| Re: Strafbarkeit für anwaltliche Vertretung für Mittelose bei Anwaltszwang, anwaltliche Vertretung nicht notwendig | |||
| Re: Strafbarkeit für anwaltliche Vertretung für Mittelose bei Anwaltszwang, anwaltliche Vertretung nicht notwendig -- Lorenz_Franz | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 03/15/2008, 05:03:26 Profil des Autors Mail author Edit |
Nun präsentiert man dem "Täter" die Rechnung. Für den Anwalt wird dem mittelosen Bürger, der sich bei Anwaltszwang nicht vertreten lassen darf auch noch eine Zeugenentschädigung in Höhe von 147,50 EUR in Rechnung gestellt für den Anwalt, der ihn angezeigt hat und der sein Gerichtsverfahren nicht weiterbearbeitet hat! Der Bürger ist im übrigen aufgrund meherer Gerichtsverfahren in einer Sache vom Gericht mittelos gemacht worden indem man diesen seinen Geschäftsbetrieb durch vollkommen grundrechtswidrige Entscheidungen ruinierte. Related link: Rechnung der Staatsanwaltschaft |
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