"Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!"
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Gepostet von: Pater_Lingen ®

04/03/2008, 09:09:15

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"Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!"

- Für "paranoid" erklärt und zu 30 Tagen "verurteilt" -



Am 01.04.2008 wurde ich von "Amtsgericht Dorsten" in einem
"Strafprozess" für "paranoid" erklärt und zu 30 Tagen "verurteilt". Die
mir angedichtete "verminderte Schuldfähigkeit" ist bereits gigantischer
Rufmord, ermöglicht aber darüber hinaus noch unbegrenzt "Bestrafungen"
aller Art.



Die Vorgeschichte

"Rechtsanwältin" Yvonne Groß-Wetz von der "Kanzlei Gutenkunst" (Speyer)
hatte am 16.08.2006 (d.h. vor fast zwei Jahren) von mir, Pater Rolf
Hermann Lingen (PRHL), römisch-katholischer Priester ("Sedisvakantist")
in Dorsten, das Unterschreiben einer "Unterwerfungserklärung" mitsamt
"Anwaltsgebühren" i.H.v. knapp 500 Euro gefordert. Meine Vergehen laut
Groß-Wetz: 1. Erweiterung der Homepage von Carsten Leinhäuser "durch
ungebetene und unautorisierte Anhänge"; 2. Missachtung der Abmahnung
durch Carsten Leinhäuser; 3. Veränderung des Originaltexts der
Leinhäuser-Homepage. In der Sache hat Groß-Wetz zudem auch Strafanzeige
gegen mich erstattet; von dem Verfahren habe ich aber erst am 01.04.2008
erfahren, u.z. dass es nicht fortgesetzt wurde: Die mir vorgeworfenen
Taten hatte ich nämlich niemals begangen. Im Klartext: Groß-Wetz bedient
sich permanent massiver Lügen, um a) unberechtigte Forderungen ihres
Mandanten Leinhäuser durchzusetzen, b) sich damit gewerbsmäßig zu
bereichern und c) das Leben eines Repräsentanten einer religiösen Gruppe
zu zerstören, womit in Konsequenz auch die seelsorgliche Versorgung für
Mitglieder dieser Gruppe erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
Damit verstößt Groß-Wetz auch eklatant gegen die anwaltliche
Wahrheitsverpflichtung und ist zudem der uneidlichen Falschaussage
schuldig. Ich selbst habe die Illegalität ihres Vorgehens großzügig
bekannt gemacht, was meine Pflicht ist nicht nur zum notwendigen Schutz
meiner eigenen Ehre sowie meines Vermögens, sondern auch im Interesse
des Allgemeinwohls, denn die Allgemeinheit muss ja wissen, welche Kräfte
gegen die Kirche am Werk sind.

Immerhin: Die Haltlosigkeit des Vorgehens von Groß-Wetz / Leinhäuser
gegen mich wurde nun am 01.04.2008 mehrfach von verschiedenen Figuren im
Dorstener Schmierentheater ausdrücklich bestätigt.

Trotzdem hat Groß-Wetz noch ein weiteres Strafverfahren gegen mich
betrieben, u.z. wegen "Beleidigung": Ich hätte meine o.g.
Informationspflicht nicht erfüllen dürfen. Deshalb wurde gegen mich auf
Antrag von "Staatsanwaltschaft Essen" ein Strafbefehl von AG Dorsten
losgeschickt, den ich ordnungsgemäß aus gravierenden inneren und äußeren
Gründen für absolut rechtsungültig und gegenstandslos erklärt habe.
Unbeeindruckt von der Realität, setzte die "Justiz" einfach eine
"Hauptverhandlung" am 01.04.2008 gegen mich fest, bei der direkt auch
meine Verhaftung bei Nichterscheinen angeordnet wurde. Zudem wurden
gegen mich absurderweise noch ein "Pflichtverteidiger" und ein
"psychiatrischer Sachverständiger" bestimmt, um mich noch schäbiger zu
verunglimpfen und die Kosten noch weiter explodieren zu lassen.



