| "Beleidigung": "objektive Eignung der Außerung" unerheblich! | |||
| Re: Beschwerde beim EuGHMR wegen "Beleidigung" -- Pater_Lingen | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Pater_Lingen ® 10/24/2006, 17:21:22 Profil des Autors Mail author Edit |
5. Strafsenat, Urteil vom 29. November 1955 g. M., 5 StR 322/55, I. Landgericht Braunschweig: "Im Unterschied zu § 186 StGB kommt es für die Anwendung des § 185 StGBalso nicht auf die objektive Eignung der Außerung an, sondern auf den erkennbaren Sinn, den der Täter seiner Außerung beilegt." Also wurde schon vor über 50 Jahren hochoffiziell jede Objektivität ausgeschlossen! Das gesamte "Urteil" ist noch von weiteren groben Falschaussagen durchdrungen. Z.B. ist es - im Gegensatz zur absurden Behauptung im "Urteil" - durchaus eine üble Nachrede, einen Katholiken als Protestanten zu bezeichnen, aber hier soll nicht vom Subjektivismus-Fetischismus bei "Beleidigungs"-Prozessen abgelenkt werden. Volltext hier: http://www.lexikon-der-rechtsgebiete.com/Gerichtsurteile/78028.html |
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