| Re: Staatsanwalt Schlegtendal Staatsanwaltschaft Bielefeld: Keine Rechtsbeugung | |||
| Re: Beschluß von Richter Gaßmann LG Bielefeld über eine Protokollberichtigung -- Lorenz_Franz | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 03/19/2008, 15:41:27 Profil des Autors Mail author Edit |
Bezüglich der falschen Entscheidung habe ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung (und Meineid wegen des Berufseides) gestellt. Wegen des falschen Protokolls habe ich Anzeige wegen Urkundenfälschung gestellt. Staatsanwaltschaft Bielefeld, Oberstaatsanwalt Schlegtendal, 26 Js 802/07 am 05.03.2008 (zugestellt am 19.03.2008): Hinweise, die die Annahme begründen könnten, der zur Anzeige gebrachte Richter hätte sich bei dem Beschluss vom 15.05.2007 (14 Ns 43 Js 943/06 - 3.8/07 - LG Bielefeld), mit dem er unter Bezugnahme auf § 273 Abs. 2 Satz 1 StPO die von Ihnen nachträglich gewünschte Protokollberichtigung abgelehnt hat, von sachfremden Erwägungen leiten lassen, sind den Akten nicht zu entnehmen. Verdachtsmomente dafür, dass vorsätzlich Recht gebeugt wurde, sind nicht erkennbar. Strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten ist auch nicht ansatzweise zu erkennen. Das den Akten nichts weiteres zu entnehmen ist liegt auch daran, dass eben keinerlei Ermittlungen aufgenommen werden müssen wie Richter Gassmann auf eine solche dem Gesetz nach vollkommen falsche Entscheidung kommt wobei auch die Zeugen (Schöffen) nicht vernommen worden sind ob das Protokoll falsch geführt worden ist. Richter Heinz Gassmann hat seine Entscheidug auch nicht geändert nachdem er, die Staatsanwaltschaft und die Schöffen auf seinen Fehler hingewiesen worden sind. Eine Dienstaufsichtbeschwerde hatte eben auch keinen Erfolg, weil gemäß dem Präsidenten des LG-Bielefeld Richter Uwe Jürgens und dem Präsidenten des OLG-Hamm Richter Rudolf von der Beeck für Protokollberichtigungen nur die Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Richter zuständig ist und auf keinen Fall der Bürger oder die Schöffen (in Ansehen der Person). Der Schöffe Carl-Christian Ebenau aus Petershagen erklärt, dass er nicht auf ein richtiges Protokoll hinwirken dürfe, weil er sich dann strafbar machen würde. Bei einem Richter, der Protolkollberichtigungen auf derartige ungesetzliche Weise ablehnt und seine Entscheidung auch nicht ändert, nachdem er davon erfahren wie falsch diese ist, wobei der Ermittlungsgrundsatz in Strafverfahren gegeben ist von Amts wegen die tatsächliche Wahrheit zu erforschen, ist Rechtsbeugung nicht ansatzweise zu erkennen auch nicht wenn er damit sein falsches Protokoll gegenüber einem Bürger vertuschen will! Wie sieht das aus bei Verdachtsmomenten und insbesondere Hausdurchsuchungen, die bei Bürgern durchgeführt werden: Die Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluß ist von den entsprechenden Richtern abgewiesen worden, weil ein 'schlichter Anfangsverdacht' für eine Durchsuchungsmaßnahme ausreichend ist. Es reicht aus das eine Straftat möglicherweise begangen wurde (LG Bielefeld Qs 119/05II Richter Drees, Dr. Zimmermann, Schröder): Voraussetzung ist vielmehr lediglich der Verdacht einer Straftat, wobei ein schlichter Anfangsverdacht ausreicht. Ein solcher ist bereits dann gegeben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte es nach kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat begangen wurde. In dem Fall werden sogar Hausdurchsuchungen natürlich nur bei Bürgern (nicht bei Richtern, Staatsanwälten etc.) also in Ansehen der Person durchgeführt. Wie man an dem Leidartikel auf dieser Internetpräsenz sieht können es auch mal mehr als 20 Hausdurchsuchungen sein. Wenn andersrum ein Jurist eine falsche eidesstattliche Versicherung abgibt, dann ist eine Strafbarkeit auch im Ansatz nicht zu erkennen (Staatsanwältin Sandra Veit 62Js273/03, Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang 2Zs2277/03 und im Gegensatz dazu ist eine Strafbarkeit auch gemäß Richter Heinz Gassmann selbstverständlich gegeben, wenn sich ein mittelloser Bürger bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten läßt: www.olg-hamm.info). Wenn ein Richter eine Entscheidung tätigt die der einfachen Gesetzeslage zu 100% widerspricht und dabei das Protokoll fälscht ist eine entsprechende Staftat der Rechtsbeugung aber nicht einmal im Ansatz zu erkennen und die Möglichkeit einer solchen Straftat besteht somit gar nicht, so dass auch keine Untersuchungen getätigt werden müssen was zur Folge hat, dass sich aus den Akten auch keine weiteren Tatbestände ergeben. Abgesehen davon gibt es somit keine Möglichkeiten für Bürger an ein wahrheitsgemäßes Protokoll in Strafverfahren zu gelangen, da der Richter, wie schon die Präsidenten vom LG-Bielfeld und OLG-Hamm sinngemäß mitteilten, der Richter das Protokoll willkürlich nach seinen Belieben führt (in Ansehen der Person) und nach seinen Belieben willkürlich darüber entscheidet ob man eine Protkollberichtigung erhalten kann (in Ansehen der Person) auch wenn er darüber gegen eindeutige gesetzliche Regelungen verstößt. Entsprechend kann man sich auch über den "Ermittlungsgrundsatz" in Strafverfahren gedanken machen nach dem der Richter dem Gesetz nach die tatsächliche Wahrheit erforschen muß. Die tatsächliche Wahrheit, die man bei Gericht in Strafverfahren aufgrund des "Ermittlungsgrundsatzes" erhält ist nur eine vom Richter in zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft willkürlich in Ansehen der Person festgestellte Wahrheit. Justizministerin Müller-Piepenkötter und Dr. Alexander Dörrbecker wird es freuen. Das erhält der Bürger von beiden Personen erzählt, wobei für die Justizministerin Entscheidungen in Ansehen der Person die glänzend bestandene Erfüllung von Aufgaben darstellt (zu Ihrem und dem Vorteil der Juristenkollegen), wenn diese vor ihres gleichen spricht und so sieht das aus, wenn diese vor Bürgern spricht: Statement von Justizministerin Müller-Piepenkötter im Rechtsausschuss wegen "Informationsflüsse zwischen der StA Bielefeld und Verfassungsschutz NRW" am 12.09.2007: “Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren. Die Staatsanwaltschaft ist am Zug. Sie geht dem Verdacht nach. Sie tut dies entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag ohne Ansehen der Person. “ Dr. Alexander Dörrbecker BMJ: Nicht unwidersprochen möchte ich allerdings Ihre Behauptung lassen, dass es in Deutschland Gebiete gibt, in denen Straftaten aus wirtschaftlichen Interesse nicht verfolgt werden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden leisten hervorragende Arbeit und gerade die aufgedeckten und verfolgten Korruptionsskandale in der letzten Zeit zeigen, dass Straftaten in Deutschland ohne Ansehen der Person verfolgt werden. Dr. Alexander Dörrbecker 21.08.2007, BMJ II A4-4054 II - 23 482/2007 Modified by Lorenz_Franz at Wed, Mar 19, 2008, 18:08:50 |
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