| 200 gleichlautende Abmahungen nicht automatisch ein Rechtsmissbrauch | |||
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Gepostet von: Redaktion ® 02/12/2007, 14:08:55 Profil des Autors Mail author Edit |
Zitat aus dem Artikel bei heise-online: Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ist es "ohne weiteres nachvollziehbar und nicht zu missbilligen", wenn gesetzestreue Unternehmen Mitbewerber mit juristischen Mitteln zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zwingen wollen. Dies gelte auch bei der Versendung von 200 in etwa gleicher Abmahnungen. Redaktion Beschwerdezentrum +49.2415183095 (unregelmäßig, Anrufbeantworter bei Abwesenheit) Beratungstelefon Deutschland (keine Rechtsberatung!): 01805-732483 (12 Cent/Min.) - ab 10.00 Uhr Redaktionsbüro Schweiz: +41.344350172 (ab 11.00 Uhr) |
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