Vorgehensweise von Frau Ines Wölber vom Amtsgericht Hamburg
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Gepostet von: Bensien_Maritza ®

06/25/2008, 13:26:10

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Die unendliche Geschichte für 72 Euro Streitwert

Der Prozess, den ich gegen den spanischen Chef eines Sprachinstituts in Hamburg führe, läuft seit fünfzehn Monaten im Amtsgericht - Mitte. Ein Urteil sollte von Frau Ines Wölber als Richterin im Zivilverfahren ausgesprochen werden.

Es ging damals um die Bezahlung meines Honorars als Spanischlehrerin für die letzten 4 Stunden eines Vertrages, der zwischen diesem Sprachinstitut und einer Firma abgeschlossen war und zwar für den Monat Dez. 2006.

 

Da die Firma nach Beendigung des Vertrages mit dem Sprachinstitut, nur einen Schüler für Spanisch hatte, wollten sie keinen weiteren Unterricht, oder wenn ja, es sollte weniger kosten. Die Person, die den Unterricht weiterhin nehmen wollte, sprach mich an, und ich sagte zu.

 

Meine Zusage machte den Chef des Sprachinstituts sehr wütend, und er drohte mich mit einer Anzeige wegen Abwerbung der Firma und beschimpfte mich. Wegen seiner fehlenden Bereitschaft für die Bezahlung meines Honorars nach Eingang der üblichen Rechung, schickte ich 2 Mahnungen. Diese wurden ignoriert.

 

Ich schaltete einen Anwalt an, der in Oldenburg wohnt, und wir dachten, dass nach Eingang der dritten Mahnung aus seiner Kanzlei, der Chef des Sprachinstituts bezahlen würde. Dieser reagierte nicht darauf. Mein Anwalt leitete dann ein Mahnverfahren gegen ihn ein.

 

Es vergingen Monate bis die Gegenpartei mit einem Widerspruch ohne Begründung reagierte. Ein Zivilgericht sollte nun darüber entscheiden.

 

Wir legten die Beweise vor, die unsere Anklage begründeten und bekräftigten. Offensichtlich las die Richterin die Akte nicht, und auch nicht die Schreiben meines Anwaltes. Nach diesen Beweisen hätte sie ein Urteil in Abwesenheit der Parteien aussprechen können. Auch wegen des geringen Streitwertes (unter 600 € und in meinem Fall nur 72 € für 4 Stunden Unterricht), hätte sie ein Anerkenntnisurteil verkünden können. Sie hätte damit den deutschen Gerichten, um einen Prozess weniger, verholfen.

 

Das tat sie nicht. Stattdessen entschied sie sich für eine Gerichtsverhandlung mit Beweisaufnahme und natürlich in Anwesenheit der Parteien mit oder ohne anwaltliche Vertretung. Da ich schon in München wohnte, wurde ich ausgeladen, aber mein Anwalt sollte erscheinen. Er weigerte sich dennoch, da er für 72 € Streitwert nicht hin wollte. So musste ich aus München aus nach Hamburg fliegen, um meinen anwaltlichen Vertreter zu vertreten.

 

Der erste Eindruck in der 1. Gerichtverhandlung war, dass die Richterin und die Anwältin, befreundet waren. Sie wirkten vertraut miteinander. Ich hatte vorsichtshalber meine Arbeitsmappe mit den Beweisen dabei. Als ich es vorlegte, machte die Richterin Kopien von einigen Beweismitteln (diese lagen aber schon in der Akte vor!). Sie kam in den Raum gerade wieder herein, und schon hörte ich hinter meinen Rücken ihre Stimme sagen, ich sollte nachsichtig sein. Herr Serrano wäre wütend auf mich wegen der Abwerbung, ich sollte ihn verstehen.

 

Offensichtlich merkte sie, dass er vertrags- und mutwillig gehandelt hatte, aber aus irgendwelchem mir unbekannten Grund wollte sie ihn schützen.

Unter den sehr auffälligen Verhaltenweisen der Richterin in diesem Prozess, sind Aussagen und Entscheidungen wie: 1. mein Honorar ist eine Lappalie und keinen Grund deutsche Gerichte damit zu konfrontieren.

 

2. Ich habe so wie so Geld mit der Abwerbung der Firma verdient. Wozu sich für dieses Geld streiten?

 

3. Sie fragte, ob ich eine Rechtschutzversicherung hätte.

 

4. Sie handelte so, als ob ich meine Zustimmung für einen Vergleich gegeben hätte. Dieses Wort habe ich nicht ausgesprochen, auch nicht Ähnliches.

 

5. Sie versuchte, mir das Gefühl zu geben, dass ich verantwortlich für diesen Prozess bin.

 

6. Sie war rot vor Wut, weil die Gerichtsverhandlung fast eine Stunde gedauert hatte (sie versuchte wieder, mir das Gefühl zu geben, ich trage die Verantwortung dafür, da ich mich weigerte, einen Vergleich zu akzeptieren. Nach diesem Vergleich hätte ich meine Anwalts- und Gerichtskosten selbst bezahlen müssen. Nach Beweisaufnahme war die Klage aber rechtens. Es gab keinen Grund, um einen Vergleich zu akzeptieren.

 

7. Sie entschied sich für eine 2. Gerichtsverhandlung, obwohl sie schon in dieser 1. Gerichtsverhandlung zu der Anwältin schon gesagt hatte, dass sie und ihr Mandat mit einer Geldforderung in Höhe von 1650 € nicht durchkommen könnten. Trotz alledem sollten doch am Ende Zeugen (die Spanischschüler der Firma) eingeladen werden, die die angebliche Abwerbung bestätigen könnten. Die Zeugen wurden dennoch nie eingeladen und sie wussten nichts davon, bis ich sie informierte.

