| brd: Fünf Jahre Kerker wegen "Gotteslästerung" | |||
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Gepostet von: Pater_Lingen ® 02/16/2007, 20:06:27 Profil des Autors Mail author Edit |
Ernst Zündel (67 Jahre alt!) wurde gestern in Mannheim zu weiteren fünf Jahren Kerker verurteilt. Oft wird er von den Medien als "Holocaust"-"Leugner" hingestellt, aber dabei geht es eigentlich gar nicht um historische Forschung, zumal schon die Metapher "Holocaust" (das Brandopfer im Alten Testament) den religiösen Kontext anzeigt. Hier mal exemplarisch zwei Zitate: "Auschwitz ist die Widerlegung Christi" (Claude Lanzmann). "Auschwitz ist wie das Heiligste vom Heiligen... Und es ist ein Sakrileg, wenn ein Narr daherkommt, [...] das Heiligste vom Heiligen betritt und sich einen feuchten Kehricht darum kümmert... Wenn gezeigt würde, daß die Holocaust-Revisionisten recht haben, dann [...] enden wir alle im Irrenhaus" (Robert Jan van Pelt") Nun denn, hier also ein Kommentar aus "Süddeutsche Zeitung" (16.2.2007, S. 7): a**** Wegen übler Nachrede oder Verleumdung kann nur bestraft werden, wer eine unwahre Behauptung über andere verbreitet. Dass das Gericht einem Angeklagten gestattet, die Wahrheit seiner Behauptungen zu beweisen, ist in solchen Verfahren eine blanke Selbstverständlichkeit. Wenn ein Holocaust-Leugner aber versucht, die Wahrheit seiner Behauptung zu beweisen, macht er sich schon wieder strafbar. Das Gleiche gilt für seinen Verteidiger, wenn dieser Beweisanträge stellt, in denen der Massenmord in Frage gestellt wird. [...] Dann zückt er [Meinerzhagen] ein Buch, "Das Gesetz", von Thomas Mann, geschrieben 1942, und liest mit bebender Stimme vor, was Moses dem androht, der sich von Gottes Geboten abwendet: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer." ****e Meinerzhagen hätte ruhig mal etwas aus dem Neuen Testament vorlesen können, z.B. Johannes 8,44. Ebenfalls interessant ist ein Artikel bei rp-online, allerdings ausschließlich wegen der sich daran anschließenden Diskussion. http://www.rp-online.de/public/comments/index/aktuelles/politik/deutschland/407941 Exemplarisch einige Beobachtungen seitens Diskutanten zum RP-Artikel: 1. Kritik am Islam (s. "Mohammed-Karikaturen") wird von der brd verteidigt, Kritik an der Holocaust-Religion aber brutalstmöglich verboten. 2. "Volksverhetzung" kann man eher George W. Bush als Ernst Zündel vorwerfen. 3. Bei richtigen Verbrechern wird Täterschutz über Opferschutz gestellt. 4. Für neun Morde: 24 Jahre Kerker; ergo pro Mord 2,7 Jahre; Kritik an der Holocaust-Religion: fünf Jahre Kerker. |
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