was ist Dein, Mein unser aller Verfassungsrecht
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Gepostet von: rupp ®

02/22/2007, 15:54:33

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Günter Rupp

Amselstraße 42

40627 Düsseldorf.

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Wenn ich in Hinsicht Art.5 Abs.3 Grundgesetz lese, das jede Frau oder jeder Mann,
das Grundrecht der Kunstfreiheit uneingeschränkt gewährt werden muß. Die
Freiheitsgarantie sowohl für den Werkbereich, wie auch für den Wirkbereich der
Kunst gedacht ist.

Dann stellt sich für mich so dar. Das in Tatsache es sich  um eine traditionell erkennbare Kunstausübung der
Malerei, Musik  oder Schauspielkunst
handelt, nicht einmal die Schrankenregeln aus Art. 5 Abs.2 GG für eine
Einschränkung der Kunstfreiheit herangezogen werden dürfen.

Dann aber frag ich mich, was eine Stadtverwaltung Düsseldorf daran
interessiert, seit über 20 Jahren zu behaupten: Dass das Kunstwirken, das Verkaufen
von selbstgemalten Bilder, nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe!



Stationen:

Ich möchte von der Kunst leben können wollen, und such mir die sachnotwendige Kommunikation“
in den Fußgängerzonen der Stadt Köln oder Düsseldorf.

Aber die Behörden verweigert die Erlaubnis, weil die die Erlaubnis erteilt
werden kann, aber nicht erteilt werden muss.

Begründung; Auf die Erlaubnis in den Fußgängerzonen Bilder verkaufen dürfen zu
können. habe niemand einen Rechtsanspruch.

Ich halte dagegen: dass ich für ein Verfassungsgarantiertes Grundrecht niemand
um Erlaubnis  fragen muss.

Das Ordnungsamt Köln oder auch Düsseldorf schreibt. sie haben Recht, das betrifft
aber nur das uneinschränkbahre Malen der Bilder, aber nicht mehr das verkaufen,
verkaufen hat nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun, und kann als
Gewerbeausübung in den Fußgängerzonen untersagt werden.

Die Argumentation der Behörden ist erst mal formal Richtig, Denn in der Gewebeordnung
wird schließlich erklärt: dass das Verkaufen von Bilder (auch beim Verkauf hochwertige
Kunst) nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.

Gemeint ist aber, dass einer der Bilder als Gewerbetreibender nur verkauft und
nicht selber malt, nicht unter den Kunstschutz Art.5 Abs.3 GG. fällt.

Also wird der Straßen-verkehrsrechtliche Erlaubnisvorbehalt der Behörden, vom
OVG.-Münster dahin berichtigt, das das verkaufen von Bilder zumindest nicht mit
der Kölner bezw, der Düsseldorfer Straßenordnung in Fußgängerzonen Eingeschränkt
werden kann.

(zum Ausgangsverfahren der Angelegenheit wohnte ich noch in Köln)

Diese Teilberichtigung wird vom Bundesverwaltungsgericht wieder zu einem Absolutismus
straßenrechtlichen Erlaubnisverweigerung umgewandelt.

Begründung:  Weil mit der Erlaubnisverweigerung
auch andere Leute Grundrechte geschützt werden. Es auch der Kunst nicht erlaubt
sein kann, sich zu Jeder Zeit, an jeden Ort, in Jeder Art und Weise zu
betätigen.

Da dieser gesellschaftspolitische Vorbehalt in Hinsicht auf die Art.5 Abs.3 GG.
auch von namhaften Rechtswissenschaftler als Hirnriss gesehen wird.

Sehe ich eine Verfassungsbeschwerde 
gegen den Hirnriss Letztinstanzliche Richter für Normal.

die Verfassungsbeschwerde kann aber nicht zur Entscheidung angenommen werden,
weil das Vordergericht Münster, bereits und im Ergebnis zutreffend erkannt hat,
dass man für das Kunstvermitteln in Fußgängerzonen keiner Straßenrechtliche Erlaubniszwang
unterliegt

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Rupp du Spinnst! hält die gesamte Politiketage NRW. Dagegen.