Eigene Einlassungen

Z.Th. "Beleidigung" gibt es umfangreiche Literatur, sowohl prinzipiell
theoretischer Natur als auch konkrete Fallstudien. Bei der großen
Nachrichtenseite kreuz.net erschien z.B. ein Artikel "Verp*ss dich, du
*rschloch", den die "Justiz" bereits im Vorfeld von mir erhalten hatte
und aus dem während der "Verhandlung" von mir vorgelesen wurde, z.B.:
"Beschäftigt man sich rein statistisch mit der
Beleidigungs-Rechtsprechung, springt diese Unrechtjustiz jedem ins Auge.
Die fehlende Gesetzesbestimmtheit wird von der Justiz nämlich schamlos
ausgenutzt, so daß selbst gleiche Formulierungen völlig unterschiedlich
behandelt werden. [...] Es steht jedem frei, den Schwindel und die
Menschenrechtsverletzungen, die mit dem Decknamen „Beleidigung“
übertüncht werden, noch näher zu analysieren. Aber es kann sich niemand
mehr in die Illusion flüchten, als würde die Bundesrepublik mit ihren
„Beleidigungs-Prozessen“ die „Ehre schützen“. [...] Der Kampf gegen
diesen volkszersetzenden Beleidigungs-Terror ist Christenpflicht."

Zudem traten Verbündete aus mehreren Ländern als Nebeninterventen für
mich auf, wobei sie eine Vorlage benutzten, die ich allen Lesern meiner
Weltnetzseite zur Verfügung gestellt habe. Daraus habe ich ebenfalls
Teile bei der "Hauptverhandlung" vorgelesen, u.z.:

»Ich bezeuge hiermit, dass 1. der § 185 StGB keine gesetzliche
Bestimmtheit der "Beleidigung" enthält, somit jeder
"Beleidigungsprozess" massiv gegen das Grundgesetz und das
Strafgesetzbuch sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
verstößt (cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK); [...] 5. im Jurawiki
erklärt wird: a**** Das Gesetz definiert den Begriff "Beleidigung" nicht
näher. [...] Es ist fraglich, ob der Gesetzeswortlaut für einen
Straftatbestand hinreichend bestimmt ist. ****e [...] Wenn mir nicht bis
zum 25.01.2008 eine einwandfreie schriftliche Begründung von SA Essen
und AG Dorsten vorliegt, dass Beleidigungsprozesse trotzdem rechtmäßig
sind, bezeuge ich, dass auch dieser Prozess gegen PRHL ein reines
Justizverbrechen ist. Wird eine bloße Scheinbegründung vorgelegt, etwa à
la BVerfG, ist zusätzlich der Tatbestand des Betrugs erfüllt. Wenn meine
(ggf. rein schriftliche) Zeugenaussage nicht zugelassen wird, ist dies
eine bewusste Rechtsbeugung. Abschließend bezeuge ich, dass PRHL sich
ausweislich aller Informationen stets bester geistiger Gesundheit
erfreut (Abitur mit 1,6, V2-"Diplom" mit "sehr gut", die diversen
Arbeitszeugnisse, das Urteil von Landgericht Essen, die Bittschreiben
seitens Dritter um die Bischofsweihe für PRHL etc. pp.). Außerdem hat
PRHL in zwei umfangreichen Fallstudien den Psycho-Schwindel entlarvt,
den die Justiz schon mehrfach - und immer vollkommen erfolglos! - gegen
ihn unternommen hat. Auch der neue Psycho-Aufguss mit Hilfe von Dieter
Oswald ist nur reine zutiefst ehrverletzende Schikane.«

Die Verlesung dieser und weiterer Texte wurde zwar geduldet, aber nicht
zur Kenntnis genommen; es gab keinerlei Reaktionen darauf. Sowohl von
mir als auch aus dem Zuschauerraum wurden "Richterin" und "Staatsanwalt"
immer wieder nachdrücklich aufgefordert, endlich mal anzugeben, wie denn
"Beleidigung" gesetzlich bestimmt ist, weil sonst ja gar kein Verfahren,
geschweige denn ein Bestrafung möglich ist. In der gesamten
Dreiviertelstunde hat die "Justiz" die Frage aber nie beantwortet,
sondern immer nur gebetsmühlenartig geblökt, dass meine sachlich
zutreffenden, berechtigten und notwendigen Feststellungen bzgl.
Groß-Wetz den "Straftatbestand der Beleidigung gem. §185 StGB" erfüllen,
was auch durch die - als solche öffentlich von der "Justiz" zugegebenen
- Lügen von Groß-Wetz abgesichert sei.



