| Die Beleidigung im Justizwesen, Juristen dürfen (ihre Opfer) Beleidigen und verleugnen | |||
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 09/28/2008, 20:50:25 Profil des Autors Mail author Edit |
Staatsanwaltschaft Hannover, Staatsanwalt Klages (1151 Js 54960/08 gemaess Schreiben vom 04.07.2008) mit Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft Hannover Die Staatsanwaltschaft Hannover stellt fest, dass eine Person, die bestimmte Vorgaenge in der Justiz kritisiert mit bestimmten Worten beleidigt werden darf. Die Staatsanwaltschaft haelt diese Worte fuer Beleidigend. Es ist aber so, dass Menschen, die bestimmte Vorgaenge in der Justiz kritisieren gemaess §193 StGB beleidigt werden duerfen, weil es sich dabei um berechtigte Interessen von Juristen und Opportunisten am Justizsystem handelt. Desweiteren duerfen Menschen, die bestimmte justizielle Vorgaenge wahrheitsgemaess veroeffentlichen oder die Opfer solcher Taten insbesondere von Juristen verleugnet werden indem man diese Veroeffentlichungen zB. als "Quark", "Hetze" oder "totalen Unfug" bezeichnet. Aufgrund dessen fragte ich noch einmal bei Staatsanwalt Klages genau nach: Bevor ich das veroeffentliche moechte ich noch einmal genau nachfragen. Weil ich also zB. kritisiere, dass in Deutschland Menschen unschuldig im Gefaengnis sitzen, dass in der USA unschuldige Menschen hingerichtet werden, dass Richter in Deutschland am Gericht Protokolle faelschen duerfen, dass man hier Menschen menschenrechtswidrigerweise bestraft, weil diese sich bei Anwaltszwang haben von einem Anwalt vertreten lassen, dass in Deutschland Menschen von Richtern in den Tod getrieben werden, dass hier in Gerichtsverfahren Richter Menschen mit knallrotem Kopf sofort verurteilen, dass in Deutschland nur Menschen Rechte geltend machen duerfen (gemaess Richter Helmkamp vom LG Bielefeld), die vernuenftig denken, dass Richter selbst dann nicht wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn es mehr als 10 Gruende gibt wovon einer allein ausreicht, den Richter abzulehnen, bis zurueck zur Nazizeit wo die Justiz die Richter, „die den Dolch unter der Robe trugen“ nach dem Krieg hoch belohnt hat waehrend man deren Opfer teilweise gar nicht entschaedigt hat bis zur richterlichen Anordnung der Judenvergasung und die Vergasung anderer Menschen usw. usw. usw. Weil ich das kritisiere darf ich aufgrund berechtigter Interessen von anderen Menschen entsprechend beschimpft werden? Dass heisst, dass gemaess der Staatsanwaltschaft gegen solche Menschen, die sich fuer Menschenrechte und Grundrechte einsetzen im Gegensatz zu manchen Richtern, die sich mit Amtseid entsprechend verpflichtet haben und dafuer bezahlt werden und das Recht nach Herzenslust beugen, berechtigterweise vorgegangen werden muss? (Zum Glueck hat man wenigstens das leugnen des Holocaust unter Strafe gestellt). Das das so vollkommen korrekt und richtig ist wurde von Staatsanwalt Klages und der Generalstaatsanwaltschaft Hannover dann noch einmal festgestellt. Wer also opportunistisch alle Rechtsbeugungen, Rechtswidrigkeiten und Grundrechtswidrigkeiten des Systems deckt und unterstuetzt ist im Ansehen der Person zu belohnen. Wer es kritisiert ist im Ansehen der Person zu verfolgen. Demgemaess besteht in der Justiz kein Interesse daran Recht zu sprechen, sondern Unrecht und Rechtsbeugung zu decken und das trotz geschworenem Amtseid. Nun trug es sich zu, dass eine dieser Personen, die gegen Justizgeschaedigte