Mit Abweisung deiner Verfassungsbeschwerde wird nur festgestellt; dass die
Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt werden muss, und nicht das du
einen Rechtsanspruch auf die Kunstfreiheit in Fußgängerzonen hast.

und jetzt verpiss dich!

Den Gefallen kann ich erkennbaren Verfassungsfeinden nicht tun.

Im Verständnis der Allgemeingültigkeit Der Kunstfreiheit, schlägt das
Verwaltungsgericht Köln vor, soll die Stadt Köln einen Modus finden. den
Straßenkünstler allgemein einen Freiraum in den Fußgängerzonen einzurichten.

Aber nicht ohne Gewerbeschein Meint die Behörde, ich bin Einverstanden, den Ich
habe für das Bilderverkaufen seit ewig einen Gewerbeschein.

Die Stadtbehörde Köln nimmt mir den Gewerbeschein aber weg. Um so zu behaupten,
ich die Bilder Ordnungswidrig ohne Gewerbeschein verkaufen würde.

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Zwischenzeitlich bin ich, durch Heirat, Bürger der Stadt Düsseldorf und die
Behörde Düsseldorf Argumentiert: Was geht uns die Fußgängerzonenregelung in
Köln an.

Wir haben unsere eigene.

soweit auch wir  feststellen. dürfen Sie Bilder
nur uneingeschränkt malen aber nicht ohne Gewerbeschein Verkaufen.

Nicht mit den selben Worten, aber im gleichen Sinn, meint jetzt auch der
Petitionsausschuss Stadtverwaltung Düsseldorf und der Im Landtag NRW. Und jetzt
Verpiss dich !

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Ist so auch nicht richtig, stellt jetzt das OVG. Münster aufs neue fest.

Kunst ist kein Gewerbe.

Darauf  hin stand in jeder Überregionale
Presse:… Kölner Kunstmaler mußte 20 Jahre umsonst, Ordnungsstrafen zahlen, um
nicht beweisen zu dürfen, das  Mann  für die Kunstfreiheitsgarantie in
Fußgängerzonen keiner Erlaubnis fragen muss.

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ich habe die schlachten gegen die Behörden gewonnen, den Krieg gegen die
Verwaltungsbürokraten aber verloren.

Jeder Stadtpolitiker und Landtagspolitiker NRW. Sieht die Einschränkung der
Kunstfreiheit für Straßenkünstler mit dem Sachverstand des Ordnungsamt
Düsseldorf,

Das es auch der Kunst nicht erlaubt werden Muss sich zu jeder Zeit an jeden
Ort. Betätigen zu dürfen.

Und jetzt geht gar nichts mehr alle Rechtsmittel sind ausgereitzt. Und ich bin
gezwungen zu resignieren.

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 Bis 1996 das Bundesverwaltungsgericht
die verhängnisvolle Weichenstellung. gegen Straßenkünstler. in einen straßenrechtlichen
Rechtsanspruch für Straßenkünstler umwandelt.

Dazu meint das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Gilt aber nur ab jetzt,

und hat nichts mit dem Vorher zu tun. Denn Gegen das Straßenkunstverbot  durch Erlaubnisverweigerung der Behörden, war
Formalrechtlich nichts auszusetzen.

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Wie erklärt man Scheiße , die sich als Material zum beschmutzen der Verfassungsgarantierten
Kunstfreiheit Eignet.

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Und jetzt 2007 geht der Ganze wieder von vorne los.

Das Ordnungsamt Düsseldorf  Herr Weegen
wieder schreibt.

Sie haben recht. das hat aber immer noch nichts mit dem erlaubnisfreien Verkaufen
von Bilder zu tun. Offensichtlich scheinen Sie aus der Vergangenheit. Nichts
dazugelernt zu haben.
und jetzt Verpiss dich

Muss ich mich wirklich verpissen?


fragt mal wieder der Rupp.







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