| Peter Briody: Protagonisten eines 'infantilen Ehrenkults' - Beleidigungsgesetze in Deutschland | |||
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Gepostet von: Redaktion ® 03/20/2007, 16:13:38 Profil des Autors Mail author Edit |
Obwohl Erich Schwinge in seinem Buch "Ehrenschutz heute (1987)", im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (was er im übrigen auch nicht erwähnte), für verstärkten Schutz für Politiker argumentierte, können wir ihm in Sachen 'Bagatellbeleidigung' Recht geben. Er schrieb:
Eugen Schiffer machte in seinem Buch "Die deutsche Justiz. Grundzüge einer durchgreifender Reform (1928)" seinerzeit auf das englische Recht aufmerksam, wo bloß wörtliche Ehrenkränkungen im Grundsatz nicht verfolgt werden. Er schrieb weiter:
Was ist aus diesen mahnenden Worten gemacht worden? Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die Entwicklung (einschl. des Jahres 1927) ist den untenstehenden Grafiken zu entnehmen: Wie man sieht: Die Gerichte sowie deutsche Staatsjuristen, statt das Geschäft zeitgemäß abzubauen, haben auf das Fundament dieses 'infantilen Ehrenkults' (etwa aus dem "Zeitalter des Monokels" 1927) eine florierende "Beleidigungsindustrie" aufgebaut. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb. Die nachstehende tabellarische Darstellung - 1 Fall (GB) mit 180.000 (DE) kann man nicht sinnvoll durch eine Grafik veranschaulichen - macht dies klar.
Was die Beleidigungsdelikte im Gesamtumfang der Fälle zum Strafrecht ausmacht, sind erstaunliche 20% im Jahre 2005. Daran kann man wahrlich gut erkennen, wie sehr deutsche Staatsjuristen an ihren "Beleidigungsdelikten hängen.
Deutschland fällt nicht nur wegen der Pflege solcher Gesetzgebung auf, sondern durch den Exzess, den es auf der Grundlage solcher Paragraphen treibt. Der 'infantile Ehrenkult', der dahintersteckt, ist symptomatisch für zurück gbliebene unreife Staatsdiener. Die Bedeutung für den BürgerEs stellt sich die Frage: Warum sollte man eine schon im Jahre 1927 überholte Gesetzgebung behalten, deren Anwendung sogar noch steigern ? Die Antwort ist in erster Linie in der Aussage von Rechtsanwalt "X" vom 11.01.2001 enthalten:
Dies kann man ja nur so verstehen, dass das Recht von untergeordneten Gerichten in Deutschland regelmäßig bewusst gebeugt wird. Für die Rechtsbeugung gilt in Deutschland offenbar, was für alle anderen Straftaten nicht möglich ist: Es gibt das 'pefekte Verbrechen'.Die Gesetzgebung wegen des Tatbestands der "Beleidigung" ist für Behörden sowie Industrie sehr nützlich, um unbequeme Bürger in die Falle zu locken: Sobald er auf eine Provokation mit einer "Beleidigung" reagiert, hat man ihn - für alles andere sorgen die untergeordneten Gerichte - auch für die Rechtsbeugung. Der Bürger wird sich im allgemeinen nicht wehren können. Zwei spektakuläre Fälle
Es ist vom Interesse, dass Herr Palmer dreimal ins Gefängnis gehen musste und §185a des Strafgesetzbuchs gegen ihn verwendet wurde. Dies muss man einen 'Justizskandal' nennen.
Plantiko ist, wie viele andere auch, der Meinung, dass das gegenwärtige System für die Richterwahl nach Parteiquoten grundsätzlich falsch ist. Zur Entpolitisierung der Richter will er die Richterwahl auf Zeit durchs Volk einführen. Bei der Darstellung der Misstände vor Gericht benutzt er, zugegeben, teilweise sehr drastische Vergleiche. Drastisch heißt aber nicht 'unwahr' oder "beleidigend", wie die Richter seine Worte auslegen wollen. Zum infantilen Ehrenkult gehört u. a. das Prinzip des empörten Würdenträgers. Es ist in Deutschland nicht nötig, sich zu rechtfertigen - falls man in die richtige Kategorie hineinfällt; dann reicht die alleinige Empörung für die untergeordneten Gerichte völlig aus. Falls man Glück hat, kann man den "mißlibigen Kerl" einschüchtern, damit er sich nicht an die höheren Gerichte wendet. Das Mindeste, was man tun kann, ist abwarten - in den etwa 5 Jahren, die ein Betroffener braucht, ehe sein Fall vielleicht an das BVerfG kommt, kann eine Menge passieren. Der Betroffene kann z. B. aufgeben, sich nochmals strafbar machen oder psychiatrisiert werden (siehe dazu unseren Bericht Rechtsanwaltskammer Köln will den 'unbequemen' Rechtsanwalt Plantiko (vormals hoher Offizier der Bundeswehr) unter dem Vorwand "geistiger Schwäche" kaltstellen! aus dem Jahre 2002). Doch man versucht gegenwärtig, Plantiko zum Psychiater zu schleppen, um ihm auf diese Weise seine Zulassung als Rechtsanwalt nehmen zu können. Die Strafen wegen "Beleidigung" im Fall Claus Plantiko sind der obigen Grafik zu entnehmen. Die letzte Strafe am 08.12.2006 betrug 300 Tagesätze - für eine eingetragene Vorstrafe reichen 90 Tagesätze. Nehmen wir den letzten Prozess vor dem Landgericht Bonn