Dramatis personae

1. Die schizophrene Pöblerin

(anonym, "Richterin", "Amtsgericht Dorsten")

Die Anonyme erklärte auf Frage nach ihrem Namen: "Das braucht Sie nicht
zu interessieren." Auf ihre Anrede an mich mit "Herr Lingen" wurde sie -
übrigens nach zahlreichen nachdrücklichen brieflichen Belehrungen -
nochmals nachdrücklich belehrt, dass die korrekte Anrede "Herr Pater"
lautet und dies auch von verschiedenen brd-Stellen klar bestätigt wurde,
darunter auch von "Amtsgericht Dorsten". Dazu meinte sie: "Die Frage
nach der Anrede ist leicht gelöst, denn Sie werden immer nur mit 'Herr
Angeklagter' angeredet." Im weiteren Verlauf wurde ich praktisch
ausschließlich mit "Herr Lingen" angeredet. Wie bereits gesagt, kam aus
dem Zuschauerraum die Frage, wie denn "Beleidigung" gesetzlich bestimmt
sei, schließlich gelte "Keine Strafe ohne Gesetz". Die Antwort der
Anonymen: "Halten Sie die Klappe, sonst fliegen Sie raus!" Die
Bemerkung, dass ein solches Benehmen beleidigend sei, wurde von der
Anonymen einfach ignoriert. Darauf wurde Strafanzeige gegen die Anonyme
wegen Beleidigung erstattet; übrigens wartet nun auf die Anonyme wegen
der besonderen Schwere ihres Vergehens mit Blick auf ihr angemaßtes
"Richteramt" sowie den Kontext des "Beleidigungsprozesses" bereits
allein nur für diese "Klappe" schon mindestens eine Gefängnishaft von
einem Jahr. Nachdem die Strafanzeige also erstattet war, erklärte die
Anonyme plötzlich grinsend, dass sie sich für ihre Äußerung
"entschuldige", d.h. sie gesteht damit ausdrücklich eine Schuld für eine
ex silentio ausdrücklich einwandfreie Äußerung. Die Anonyme hat nach 25
min dann einen "psychiatrischen Sachverständigen" (s.u.) um sein
"Gutachten" über mich gebeten und diesen gefragt, ob ich komplett
schuldunfähig sei, oder ob bei mir vielleicht doch noch eine, wenn auch
eingeschränkte, Schuldfähigkeit vorliege. Diese Frage ist an sich schon
zutiefst ehrverletzend, gewinnt aber noch an Ungeheuerlichkeit
angesichts der o.g. von mir zuvor verlesenen Zeugnisse. So hatte
"Amtsgericht Dorsten" ja schon einmal versucht, mich für geisteskrank
erklären zu lassen, war damit aber rettungslos gescheitert. Ein
"Gutachter" namens Mihail Kivi hatte erklärt: "Bei Herrn L. lassen sich
keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei
ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." N.b.: In den
zahlreichen anderen "Justiz"-Possen wurde ich zumindest immer als voll
geschäftsfähig behandelt, wobei die ganzen "Gerichte" etwaige von meinen
Gegnern vorgebrachte Unterstellungen einer Geistesstörung immer
ausdrücklich zurückgewiesen haben. Diese ganzen "Prozesse", insbesondere
die desaströsen "Bestrafungen", müssten somit allesamt revidiert werden.
Kurz: Die Hardcore-Pöblerin fackelte nicht nur eine ganze Orgie aus
Schizophrenie ab, sondern bestätigte zudem eindrücklich die
Komplett-Schizophrenie der brd-"Justiz".



