zuletzt 30.000 Km (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen) als 'erfahrener Fahrer' gelten darf, bei dem ja zudem trotz seiner 1,44 Promille keinerlei alkoholbedingte Einschränkungen zu beobachten waren (Aussage des Tankwarts), unterstellt Richter Michael Spieker, dass Schmidt der Fahrer war. Für einen einigemaßen neutralen Beobachter liegt es mehr als nahe, diesen Fahrstil der völligen Unerfahrenheit von T. zuzuschreiben, der gerade mit einem gestohlenen Auto seine ersten Fahrversuche machte und zudem unglaublich nervös war, weil er wusste, dass er sich hier in einem gestohlenen Fahrzeug befand. Wichtiger aber ist, dass Gantert und Ammon den Wagen bereits seit Europcar herannahen sahen (siehe den Link zur Karte weiter oben), da sie in die Fluchtrichtung des Einbrechers geschaut hatten (hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen). Gantert protokollierte weiter, dass der Wagen ungefähr in Höhe von Schmidts Wohnung einen Schlenker nach rechts gemacht habe und anschließend 'stop and go' gefahren sei, was darauf schließen lässt, dass der Fahrer des Wagens hier den Versuch gemacht haben dürfte, den Wagen anzuhalten. Es ist also völlig unklar, wo bzw. wann denn dieser konstruierte Fahrerwechsel überhaupt stattgefunden haben soll.

Es ist meines Erachtens offensichtlich, dass es hier um den durchsichtigen Versuch geht, die Widersprüche in den Aussagen der vier an dem Vorfall beteiligten Polizisten durch eine abenteuerlich anmutende Konstruktion zu übertünchen. Durch Zeugen  belegt ist lediglich, dass  Schmidt bei der Tankstelle als  Beifahrers ausgestiegen und nach  dem Kauf des Bieres auch wieder als Beifahrer eingestiegen ist (dies ist durch die Zeugenaussage des  Tankstellenmitarbeiters belegt  - hier klicken, um das entsprechende Dokument zu sehen) und dass Schmidt von der Beifahrerseite ausstieg, als das Auto nach der 'Flucht' in der  Nähe seiner Wohnung von zwei Polizisten gestellt wurde.

Das Herr Schmidt in seiner Situation überhaupt das Steuer des Wagens übernommen hätte ist, wie oben erwähnt  psychologisch recht unwahrscheinlich. Aber es kommt ja noch schlimmer: Nur mit der absurden Konstruktion eines doppelten Fahrerwechsels in diesen wenigen Minuten (wobei der zweite Fahrerwechsel während einer Fluchtfahrt stattgefunden haben müsste) wären die beiden gerade erwähnten, durch Zeugenaussagen belegten, Tatsachen vereinbar. Anders wäre es nämlich nicht möglich, dass Schmidt zu Beginn der Fahrt auf der Beifahrerseite saß und am Ende der Fahrt wiederum auf der Beifahrerseite saß. Der logisch notwendige zweite Fahrerwechsel hätte dabei innerhalb einer Zeitspanne, die weniger als eine Minute umfasst, stattfinden müssen, und das während einer turbulenten 'Fluchtfahrt' (hier klicken und hier klicken, um die entsprechenden Dokumente zu sehen). Das kann man wahrlich nur noch als 'absurd' bezeichnen.

Zusammengefasst: Richter Michael Spieker unstellt also, dass ein junger Mann, der keinen Fahrausweis besitzt und in einem gestohlenen Auto unterwegs ist, mit dem stark angetrunkenen Schmidt einen Fahrerwechsel vornimmt, weil dieser, mit seinem Sixpack auf dem Schoß und seiner Flasche Bier in der Hand, 'auch mal einen tollen Wagen fahren will' (siehe Urteilsbegründung), und dass er das alles außerdem so lustig findet, dass er im Vorbeifahren der (in zivil gekleideten) Polizistin Gantert auch noch fröhlich und gelassen zuprosten kann, während Schmidt den Kollegen beinahe umgefahren hätte! Und dann soll er, innerhalb von Sekunden bis maximal einer Minute (mehr stand dafür nicht zur Verfügung), mit dem stark angetrunkenen und somit behäbigen Schmidt erneut ein Fahrerwechsel vorgenommen haben, um nach diesem erneuten Fahrerwechsel (kurz nach Erblicken und Passieren der Polizei) die 'wilde Flucht' fortzusetzten, die doch ganz offensichtlich schon vor dem Passieren der Polizei begonnen hatte (als der Wagen stark  beschleunigte und Polizist Ammon beinahe umgefahren hätte). Ist dieser Mann, der die Dreistigkeit besitzt, ein Richteramt zu bekleiden, denn mit dem Klammerbeutel gepudert? Bösartig ist diese Konstruktion deshalb zu nennen, weil es eine weitaus plausiblere von den Beobachtungen der Beamten Morell und Meyer gestützte und mit den Aussagen des Beschuldigten im Einklang stehende Version gibt, die nur einen einzigen kleinen Nachteil hat, dass sie nämlich nicht im Einklang mit dem Durcheinander von Aussagen der Beamten Ammon und Gantert zu bringen sind ...

Wie ist das Durcheinander der Aussagen von Ammon und Gantert zu erklären?

Eine mögliche Erklärung könnte darin bestehen, dass Schmidt für den Polizisten Ammon kein Unbekannter war. Schmidt sagt dazu: "Ich wollte nur nach Hause, möglichst mitsammt meines Sixpack's, und hatte gar keine Lust mit der Polizei zu tun zu haben. Schließlich wußte ich, dass sie mich wieder in die Ausnüchterungszelle stecken würden. Beim letzten Mal, als ich die Auseinandersetzung mit POK Ammon hatte, habe ich nichteinmal eine Decke zum schlafen bekommen und habe die ganze Nacht auf dem Brett (in der Ausnüchterungszelle gibt es nur ein Brett zum Schlafen) gefroren. Dies war, als ich vor Jahren Polizisten als Witzfiguren bezeichnet habe, als sie mir aufgrund einer Alkoholisierung einfach Handschellen angelegt hatten."

Wie oben schon angedeutet: "Ein Schuft, wer Böses dabei denkt!"

Dr. Michael Aschenbach
Mitglied der Redaktion




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Modified by Redaktion at Wed, Oct 18, 2006, 00:45:12


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