am 09.03.07. Er war, wie häufigin Deutschland, eine äußerst primitive Angelegenheit. Nach der mittlerweile zur Tradition dieser Schau gehörenden 'Ablegung der Anwaltsrobe', wollte Plantiko Anträge stellen. Richter Schwill meinte schroff, er habe das Wort und wies Plantiko, sich hinzusetzen. Es wurden mehrere "Beleidigungen" aus verschiedenen Verfahren vorgehalten. In seinem Vorhalt führte Richter Schwill aus, RA Plantiko greife die deutsche Rechtsstruktur an. Dass diese in Deutschland bestens sei, beweise bereits die Vielzahl der Akten hier auf dem Tisch. In Deutschland würden dem Rechtsuchenden mehr Möglichkeiten, Gesetze und Rechtswege, als in sämtlichen anderen Ländern gegeben. (Redaktion: Man muss hier nur die obigen Punkte lesen, um diesen Spruch widerlegen zu können. Der Autor als Ausländer hat erheblich bessere Qualität der Justiz in anderen Ländern erlebt.) Zur Erörterung in Sachen Richter Fühling (Gegenstand eines früheren Prozesses), führte die Verteidigung aus,Richter Fühling habe bei dem von RA Plantiko begonnenen Satz "Die Parallele zu Stalins und Hitlers Ausnahmegerichtspersonal .... ", Plantiko das Wort abgeschnitten und ihm dann seine Unterlagen weggenommen, um darauf selbst zu verlesen und zu protokollieren. RA Plantiko sagte, diesen Sachverhalt könne der hier anwesende Zeuge Vogt bestätigen. "Das Gericht entscheidet, wer als Zeuge zugelassen wird.", meinte Richter Schwill. (Redaktion: Im Prinzip hatte Schwill Recht, aber erst nach einer Prüfung des Zeugen, was nie stattfand). Nun, Plantiko witterte, dass Richter Schwill offenbar die Absicht verfolgte, ihn ins Gefängnis zu bringen (was Schwill im Übrigen später bestätigte) und zog in der Pause, im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, seine Berufung zurück. Stellungnahme zum Prozess am 09.03.07Man muss die richterliche Gelassenheit und Eloquenz, die zu einer Gerichtsverhandlung in anderen Ländern gehört, in Deutschland schwer vermissen. Ein Richter, wie Richter Schwill, der eine Verhandlung so führt, wie hier verlaufen ist, gehört sicherlich nicht auf der Richterbank. Dass er sich zusätzlich zum fehlenden Gerichtsaal-Stil sich weigert, einen wichtigen Zeugen anzuhören, ist eine Aktion, die in einer ganz anderen Kategorie als Stilmangel hineinfällt. Kaum zu glauben, dass dieser Mann, nach einem Prozess wegen "Beleidigung", selber das Publikum bösartig als "Vollidioten" beschimpft. (Einige Mitglieder des Publikums haben daher Strafantrag gegen ihn erstellt).Abschließende BemerkungenWie oben aufgeführt, gehen 20% aller behandelten Straftaten auf das Konto "Beleidigung" (etwa 180.000). Es ist ein Rätsel, warum die deutsche Justiz so an einer Gesetzgebung hängt, die schon im Jahre 1927 für eine glatte Zeitverschwendung betrachtet wurde. Heute ist man sogar bereit, den internationalen Hohn und Spott des KSZE zu erdulden, um diese "unverzichtbare" Tradition weiter zu pflegen.In Anbetracht der unmissverständlichen Rechtsprechung des BVerfG, darf man annehmen, dass die meisten Verurteilungen (60-70%) durch Rechtsbeugung oder Rechtsblindheit der Richter ergehen. Man kann sich dies erlauben, denn Rechtsbeugung ist in Deutschland schließlich das perfekte Verbrechen. Hinzu kommen die Wohnungsdurchsuchungen und DNA-Tests (etwa 1400, laut "Spiegel"), die im Namen der "Beleidigung" durchgeführt werden. Es kann z.B. wegen einem in anderen mehr reifen Ländern bedeutungslosem Schimpfwort, wie "Bulle", "Arschloch" oder "durchgeknallter Generalstaatsanwalt", zu einem Eintrag in das Strafregister kommen. Im Ausland weiß man nicht wie solche Einträge zustandekommen: Es ist schlichtweg eine Straftat, weshalb in dem heutigen Klima, es zu Schwierigkeiten bei den Einwanderungsbehörden, z. B. am Flughafen, kommen kann. Es ist klar, dass wir mehr machen müssen, die Zustände der deutschen Justiz im Ausland bekannt zu machen. Dies wird demnächst in einer ersten Phase erfolgen. Zweitens brauchen wir ein eigenes NGO-Strafregister, das alles klarstellt, z.B. für potentielle Arbeitgeber. Hier stehen wir vor einem gigantischen Problem verheerenden Ausmaßes, denn erwartungsgemäß werden mehr als 100.000 Einträge allein für "Beleidigung" nötig sein. Ob eine Pauschalisierung für bestimmte Straftaten möglich und wie dies zu formulieren ist, wird uns noch in absehbarer Zeit lange beschäftigen. Die dritte Maßnahme bildet die Anwendung von Qualitätsmanagement in der Justiz. Dies läuft. Peter Briodyinstitut voigts Redaktion Beschwerdezentrum Beratungstelefon Deutschland (keine Rechtsberatung!): 01805-732483 (12 Cent/Min.) - ab 11.00 Uhr Redaktionsbüro Schweiz: +41.344350172 (ab 11.00 Uhr) | |||||||||||||||||||||||||||
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