oder Kritiker solcher juristischen Taetigkeiten entsprechend vorgeht bestimmte Richter woertlich als Huehner bezeichnete. Menschen und Juristen, die gegen Menschen vorgehen die entsprechende Vorgaenge in der Justiz kritisieren duerfen bestimmte Richter auch als Huehner bezeichnen, weil das bezeichnen von Richtern als Huehner keine Beleidigung zum Nachteil des Antragstellers darstellt. Dh. wenn solche Juristen oder Opportunisten Richter beleidigen, dann besteht selbstverstaendlich auch kein oeffentliches Interesse. Am Amtsgericht Minden (13 Cs 43 Js 883/08, 547/08) und bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist das wieder anders. Wenn ein Buerger Protokollfaelschung und Rechtsbeugung und vieles anderes von 4 namentlich benannten Richtern kritisiert womit diese 4 namentlich eindeutig benannten und bezeichneten Richter sich angeblich beleidigt fuehlen koennen sollen und der Praesident des OLG stellt einen Strafantrag deswegen (ist aber keiner der 4 Richter), dann ist der Buerger zu verfolgen und zu bestrafen und das obwohl keine Beleidigung zum Nachteil des Praesidenten des OLG vorliegt der den Strafantrag gestellt hat. Gerade weil der Beschuldigte die 4 Richter namentlich benannt hat soll sogar ein strafbares Vergehen vorliegen. Haette er diese aber nicht namentlich benannt, dann koennte sich ja auch der Praesident des OLG beleidigt fuehlen, weil er ja auch Richter ist und nicht feststeht welche Richter gemeint sind. Wie Staatsanwalt Klages weiter erklaert werde ich von bestimmten Personen in einem Forum schwer beleidigt und solche Beleidigungen wuerden auch nicht mehr durch §193 StGB gedeckt. Diese beleidigenden Beitraege befinden sich noch in den entsprechenden Foren. Allerdings wird diesbezueglich auch nicht in dem Forum oder bei dem Forumbetreiber ermittelt, weil keine Ausdrucke der Beitraege dem Strafantrag beilagen. Sinngemaess liegt selbstverstaendlich auch keine strafbare Handlung des Forenbetreibers vor auch wenn er die beleidigenden Beitraege stehen laesst und die Verteidigungen und Richtigstellungen des Beleidigten loescht. Staatsanwalt Klages: Wenn Menschen die bestimmte Dinge in der Justiz kritisieren oder Justizgeschaedigte von anderen Menschen beleidigt werden kann ein oeffentliches Interesse nicht angenommen werden. Solche Vergehen sind grundsaetzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen. Staatsanwaltschaft Bielefeld und AG-Minden: Wenn Richter, die Buerger durch Rechtsbeugung etc. geschaedigt haben und die bildhafte Darstellung dieses Vorgehens eine Beleidigung darstellt (wenn das ueberhaupt stimmt), dann besteht ein oeffentliches Interesse gegen das Opfer dieser Taten oder denjenigen vorzugehen, der richterliche Rechtsbeugung, Unrechtssprechung und grundgesetzwidrigestes Vorgehen etc. kritisiert. Sollte dass in einem Rechtsstaat nicht genau umgekehrt sein und ein Rechtsstaat die Opfer ohne Ansehen der Person schuetzen (die hinzukommend auch nicht fuer die Taten im geringsten entschaedigt werden) anstatt die eigentlichen Taeter im wesentlichen zu schuetzen, weil diese im Ansehen der Person einer bestimmten elitaeren Juristenkaste angehoeren? Bueckeburg (Mindener Tageblatt Nr. 244, 20.10.2007, Seite 16) Auto-Tuner vergleicht Richter mit Kanalratte. Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit zwischen der Justiz und einem stadtbekannten Bueckeburger. Jetzt hat der leitende Oberstaatsanwalt Thomas Pfleiderer dem 60 jaehrigem ein Friedensangebot gemacht. ...Trotzdem zeigte Staatsanwalt Pfleiderer in seinem Plaedoyer Groesse und schloss vereinzelte Fehler der Justiz nicht aus, auch wenn die handelnden Personen heute andere sind als damals. ...1995 landete er nach eigener Darstellung fuer 14 Tage "rechtswidrig in der Irrenanstalt". Tatsaechlich sollte sich spaeter herausstellen, dass der Mann dauerhaft kein Fall fuer die Psychiatrie war, waehrend die kurzzeitige Unterbringung zur Begutachtung rechtens gewesen sein koennte. .."Mein Leben ist kaputt", sagt er und verlangt: "Ich moechte vor Gericht gleich behandelt werden". Die Entschaedigung, die es vom Staat fuer die Schandtaten des Staates und von Richtern gibt ist wenn ueberhaupt eine milde Strafe und eine Bescheidlosstellung. (Selbst dann wenn ein Gericht feststellen sollte, dass man zu entschaedigen ist: Mittelbare Folgen wie entgangene Geschaefte seien dagegen "nicht erstattungspflichtig").Sein Leben oder irgendeine Entschaedigung wird er niemals vom Staat erhalten. Ganz im Gegenteil wird er diese auch noch in jeder Hinsicht bezahlt haben muessen. Das schlimmste aber ist, das man als Opfer justizialer Gewalttaten und entsprechender uebergriffe im Grunde nicht mehr in Ruhe leben kann, weil die Justiz es mit einem immer wieder vollkommen selbstverstaendlich und willkuerlich machen darf was diese sich so entsprechend auch immer wieder selbst bescheinigt und das erlebte bleibt haeufig das ganze Leben im Hinterkopf bestehen, weil man staendig Angst haben muss, dass es wieder geschieht. Hinzukommend ist man durch die Justiz ja auch nicht ungerecht behandelt worden, wenn die handelnden Personen heute andere sind wie damals und haeufig loben sich die Juristen auch noch untereinander fuer Ihre Missetaten. Mir erklaerte mal ein Richter, das durch die richterliche Macht und Gewalt niemandem ein Schaden entstehe, weil der Richter richterliche Freiheit geniesse. Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Sueddeutsche Zeitung, 2. April 2008: Ich habe unzaehlige Richterinnen und Richter, Staatsanwaeltinnen und Staatsanwaelte erleben muessen, die man schlicht kriminell nennen kann. Ich habe ebenso unglaubliche wie unzaehlige, vom System organisierte Rechtsbrueche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurueckdenke (ich bin im Ruhestand), dann ueberkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’. Auch der bueckeburger Autotuner wollte nur sein Leben zurueckerhalten und den Richter, der ihm die Rechtsbeugungen angetan hat mit dem Vergleich einer Kanalratte darauf hinweisen, dass er sich von einer solchen Rechtssprechung zu tiefst angeekelt fuehlt, damit sich mal was bessert und wenn er schon fuer die Vergangenheit zu tiefst geschaedigt worden ist, dann wollte er doch wenigstens zukuenftig endlich vor Gericht gleichbehandelt werden und sich nicht immer vor Gericht ekeln muessen als haette er es mit einer Kanalratte zu tun, weil alles andere vorher garantiert eben auch nichts genutzt hat und nicht nur alle Beschwerden und Eingaben abgewiesen wurden, sondern der Richter von dem er sich angeekelt fuehlt von allen anderen Richtern drumrum selbstverstaendlich abgedeckt wird. Das der Praesident vom LG Bueckeburg komplett alles an Unrechtstaten abdeckt kenne ich aus eigener Erfahrung. Er antwortet grundsaetzlich erst gar nicht auf Beschwerden und bei Eingaben die Buerger am LG Bueckeburg selbst vornehmen ist gemaess dem LG Bueckeburg und dem OLG Celle von vornherein hypothetisch