| Straferlass für Mittellose nicht mehr möglich bei Tilgung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit | |||
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 08/11/2008, 18:25:03 Profil des Autors Mail author Edit |
LG Bielefeld, Gnadenstelle , Staatsanwalt Hermann Simonsen, Sachbearbeiter Frau Jarmer, 04.08.2008, Gns 118/08 Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat mir mit Verfügung vom 31.07.2008 mitgeteilt, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zunächst zurückgestellt worden sei. Ihnen sei Gelegenheit gegeben worden, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu tätigen. Ich habe daher zunächst gemäß § 10 Abs. 1 der Gnadenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen davon abgesehen, eine Entscheidung über die Gnadenfrage herbeizuführen. Nach dieser Bestimmung haben Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde, durch die dem Ziel eines Gnadengesuchs entsprochen werden kann, grundsätzlich Vorrang vor dem Gnadenverfahren. Sollten Sie sich entschließen, das Angebot der Staatsanwaltschaft anzunehmen, wird das Gnadenverfahren als erledigt angesehen werden. Hermann Simonsen Staatsanwalt Mittellose Menschen, die mit einer Geldstrafe bestraft werden und diese nicht bezahlen können erhalten eine Ersatzfreiheitsstrafe. Statt der Ersatzfreiheitsstrafe besteht jedoch ein Recht darauf die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Tätigkeit abzuarbeiten, soweit dass Möglich ist. Der Tilgung durch gemeinnützige Tätigkeit wurde im vorliegendem Fall stattgegeben. Im vorliegenden Fall wurde nebenher auch ein Antrag auf Straferlass gestellt (§452 StPO) insbesondere, weil der bestrafte dafür bestraft worden ist sich bei Anwaltszwang als Mittelloser einen Anwalt genommen zu haben und sich gegen die Strafentscheidung auch nicht wehren konnte, weil er sich in dem Verfahren aufgrund eines Anwaltszwanges keinen Anwalt nehmen konnte, weil er sich dann wieder strafbar gemacht hätte. Desweiteren wurde ihm zusätzlich in dem Strafverfahren am LG-Bielefeld der Sachverhalt gefälscht und eine Protokollberichtigung zu unrecht abgewiesen und ihm damit das Recht gebeugt. Richter Sandbaumhüter vom Finanzgericht Münster (11K1417/07 E,U) erklärte zur Abweisung von Rechten des hier Beschuldigten, wegen dem Schwachsinn, den er erklärte, dass er sich strafbar machen würde, wenn er sich selbst bei Anwaltszwang einen Anwalt nimmt: "Es ist unter keinen denkbaren Umständen strafbar sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt vertreten zu lassen!". Gemäß Staatsanwalt Herrman Simonsen am LG-Bielefeld kann sich der Bestrafte nun entscheiden auf sein Recht zur Tilgung der Strafe mit einer gemeinnützigen Tätigkeit zu verzichten, damit sein Antrag auf Straferlass geprüft wird wobei er dann die Haftstrafe verbüßen muß, wenn sein Antrag abgelehnt wird oder er tilgt die Strafe durch die gemeinnützige Tätigkeit aber dann wird sein Antrag nicht bearbeitet. Wenn mittellose Menschen versuchen Rechte geltend zu machen, die anderen nicht Mittellosen selbstverständlich zustehen, dann müssen diese nur für den Versuch diese Rechte geltend zu machen auf Rechte verzichten. Wobei Menschen die Geld haben erst gar nicht verfolgt werden, weil diese Geld haben. Die Werte der Union
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Wichtig ist in der Justiz nur allein das unbedingte oportunistische Handeln im Sinne der Obrigkeit obwohl von diesen Juristen selbst Zivilcourage gepredigt wird. Die gepredigte Zivilcourage soll aber nur gegen andere Bürger angewandt werden und niemals gegen die Willkür und Gewalt der Obrigkeit egal wie ungesetzlich und ungerecht und verbrecherisch man dort handelt: Staatsanwalt Simonsen blieb bei seinem Strafantrag, den er mehr schlecht als recht begründete: Der Wurf sei ein "heimtückischer Angriff" gewesen, "von langer Hand vorbereitet", und sehr wohl zur Körperverletzung gedacht, da man auf den vor Gericht präsentierten Videoaufnahmen – die vom Publikum mit starkem Applaus bedacht wurden – sehr gut sehen könne, daß der Beutel als "gefährliches Werkzeug" nicht "sanft oder in hohem Bogen" flog, sondern in "direkter Flugbahn" schräg von vorn. Demgegenüber sei der Krieg "keine Bösartigkeit" und seine Rechtmäßigkeit ohne Belang in diesem Prozeß, denn "auch Leitkultur erfordert gewisse Formen". Samiras Verteidiger, Detlef Hartmann und Wolfgang Heiermann, stellten dagegen in ihren Plädoyers die Unrechtmäßigkeit des Krieges heraus. Nicht Samira, die mit ihrer Aktion den Krieg hat stoppen wollen, gehöre vor ein Gericht gestellt, sondern Fischer. Er selbst habe "die Rechtswidrigkeit des Krieges in Jugoslawien" eingestanden und sich bewußt außerhalb des Rechts gestellt, um den rechtsfreien Raum zur Machtausübung zu instrumentalisieren. Somit sei er vor dem Gericht nicht als Opfer, sondern als Täter einzustufen. Sie appellierten daher an den Mut des Richters, die Angeklagte freizusprechen, denn ein Freispruch sei "gegen die herrschende Politik gerichtet". Sich als Mitteloser bei Anwaltszwang einen Anwalt zu nehmen auch um sich in einem Strafverfahren zu verteidigen ist eine schwere Sünde. Wobei der beauftragte Anwalt das Verfahren für den Bestraften nicht weitergeführt hat und diesen damit um mehere tausend EUR geschädigt hat. Eine kleinere Sünde ist es eine falsche Eidesstattliche Versicherung abzugeben, je nach Ansehen der Person. Ist es ein Jurist, dann wird erst gar nicht wegen der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung ermittelt (Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld 62 Js 273/03 und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang GeneralStA Hamm 2Zs2277/03: www.lg-bielefeld.info): Staatsanwalt Hermann Simonsen: „Die eidesstattliche Versicherung war objektiv falsch.“ Weil Heer den Beweis dafür gleich mitgeliefert habe, sei dies aber eine „läßliche Sünde“. Das Verfahren gegen Heer wurde wegen „geringer Schuld“ eingestellt. http://www.focus.de/magazin/archiv/periskop-objektiv-falsch_aid_176613.html Related link: Justiz am LG-Bielefeld Modified by Lorenz_Franz at Mon, Aug 11, 2008, 19:48:48 |
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