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Gepostet von: Jeromin_Helga ® 08/19/2008, 13:50:43 Profil des Autors Mail author Edit |
Ich habe ein kleines Unternehmen und befinde mich aufgrund eines Fehlers meines Düsseldorfer Anwaltes kurz vor dem Konkurs Mein Anwalt hat mich in einem Fall von Lichtbildschutz eines Fotografen nachweislich falsch beraten. Die 1.Instanz vor dem LG Düsseldorf wurde verloren, ebenso die 2.Instanz vor dem OLG Düsseldorf. Daraufhin wurde ich von meinem Anwalt noch zum BGH verwiesen. Der beauftragte BGH Anwalt hat mich mittlerweile dahingehend beraten, meine Anfrage zurückzuziehen, mit dem Hinweis, die Urteile der beiden Gerichte wären vollkommen in Ordnung und es hätte nie zu einem Prozess kommen dürfen. Auch ein anderer unabhängiger Anwalt las sich die Akte durch und kam zum selben Ergebnis. Beide waren sich einig, daß ich überhaupt nicht beraten wurde. Nun mußte ich die ganzen Kosten tragen, im Ganzen ist mir ein Schaden von ca EUR 20. 000,- entstanden. Ich mußte dafür einen Kredit aufnehmen. In Anwesenheit von 2 Zeugen führte ich ein Gespräch mit meinem Anwalt und er machte von sich aus den Vorschlag, den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Aus seiner Kanzlei wurden mir 2 Schreiben der Gerling Versicherung übermittelt, die aussagten, daß besagter RA garnicht dort versichert wäre. Meine Vermutung ist allerdings, daß ich die Schreiben nur versehentlich erhielt. Da ich daraufhin nichts mehr von diesem RA hörte, suchte ich mir auf Anraten des Internetportals anwalt.de einen anderen RA, der angeblich auf Anwaltshaftung spezialisiert ist. Ich schilderte per Email mein Problem und bat um einen Kostenvoranschlag für eine Erstberatung und um vorläufiges Stillschweigen gegenüber dem 1.RA. Danach wollte ich aus Kostengründen überlegen, wie weiter vorzugehen sei. Ich bekam einen KV von € 190,- + MwSt. Daraufhin sandte ich die Akte an besagte Kanzlei. Schon 4 Tage später flatterte mir eine Rechnung von € 1500,- ins Haus und eine Kopie eines Schreibens an meinen 1.RA. Ich wehrte mich natürlich gegen diese Vorgehensweise. Es kann nicht sein, daß ohne Beratung, ohne Aufklärung und ohne Vollmacht, die der Rechnung beilag, einfach gehandelt wird, zumal eine Beratung vereinbart war. Der neue Anwalt benahm sich wie ein trotziges Kind, war überhaupt nicht bereit, seinen Fehler einzusehen, schickte mir meine Unterlagen zurück, fertig. Da ich mir nicht mehr anders zu helfen wußte, wandte ich mich an die zuständigen Anwaltskammern, denn ihre Satzungen besagen folgendes : Die Rechtsanwaltskammer ist u.a. zuständig für . . die Bearbeitung von Beschwerden über Mitglieder und die Ahndung von berufsrechtswidrigem Verhalten die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren MandantenFür den 1.Anwalt ist Düsseldorf zuständig, für den 2.Anwalt Berlin. Auf meine Eingaben hin wurden beide Anwälte zu Stellungnahmen aufgefordert. Diese konnten sich sehen lassen, so viele Unwahrheiten und Verdrehungen auf einem Haufen, sagenhaft !!! Der 1.RA schrieb z.B. bezüglich seiner Versicherung : Was auch immer die Mandantin mit zwei Schreiben der Gerling-Versicherung meint, ist diesseits nicht nachvollziehbar. Es gibt mit dem Gerling Konzern, nachdem wir zur Viktoria-Versicherung im Jahr 2004 gewechselt sind, immer wieder Auseinandersetzungen über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung des Unterzeichners. Diese sind jedoch als aberwitzig zu bezeichnen, da der Unterzeichner von 1995 bis zum 31.12.2003 vollständig beim Gerling-Konzern bzw.deren Rechtsvorgänger haftpflichtversichert war. Alles andere wäre wohl auch kaum vorstellbar. Stellt sich doch für mich die Frage, wenn er sich so sicher ist, seit Anfang 2004 bei der Viktoria-Versicherung zu sein, wieso Mitte 2007 eine Versicherung 2x anschreiben, die längst nicht mehr in der Pflicht ist ??? Auch der 2.Anwalt dreht sich die Angelegenheit so hin, wie es in sein Konzept passt. Schreiben von mir, die schwarz auf weiß vorliegen, wurden mit falschem Datum wiedergegeben, Sachverhalte verdreht etc. Die Anwaltskammer Berlin teilte mir gestern folgendes mit : Ihre Beschwerde vom 11.02.2008 weisen wir nach Anhörung des Beschwerdegegners als unbegründet zurück. Einen berufsrechtlichen Verstoß können wir in diesem Vorgehen nicht erkennen. Mit E-Mail vom 16.11.2007 teilten Sie ihm mit, Sie seien gezwungen, endgültig gegen den betreffenden Rechtsanwalt vorzugehen ( Meine E-Mail: Es ist nun geraume Zeit vergangen, daß wir in meiner Angelegenheit EMail Kontakt hatten. Zwischenzeitlich habe ich mich noch weiter bemüht, mit dem betreffenden Anwalt eine Klärung herbeizuführen. Er war von sich aus bereit, seine Versicherung über den Fall in Kenntnis zu setzen. Nun habe ich bereits 2 Schreiben seiner Versicherung erhalten, die annehmen lassen, daß kein Versicherungsschutz besteht. Ich bin jetzt also gezwungen, endgültig gegen Herrn RA ........ vorzugehen. Da der Vorgang einen dicken Aktenordner ausmacht und ich Sie nicht mit unnötigem Papier belasten möchte, bitte ich hiermit um Auskunft, was Sie benötigen, um mich beraten zu können. Ist zu Anfang ein persönlicher Termin in Ihrer Kanzlei anzuraten oder genügt Ihnen das Lesen der Akte ?) Daß ich ausdrücklich anfragte, was er brauche um mich beraten zu können, wird hier völlig ausser Acht gelassen. Außerdem habe ich nie eine Vollmacht unterschrieben, oder ist diese sowieso nur eine Formsache ? Es ist gut, wenn sich eine Kammer zu Gunsten ihrer Mitglieder stark macht, aber nicht auf Kosten der rechtssuchenden Bürger. An ihren Satzungen geht dies vorbei. Was kann man jetzt tun, um die Kosten von 20 000,- wieder rauszuholen und somit einer Insolvenz zu entgehen? Einen 3.Anwalt engagieren ?
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