2. Der ahnungslose Konzentrationsgestörte

(Hoss (?), Vorname trotz Nachfrage geheimgehalten, "Staatsanwalt", SA Essen)

Hoss wirkte so erfrischend wie eine Überdosis Schlaftabletten. Schon bei
Verlesung der Anklageschrift ließ er sich Zeit, vieeeel Zeit. Sein
Schnarchtempo rettete ihn aber nicht: Obwohl der verlesene Text, i.e.
nur die Ergüsse der "Justiz" selbst, jämmerlich niveaulos war,
verhaspelte Hoss sich so derbe und unaufhörlich, dass aus dem
Zuschauerraum die Feststellung kam: "Lesen ist schon schwierig." Hoss,
völlig benommen, wusste zunächst nicht weiter; schließlich entschloss er
sich hilflos, nochmals von vorne gaanz laaaangsam vor sich
hinzuplätschern. Im späteren Verlauf fragte der Mann mit dem streng
geheimen Vornamen nach meiner "Biographie". Ich wiederholte, was ich
eingangs vorgelesen hatte (Abitur, V2-Diplom), und erinnerte daran, dass
ich der SA ja meine Weiheurkunde vorgelegt hatte. Dann war Hoss
plötzlich zufrieden, d.h. er hatte sich weder mit dem Fall beschäftigt
noch überhaupt in der "Verhandlung" zugehört. Er ist eben sehr schnell
sehr massiv überfordert. Besonders katastrophal: Hoss fragte mich, was
denn "V2" bedeutet - obwohl das (i.e. "Vatikanum 2") ein absolut
zentraler Begriff in meinen Texten und insbesondere auch in der Sache
Groß-Wetz ist.



3. Der fette Grinser

(Dieter Oswald, Sozialarbeiter, Rheinische Kliniken Langenfeld)

Oswald ist ein relativ kleiner, massiv übergewichtiger Mann mit sehr
"legerer" Garderobe, ungepflegtem Schnauzbart, (anscheinend)
katastrophaler Mundhygiene, einem vermutlich infolge Hypertonus rotem
Gesicht, der praktisch permanent grinste und lachte. Auf meine Frage
nach seiner Größe und Gewicht meinte er, er müsse das nicht sagen; auf
meinen Hinweis, dass seine Fressucht eine psychologische Störung sei,
und auf meine Frage, ob er in Behandlung sei, grinste er wieder nur. Wer
den Spruch kennt: "Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper", macht
sich bzgl. Oswald bereits beim ersten Anblick seine Gedanken.

Oswald war im Vorfeld von mir direkt informiert worden, dass ich gerade
erst eine fachärztliche Kontrolluntersuchung mit mehreren umfangreichen
Tests (Blut, Belastungs-EKG etc.) hatte machen lassen. Das eindeutige
Ergebnis: Ich bin "kerngesund" bei "exzellenter Belastbarkeit". Was
Oswald vielleicht auch wusste: In diversen Internet-Foren werde ich
unverblümt angefeindet, und meine Gegner behaupten z.B., ich sei "ein
attraktiver Mann" mit "makellosen Zähnen".

Nachdem Oswald also 25 min grinsend und lachend im Zuschauerraum
gesessen hatte, erklärte er dann grinsend, er habe bei mir den "Verdacht
einer paranoiden Persönlichkeitsstörung" und leite daraus "verminderte
Schuldfähigkeit" (§ 21 StGB: Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat
einzusehen, ist vermindert) ab. "Schuldunfähigkeit wegen seelischer
Störungen" (§ 20 StGB) schließe er aber aus, da ich ja "offensichtlich
klug" sei. Auf das Problem, dass "Beleidigung" nicht gesetzlich bestimmt
sei und es damit auch objektiv unmöglich sei, ein diesbzgl. "Unrecht"
i.S.d. StGB einzusehen, ging Oswald nicht ein. Der Hinweis auf die
Kivi-Untersuchung wurde einfach quittiert mit "Ich kenne Herrn Kivi
nicht!" Basierend auf nur 25 min in einem Schmierentheater wurden also
vierzig Jahre eindeutiger Anerkenntnis meiner geistigen Gesundheit mit
einem Grinsen vom Tisch gewischt.



