| www.olg-hamm.info darf ich nicht. Der Bericht über die justizielle Tätigkeit gefährdet ihre ordnungsgemäße Tätigkeit | |||
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 06/05/2008, 00:14:09 Profil des Autors Mail author Edit |
Der Präsident des OLG Hamm am 06.05.2008: Sehr geehrter Herr Lorenz, mit ist zur Kenntnis gelangt, dass sie seit einiger Zeit bei der lnternic.net die Domain www.olg-hamm.info für sich registriert haben und sich dort in unsachlicher und zum Teil verleumderischer und beleidigender Weise zu Vorgängen in der Justiz des Oberlandesgerichts Hamm, des Landes Nordrhein-Westfalen, aber auch der gesamten Justiz äußern. Ihr Verhalten begründet zunächst einen Verstoß gegen § 12 S. 1 2. Alt. BGB, der nach der ständigen Rechtsprechung auch Behörden und Gerichte schützt. Die Benutzung des Namens „OLG Hamm" durch Sie ist unbefugt, denn es liegt eine interessenverletzende Verwendung des Namens vor. Derjenige, der die Internetseite olg-hamm.info aufruft, geht davon aus, dass das, was er dort vorfindet, auch von der Behörde „OLG Hamm" stammt. Indem dort von Ihnen eingestellte derart unsachliche, verleumderische und beleidigende Darstellungen der Justiz des gesamten Landes NRW, aber insbesondere auch des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm vorgefunden werden, wird das Ansehen der Justiz in höchstem Maße gefährdet und sie wird in der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 12 S. 1 2. Alt. BGB unzweifelhaft vorliegen, habe ich gegen Sie einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung. Ich fordere Sie daher auf, unverzüglich die Löschung der Registrierung herbeizuführen und mir dies durch eine schriftliche Bestätigung des Internetanbieters nachzuweisen. Sollte die Registrierung nicht bis zum 19.05.2008 gelöscht sein, müssen Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte rechnen. Mit dem Inhalt ihrer Internetseite verstoßen sie gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches. Die unsachlichen Äußerungen und Darstellungen sind verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. Ich habe deshalb mit gleicher Post Strafantrag gegen Sie bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. Mit freundlichen Grüßen Debusmann Alle Beiträge auf meiner Internetseite habe ich den jeweils dort genannten namentlich benannten Richtern zur Korrektur oder Änderung zugesendet. Es hat jedem gefallen, denn keiner hatte etwas zu beanstanden und jeder erklärte mir, dass sein vorgehen rechtlich korrekt und nicht zu beanstanden sei. Nur der Präsident des OLG-Hamm hatte mal was zu beanstanden, weil ich immer genau das veröffentlicht habe was er mir geschrieben hat und erklärte mir, dass die in meinen Beschwerden genannten Tatsachen vollkommen rechtlich korrekt und in keinster Weise zu beanstanden seien wie zB. die ständigen richterlichen Protokollfälschungen. Auf meine Frage wie ein solches korrektes richterliches Vorgehen, dass in keinster Weise zu beanstanden ist wie er selbst erklärt, Beleidigend sein kann, hat er nie beantwortet. Die richterlichen Tätigkeiten sind also letztlich verleumderisch, beleidigend und ehrenrührig. Die Tätigkeiten der Justiz gefährden in höchstem Maße das Ansehen der Justiz und wenn man darüber berichtet was die Justiz in diesem Gerichtsbezirk vollbringt, dann beeinträchtigt dass die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben. Dass was in diesem Gerichtsbezirk eine "ordnungsgemäße" Wahrnehmung von Aufgaben genannt wird vermag ich an den von mir auf meiner Internetseite dargestellten Beispielen nicht zu erkennen. Alle Veröffentlichungen sind Beispiele in denen man mir alle sinngemäß gesagt hat, dass es sich um ordnungsgemäße Wahrnehmung von Aufgaben handelt. Jetzt soll der Bericht über "ordnungsgemäße Aufgaben" böse sein... Unsachlichkeit meiner Berichterstattung vermag ich schon gar nicht zu erkennen, denn alles was ich auf meinen Seiten Berichte ist sachbezogen. Es ist sogar so sachbezogen, dass ich es unter der entsprechenden Internetdomain veröffentliche. Meine Veröffentlichungen sollen ja auch zum Oberlandesgericht Hamm sachbezogen sein. Ich meine vielleicht sollten wir es mal genau umgekehrt machen. Warum können Richter nicht ihre ganzen rechtbeugenden Handlungen und ihren Rechtsmissbrauch einstellen als staatlich angestellte Richter anstatt gegen die Menschen vorzugehen, die über Rechtsbeugung, Macht- und Gewaltmissbrauch und Willkür berichten. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamm müsste doch selbst ein Interesse daran haben, dass solche wie die von mir veröffentlichten Missstände in diesem Gerichtsbezirk beseitigt werden und mich bei meiner Tätigkeit tatkräftig unterstützen, wenn er von Recht, Gesetz, Wahrung von Grund- und Menschenrechten etwas hält. Ich meine der Bürger in diesem Gerichtsbezirk hat einen Anspruch darauf entsprechend informiert zu werden, damit er sich möglichst weitgehend vor dieser Justiz schützen kann in der Menschen, die sich für die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten einsetzen sogar noch bekämpft werden. Modified by Lorenz_Franz at Thu, Jun 05, 2008, 00:47:25 |
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