anzunehmen, dass diese fehlerhaft sind und damit keine Rechte geltend gemacht werden koennen. Es ist also unter Verstoss gegen das rechtliche Gehoer erst gar nicht zu untersuchen ob rechtlich korrekt vorgetragen wurde, sondern im Ansehen der Person sind dort Eingaben abzuweisen. Abgesehen von der zusaetzlichen chaotischen Rechtssprechung in Beleidigungsverfahren hat das letzte Wort nun Rolf Bossi zum Justizzustand in Strafverfahren ueberhaupt: Ein Verteidiger klagt an. Staranwalt Rolf Bossi erhebt schwere Vorwuerfe gegen die deutsche Justiz. Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkuer und skandaloese Fehlurteile hoehlen den deutschen Rechtsstaat aus. Jeder kann heute zum Opfer einer Justiz werden, die sich einer wirksamen Kontrolle entzieht. Es gibt Verfassungsmaessig den Gleichheitsgrundsatz und wir haben eben in unserer Justiz jetzt einen Zustand in dem dieser Gleichheitsgrundsatz in elementarster schwerster Weise verletzt ist. Fuer Strafkammern vor Landgerichten und noch viel schlimmer von Schwurgerichten gibt es keine Wortprotokollierungspflicht. Da kann der Richter machen was er will. So kann sich jeder Richter hinter einem formal stimmigen Urteil verschanzen ohne dass er Angst haben muss ueberprueft zu werden. Das es zu wenige effektive Kontrollmoeglichkeiten in der deutschen Justizordnung gibt sehen auch viele Richter so. Richter Thomas Melzer: "Bossis Buch kommt zur rechten Zeit er hat ob gewollt oder nicht ein gutes Timing, denn die Justizministerkonferenz strickt ja an einer grossen Struckturreform." Viele Richter, so Bossi, unterschlagen Beweise lassen Widersprueche einfach weg nur um ein Urteil formaljuristisch unanfechtbar zu machen. Dagegen gibt es kaum eine Handhabe und das fuehrt bei manchem Richter zu einem Allmachtsgefuehl. Richter Thomas Melzer: "Es ist eine Gefahr, die der Berufsstand mit sich bringt, man ist ja quasi von Berufswegen ueber viele Jahre im Recht, man war es gestern man ist es heute und wenn nichts dazwischen kommt ist man es bis zum Pensionsalter. Dieses Bewusstsein schleicht sich ein und es traegt die Gefahr einer gewissen Deformation in sich und ich kenne Kollegen bei denen sich diese Gefahr materialisiert hat." Wenn also nicht einmal die Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Roland Freisler als Rechtsbeugung geahndet wurden wie sollen dann heute vergleichsweise harmlose Fehlurteile verfolgt werden. Eine fatale Kontinuitaet. Eine Kraehe hackt der anderen kein Auge aus. Die Justiz ist strukturell gar nicht dafuer geschaffen und sie ist auch nicht willens in eigener Sache Recht zu sprechen. Und jetzt soll alles noch viel schlimmer werden. In einer grossen Justizreform wollen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre Kollegen aus den Laendern die Berufungsmoeglichkeiten vor Gericht noch weiter einschraenken. Die Faelle von Willkuer und Kumpanei, die Bossi aus seiner 50 jaehrigen Erfahrung im Gerichtssaal beschreibt lassen jeden der noch an die Unbescholtenheit deutscher Richter glaubt erschrecken. Sendung vom 17. MAI 2005, 23.00 UHR, Rolf Bossi (81): Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswuerfeln koennte," sagt Rolf Bossi, Deutschlands bekanntester Strafverteidiger. Justizirrtuemer seien demnach "sozialstaatlich sanktionierte Kunstfehler." Related link: Justiz und Politik im RECHTSstaat Deutschland Modified by Lorenz_Franz at Sun, Sep 28, 2008, 21:04:45 |
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