Bonus: Verdacht und Verdikt der Paranoia

Oswald äußerte zwar nur einen "Verdacht" (was allerdings auch schon den
Tatbestand des Rufmords voll erfüllt), in der "Verurteilung" wurde aber
von der schizophrenen Pöblerin "rechtskräftig" festgelegt, dass ich
tatsächlich paranoid bin. Zu diesem Begriff einige Erläuterungen:
Etymologisch (para - neben; nous - Verstand) bedeutet Paranoia ganz
unspezifiziert "Verrücktheit", "Wahnsinn". Zur Behandlung von Paranoia
kommen nicht nur Psychopharmaka, sondern auch Hirnoperationen in
Betracht. Umgangssprachlich ist mit Paranoia meistens der
Verfolgungswahn gemeint, der z.B. zu Vermutungen führt, dass die
Totalüberwachung durch den Staat mit Kameras, Vorratsdatenspeicherung,
RFID etc. negative Folgen haben könnte. Oswald schloss aber
Verfolgungswahn bei mir explizit aus, sondern nannte statt dessen nur
zwei Kriterien: 1. "aggressive Reaktionen auf freundliche Handlungen"
und 2. "Sendungsbewusstsein". Leider nannte er keine Beispiele von
"freundlichen Handlungen". Es gibt aber tatsächlich Dinge, die ich nicht
gutheiße, z.B. a) die permanenten "Justiz"-Schreiben mit "Vorladungen",
"Strafbefehlen", "Verurteilungen", "Pfändungsbeschlüssen", "Ladungen zum
Haftantritt" etc. pp., b) die nachweislich illegalen "Anwaltsschreiben"
à la Groß-Wetz, c) die ungeheuerliche Ehrabschneidung durch die "Justiz"
mit Psycho-Schwindel, "Laisierung" etc. pp. Wer also nicht zu sogar dem
schlimmsten Unrecht immer nur blöde grinst, der ist paranoid. Auch ein
"Sendungsbewusstsein" habe ich übrigens tatsächlich, u.z. in meiner
Eigenschaft als Seelsorger. Wer also sein Licht nicht unter den Scheffel
stellt, wer sein Talent nicht vergräbt, sondern wer es wagt, seiner
Berufung treu zu sein, der ist paranoid.

Oswald wurde auch darauf hingewiesen, dass bereits im Neuen Testament
Johannes der Täufer, Jesus Christus und der Apostel Paulus für besessen
/ geisteskrank erklärt wurden. Dazu grinste Oswald aber nur. S. auch:
"Eine Reihe Arbeiten von Medizinern und Theologen suchen Jesus
psychiatrisch zu behandeln und verlangen ernst genommen zu werden, wenn
sie den Nachweis zu erbringen versuchen, daß Jesus ein 'geborener
Entarteter' oder 'Paranoiker' gewesen sei" (Erich Meyer, Vom Werden und
Wesen des Arztlichen Berufes: Klinische Wochenschrift, 15. April 1928,
S. 723). Was könnte man Jesus vorwerfen? 1. Verbale Aggressivität gegen
die freundlichen Pharisäer ("Ihr Heuchler!" "Ihr Schlangen- und
Natterngezücht!", Mt 23). 2. Tätliche Aggressivität gegen die
freundlichen Händler im Tempel (gewaltsame Tempelreinigung, Joh
2,13-16). 3. Sendungsbewusstsein ("Wie mich der Vater gesandt hat, so
sende ich auch euch", Joh 20,21). 4. Verfolgungswahn ("Haben sie mich
verfolgt, sie werden euch auch verfolgen", Joh 15,20). 5. Größenwahn
("Ich bin der Sohn Gottes", Joh 10,36).



