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| Re: Re: "Landgericht Hamburg": Auch notorisch Unschuldige müssen die notorisch unnötigen Gerichtskosten bezahlen! -- Pater_Lingen | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Pater_Lingen ® 03/14/2007, 21:03:05 Profil des Autors Mail author Edit |
Heute habe ich folgende Mahnung an die (mehr oder weniger) beteiligten Stellen geschickt: ---- Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]In dem Strafverfahren gegen 1. "LG Hamburg"; 2. "Rechtsanwälte" Dieter Laake und Ralf Möbius, Hannover / Isernhagen; 3. "Gerichtsvollzieherin" N. Samaga, 48662 Ahaus, wird hiermit nachdrücklich Eile angemahnt. Die Erpresser verzichteten darauf, in die Whois-Datenbank zu schauen, ob ihr Opfer eigentlich mit der Sache etwas zu tun hat; das Opfer selbst zu fragen, ob es eigentlich mit der Sache etwas zu tun hat; eine Begründung für das ausgesprochene "Verbot", also für die "grundgesetzwidrige" Missachtung der Meinungsfreiheit zu nennen. Angesichts dieses Affentempos bei "Verurteilung" und "Vollstreckung" gegen Unschuldige stellt sich die Frage, warum sich die Verbrecher und ihre ganzen Komplizen nun nach den Strafanzeigen bestenfalls als lethargische Schnarchnasen gerieren und keinerlei Anstalten machen, für die Verbrechen Genugtuung zu leisten. Ergänzend hier noch einige Einträge aus dem schon genannten Thread bei kreuzforum.net: »Wer sich mit "Beleidigung" nicht auskennt, hat einen guten Einstieg mit dem Schutzhaftbefehl, weswegen Pater Johann Maria Lenz fünf Jahre ins KZ musste: "Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich" Es gibt allerdings bzgl. "Beleidigung" noch ältere Quellen, z.B. die Worte der Juden an Jesus: "Meister, mit solchen Worten beleidigst [schmähst] du auch uns" (Lk 11,46). Und um anhand eines neueren Beispiels etwas konkreter zu werden: Jemand wird öffentlich im Internet als "A****loch" (zensiert von PRHL) tituliert. Dann weiß er immerhin, dass dies keine Beleidigung ist, denn so lautet das entsprechende "Urteil" beim Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01. Die Verurteilung des Fußballers Stefan Effenberg zu 100.000 Euro Strafe wegen angeblichen Gebrauchs selbiger Vokabel gewährleistet dabei, dass die "Rechtsprechung" eben nicht "einhellig" ist und der Bürger somit unmöglich wissen KANN, was ihn vor "Gericht" erwartet. [...] Nun hat also "Gallowglas" die Behauptung aufgestellt, dass "Beleidigung" "gesetzlich bestimmt ist und bestraft werden soll." So ganz unproblematisch ist seine Behauptung aber nicht: 1. "Gallowglas" nennt diese gesetzliche Bestimmtheit nicht, noch nicht mal den Fundort. 2. "Gallowglas" setzt sich in unlösbaren Widerspruch zur eindeutigen Erklärung des "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gerichts", dass "Beleidigung" nicht gesetzlich bestimmt ist, sondern dass jeder Bürger aus den über hundert Jahren mit (geschätzt) jeweils über 100.000 "Beleidigungs"-"Prozessen" sich ausrechnen muss, "wann er mit einer Bestrafung zu rechnen hat." Selbst wenn man bereit wäre, erst einmal weit über 10 Millionen Urteile zu studieren, bevor man den Mund aufmacht resp. eine Gebärde zeigt, bliebe noch immer ungeklärt, woher die "Gerichte" selbst wiederum die Befugnis haben, wegen "Beleidigung" zu "verurteilen", denn zumindest bei jeder "Erstverurteilung" einer Formulierung / Gebärde muss der "Richter" selbst zum Gesetzgeber mutiert sein. 3. "Gallowglas" setzt sich in unlösbaren Widerspruch zur im Strafverfahren gegen die brd genannte Erklärung beim "Institut für Deutsche Sprache" (IDS), Mannheim, zum § 185 StGB: "Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht." 4. "Gallowglas" setzt sich in unlösbaren Widerspruch zum Artikel "Beleidigung" im Jurawiki: "Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht näher." 5. "Gallowglas" setzt sich unlösbaren Widerspruch zum "endgültig rechtskräftigen Urteil" des I. Landgericht Braunschweig (5 StR 322/55, 29. November 1955): "Im Unterschied zu § 186 StGB kommt es für die Anwendung des § 185 StGB also nicht auf die objektive Eignung der Außerung an, sondern auf den erkennbaren Sinn, den der Täter seiner Außerung beilegt." 6. "Gallowglas" löst die unstrittigen unlösbaren Widersprüche z.B. bei der "A****loch"-"Rechtsprechung nicht auf. Bleibt noch die Frage, warum "Gallowglas" trotz allem die Behauptung aufstellt, dass "Beleidigung" "gesetzlich bestimmt ist und bestraft werden soll." Hier also ein Blick auf die sonstige Glaubwürdigkeit von "Gallowglas": Er verbreitet bei kreuts.net die Lüge, dass ich "nichtmehr geschäftsfähig" bin; auch hier verzichtet "Gallowglas" auf eine Begründung für diese ungeheuerliche Verleumdung. Na gut, er ergänzt, dass ich "nach eigenen Aussagen, nichtmehr geschäftsfähig" bin, aber auch hier fehlt die Angabe der genauen Fundstelle, wo ich - oder sonstwer - mich als "nichtmehr geschäftsfähig" bezeichnet haben soll. "Gallowglas" setzt sich unlösbaren Widerspruch zur einhelligen Erklärung der brd, dass es rein gar keinen Anlass gibt, mich als "nicht geschäftsfähig" hinzustellen, dass so etwas viel mehr nur ein "Witz" sei. Fazit: Nur ein einziger Diskutant verteidigt das "Beleidigungs"-Unrecht, und dieser ist ein notorischer skrupelloser Verleumder, der für seine Behauptungen rein gar nichts anführt und der die ganze gegenteilige Beweislast vollständig ignoriert, kurz: ein kranker Phantast.« ---- Nur wer sich unbedingt den Thread von kreuzforum.net anschauen will (Klick auf eigene Gefahr): http://kreuzforum.net/showthread.php?tid=1386 |
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