| "Landgericht Hamburg": Auch notorisch Unschuldige müssen die notorisch unnötigen Gerichtskosten bezahlen! | |||
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Gepostet von: Pater_Lingen ® 02/16/2007, 20:04:34 Profil des Autors Mail author Edit |
Am 12.02.2007 hat das "Landgericht Hamburg", namentlich "Richter am Landgericht Zink", "Richter am Landgericht Dr. Weyhe", "Richter am Landgericht Dr. Korte", per "einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung" und komplett hinter dem Rücken des Opfers beschlossen, dass jemand Texte von einer Homepage löschen muss. Der Hintergrund ist dabei komplett irrelevant, denn 1. das Opfer ist nicht Autor der Seite; 2. das Opfer ist nicht Inhaber der Domain; 3. das Opfer hat rein gar nichts mit der Seite zu tun. Von der Realität völlig unbeirrt, verurteilte das "Landgericht Hamburg" das Opfer zusätzlich zur Zahlung der Kosten für den Beschluss. Eine weitere Stellungnahme (zusätzlich zur einstweiligen Verfügung) seitens des LG Hamburg liegt nicht vor. Mögliche Rechtsmittel gegen den Beschluss wurden nicht genannt. |
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