4. Der ratlose Abmahner

(Michael Schwankl, "Rechtsanwalt" / "Pflichtverteidiger", Dorsten)

Ein Strafverfahren gegen Groß-Wetz wegen ihrer ihrer illegalen
Zerstörungsarbeit gegen die katholische Kirche ist bereits seit langem
anhängig. Weil sich die Sache aber so hinschleppt, wurde von verbündeter
Seite nach dem Zufallsprinzip ein unbekannter Anwalt in Dorsten gebeten,
Groß-Wetz endlich von ihrem Treiben abzubringen. Der dazu kontaktierte
Michael Schwankl, übrigens noch schlimmer als Oswald erkrankt an
Adipositas, erklärte allerdings darauf im wesentlichen nur, er sei in
der Sache "etwas ratlos" und wollte den Fall nicht übernehmen. Da
nirgends ein fähiger Anwalt gefunden wurde, wurde auf dem Privatklageweg
bislang nichts weiter gegen Groß-Wetz unternommen. Dieser erklärtermaßen
"Ratlose", der nicht gegen Groß-Wetz vorgehen wollte, wurde deshalb von
AG Dorsten als "Pflichtverteidiger" gegen mich bestimmt. Objektiv hatte
er dabei nur eine Möglichkeit: das Mandat abzulehnen, was ich ihm auch
mehrfach nachdrücklich nahelegte. Vielleicht geblendet von der
Möglichkeit, aus dem Schauprozess noch mehr Kapital für riesige
Schokoladentorten zu schlagen, teilte er mir mit: "Ich bitte darum, ab
sofort keine Mails mehr von Ihnen zu erhalten!", und informierte mich
auch niemals über irgendwelche Prozessangelegenheiten - mit Ausnahme des
bloßen Prozesstermins, den mir AG Dorsten bereits zuvor mitgeteilt
hatte. Kurz: Schwankl ließ mich völlig im Dunkeln und blockte jeden
Kontakt. Während der "Verhandlung" dann war Schwankl fast die gesamte
Zeit ruhig und hielt nur am Schluss ein klitzekleines "Plädoyer", dass
"Beleidigung" ja nicht geseztlich bestimmt sei. Damit bestätigte er aufs
deutlichste, dass seine "Pflichtverteidigung" nicht hinnehmbar war.
Schwankl konnte also nicht nur nichts zur Sache beitragen, er durfte
diesem Schmierentheater auch nicht durch seine Rolle als
"Pflichtverteidiger" den Anstrich der Legalität geben. Zumindest
moralisch war er zudem verpflichtet, ebenfalls die o.g.
Nebenintervention zu unterschreiben und an die Verfolgerbehörden zu
faxen. Kleines Bonbon trotzdem: Schwankl erklärte im "Plädoyer", er
selbst bekäme zwar manchmal auch Schreiben, dass er sich bei Abmahnungen
gewerblich bereichert, würde aber darauf nicht reagieren, unabhängig
davon, ob die von ihm verschickten Abmahnungen "berechtigt oder
unberechtigt" waren. Diese "Unabhängigkeit" lasse man sich jetzt mal
ganz genüsslich auf der Zunge zergehen...



Fazit

Der ideale Deutsche ist der grinsende Zombie, der "seine Klappe hält"
und sich brav mit Gameshows, Kochshows, Sexshows etc. zumüllt. Wer von
diesem Ideal abweicht, wird schnell zur Zielscheibe des
"Staatsschutzes". Wer also nur weiter unter rockig-satanischer
Dauerberieselung durch den Supermarkt schlurfen möchte, hat relativ gute
Chancen, unbehelligt zu bleiben, solange die "Obrigkeit" ihn nicht doch
noch mehr "ausnehmen" möchte. Alternativ kann man natürlich auch zu
leben anfangen. Man kann sich informieren, was es mit der "Justiz" auf
sich hat etc. Man kann fragen, für welche Firma Carsten Leinhäuser und
damit Yvonne Groß-Wetz / Karlheinz Gutenkunst arbeiten.

Jedenfalls ist klar, dass dieses gesamte Schmierentheater ein geballtes
Justizverbrechen von A bis Z war, welches hiermit nochmals ausdrücklich
aus gravierenden inneren und äußeren Gründen als rettungslos
gegenstandslos verurteilt wird. Zudem wird gegen alle Figuren, die gegen
mich aufgetreten sind, weiter vorgegangen, damit möglichst bald schnell
und unbürokratisch gegen sie vollstreckt werden kann. Das könnte sogar
schon zu ihren Lebzeiten geschehen - Bemühungen diverser Bewegungen gibt
es immerhin. Wer macht mit?






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