 

8. Die Schüler der Firma und der Chef nahmen schriftlich Stellung, die gerade die Abwerbung widerlegte. Diese wurde von der Richterin ignoriert, auch innerhalb der 2. Gerichtsverhandlung.

 

9. In der 2. Gerichtsverhandlung war ich wieder ohne Anwalt. Ich wurde ständig sowohl von der Richterin, als auch von dem Beklagten – der ohne Einladung und ohne Ankündigung- erschien, und von der Anwältin in meiner Verteidigung unterbrochen. Zwei mal musste ich die Richterin auffordern, mich sprechen zu lassen. Sie hörte nicht auf und ich musste einmal sogar von dem Protokollanten im Schutz genommen werden.

 

10. Die Richterin leugnete zweimal in der 2. Gerichtsverhandlung, dieser Prozess wäre ein Mahnverfahren (mindestens gewesen). Jetzt in einer Stellungsnahme leugne, es geleugnet zu haben. Das ist aber dennoch gut, da sie damit erkennt, der Beklagte befände sich doch im Verzug mit allen im Prozess entstandenen Kosten.

 

Am 20.06 sollte ein Urteil verkündet werden. Über die entstandenen Kosten wollte sie nichts mehr wissen, und man sollte sie zu der Geschäftstelle im Amtsgericht schicken.

 

12. Diese zweite Gerichtsverhandlung war am Freitag, dem 30.05.08. An diesem Wochenende war ich wirklich krank durch diese ungeheuerliche Ungerechtigkeit mir gegenüber. Ich schrieb trotzdem, krank wie ich war, einen Antrag für die Absetzung dieser Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit. Diesen Antrag schickte ich am 02.06 per Einschreiben. Den Empfang wurde nicht bestätigt, ich hörte nichts mehr davon bis zum 16.06. Ich war verreist, und als ich mir den Briefkasten anschaute, sah ich ein Schreiben von dieser Richterin, die die zweite Gerichtsverhandlung protokollierte und die Urteil für den 20.06 verkündete. Dieses Protokoll war mit dem 30.05 datiert, gekommen ist nach dem 11.06. Ich schrieb zurück, dass sie nichts verkünden darf, bis ein anderer Richter über meinen Antrag wegen Besorgnis entscheidet. Den Empfang dieses Schreibens sollte sie bestätigen. Es kam nichts. Ein Tag später bestätigte die Justizobersekretärin, sowohl den Empfang dieses Schreiben, wie auch den Empfang meines Antrages am 02.06.

 

Ich war wieder beruflich verreist, und als ich am 19.06 nach Hause kam, und mir meinen Emailkonto anschaute, sah ich eine eMail/Fax mit der Entscheidung einer zweiten Richterin, vermutlich war sie die Vertreterin von Frau Wölber. Diese neue Richterin, Frau Bodemann, lehnte meinen Antrag ab, und begründete diese mit meiner verspäteten Reaktion während der Gerichtsverhandlung. Ich hätte Gebrauch von meinem Recht auf Ablehnung der Verhandlung nach Paragraph so und so machen sollen. Später wäre es nicht mehr möglich. Die ganze Zeit während der 2. Gerichtsverhandlung lehnte ich diese ab, ich wurde aber nicht erhört. Und ich hatte Angst auf die Folgen, in dem Fall, dass ich den Raum verlassen würde. Ich wusste nicht, was sie alle erfinden würden, um den Prozess wegen meiner Abwesenheit zu Gunsten des Beklagten zu entscheiden.

 

Natürlich habe ich dann an die zweite Richterin geschrieben und ihre Entscheidung abgelehnt. Gleichzeitig schickte ich einen Antrag wegen Besorgnis auf Befangenheit auch gegen sie. Die Aufforderung auf Kenntnisnahme des Empfanges von beiden Schreiben wurde ignoriert.

 

Stattdessen, schickten sie zweimal per Einschreiben, einmal mit Unterschrift (21.06) und einmal Einwurf (20.06, Letzteres kam sogar später, glaube ich!), die Ablehnung meines Antrages.

 

Es kann auch sein, dass Frau Wölber ein Urteil am 20.06 verkündet hat. Diese ist unwirksam, da erst über meinen Antrag entschieden werden müsste, bevor sie selbst entscheiden kann, wenn überhaupt.

 

Jetzt bin ich beim Präsidenten des Amtsgerichtes gelandet. Ich schickte ihm/ihr ein Schreiben mit Unterschrift, und mit Beschilderung des Vorfalles, Aufzählung der ganzen Unregelmäßigkeiten und Beweisen.

 

Demnächst sende ich eine Rechnung mit allen entstanden Kosten, und verlange Schadenersatz für die Fehlentscheidungen der Richterin. Mal sehen, wie sie sich alle die Kosten teilen. Ich bin bereit höhere Instanzen aufzusuchen, wenn ich nicht erhört werde, und meine Forderungen nicht erfüllt werden.

 

Ich denke, dass ein Anwalt schon längst aufgegeben hätte (mein Anwalt machte es). Manchmal ist ein Anwalt sogar hinderlich, wenn man konsequent ist, wie ich.

 

Ich habe mich für Menschen rechtlich eingesetzt, obwohl ich keine Anwältin bin, auch habe ich selbst ein paar Rechtsfälle gehabt. Bis jetzt ist es mir kein Anwalt, keine Staatsanwaltschaft und kein Richter, der für solche Unregelmäßigkeiten fähig ist, entkommen.

Maritza Bensien





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