Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz: Verhaftung wegen "Beleidigung" angeordnet.
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Gepostet von: Pater_Lingen ®

07/13/2007, 09:07:52

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Das "Amtsgericht Dorsten" hat meine Verhaftung angeordnet. Mein Verbrechen: Ich hatte auf die kriminellen Machenschaften von "Anwaltsbüro Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz" hingewiesen und dementsprechend Strafanzeige dagegen erstattet; meine Anzeige wurde allerdings bis heute nicht beantwortet.

Ich hatte geschrieben: »Anwaltsbüro Karlheinz Gutenkunst und Yvonne Groß-Wetz bereichern sich
gewerbsmäßig an der Nötigung , wobei ihnen nicht entgangen sein kann, dass die
brd mich schon so sehr in den finanziellen Ruin getrieben hat, dass sie selbst
bei " Geldstrafen" direkt "ersatzweise" Kerkerhaft anordnet.«

Diese - anhand der Unterlagen einwandfrei bewiesene Feststellung - wurde vom "Amtsgericht Dorsten" auf Drängen von Yvonne Groß-Wetz zu einem strafbaren "Werturteil" und damit zur "Beleidigung" erklärt, wofür ich nun verhaftet werden soll.

Zur "Beleidigung" s.
http://www.beschwerdezentrum.org/beleidigungsgesetze.html

Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester






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