| Re: Forenbetreiber müssen manche Einträge Ihrer Nutzer vor Veröffentlichung kontrollieren LG Hamburg | |||
| Re: Forenbetreiber müssen Einträge Ihrer Nutzer kontrollieren - Urteil des OLG Hamburg, Az. 324 O 721/05 -- Redaktion | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 12/23/2007, 00:09:05 Profil des Autors Mail author Edit |
Vorabkontrolle für manche Forenbeiträge: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/callactive-gmbh-niggemeier-ii "Gemäß dem Gericht muß ein Betreiber damit rechnen, dass ein Beitrag, der sich kritisch mit dem Geschäftsgebaren eines Unternehmens auseinandersetzt, rechtswidrige Kommentare provoziere, erläuterte das Gericht. Auf eine Vorabprüfung könne man nur bei harmlosen Beiträgen verzichten - eine Unterscheidung, die Niggemeier für außerordentlich weltfremd hält." ct magazin 1/2008, Seite 40 Ich halte eine solche Unterscheidung schon aus dem Grund für völlig weltfremd, weil nicht einmal Juristen in der Lage sind in jedem Fall zu unterscheiden was ein rechtswidriger Kommentar überhaupt ist. Nach der Meinung vieler Juristen ist jeder justizkritische Kommentar bereits rechtswidrig obwohl gerade die Justiz Krtik dringenst benötigt und seit Jahrhunderten benötigt hätte. |
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