Roswitha Piepenkötter www.justiz.nrw.de und die Beleidigungsmasche, Nichtbearbeitungsstrategie
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Gepostet von: Lorenz_Franz ®

01/09/2009, 09:08:48

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In folgendem Verfahren hat sich ein Bürger mit einer Dienstaufsichtbeschwerde an den zuständigen Präsidenten des Landgerichts Bielefeld gewandt. In der Beschwerde ging es um die verspätete Vorlage eines Befangenheitsantrages durch das Gerichtspersonal. Es sollte überprüft werden ob das Gerichtspersonal den Befangenheitsantrag hat zu lange liegen lassen. Fall das nicht der Fall wäre, dann hat nämlich der Richter diesen verspätet bearbeitet womit evtl. allein daraus ein Grund zur Befangenheit resultiert. Der Richter vom AG-Bielefeld äußerte zuvor, dass er sich Schriftsätze und Eingaben von Bürgern nicht durchlesen müsse, weil er Richter sei ua.

Daher besteht die Vermutung, dass er auch den Befangenheitsantrag (erstmal) nicht zur Kenntnis genommen hat.

Der Präsident vom Landgericht Bielefeld hat die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht bearbeitet.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde mit der korrekten Anschrift versehen:

Rechtsbeugermafia Landgericht Bielefeld
Rechtsbeuger (Präsident des Landgerichts) ...

Anmerkung:
Gemäß dem Präsidenten des OLG-Hamm Richter Gero Debusmann gehören Rechtsbeugung, Willkür, Protokollfälschungen/Urkundenfälschungen, Lügen, Verspotten von Bürgern etc. zu der Ordnungsgemäßen Tätigkeit eines Gerichts.
Der im folgenden genannte Präsident vom Landgericht Bielefeld tätigt diese ordnungsgemäßen Aufgaben fleissig mit.
Die vorliegende Bezeichnung dieses Richters als „Rechtsbeuger“ bedeutet also gemäß dem Präsidenten des OLG-Hamm nichts anderes als dass er seinen Aufgaben Ordnungsgemäß nachgeht.
Die vorliegende Bezeichnung eines Gerichtes als „Rechtsbeugermafia“ bedeutet also gemäß dem Präsidenten des OLG-Hamm nichts anderes als dass das Gericht seine Aufgaben Ordnungsgemäß mit einigen Richtern, die ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachgehen, erfüllt.

Es erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsidenten des OLG-Hamm, weil der Präsident vom Landgericht seiner Aufgabe nicht nachkommt. Der Präsident vom OLG macht nichts.

Es erfolgte Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landesjustizministerium bei Roswitha Müller-Piepenkötter, weil der OLG Präsident nichts bearbeitet. Es wurde die an den Gerichtspräsidenten des Landgerichts Bielefeld gerichtete Beschwerde als Anlage beigefügt.

Doch es geschah auch nach vielen Beschwerden nichts.

So mußte die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wegen Untätigkeit verklagt werden.

Die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, teilt über Dr. Andreas Heusch (Richter am OVG aD.) im Auftrag von Frau Dr. Hohoff folgendes mit:

...wird beantragt

die Klage kostenpflichtig abzuweisen.

Begründung:
Die Klage ist nicht begründet.
Die Beschwerde des Klägers vom 12.05.2008 ist bei mir am 13.05.2008 eingegangen (Bl. 48 - 52 des W 3132 E - Z. 136/06). Mit Verfügung vom 16.05.2008 ist die Eingabe bearbeitet worden (Bl. 53 f. des W 3132 E - Z. 136/06). Wegen des beleidigenden Inhalts der Eingabe habe ich von einer inhaltlichen Bescheidung abgesehen, die Eingabe aber gleichwohl dem Präsidenten des Landgerichts Bielefeld durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm mit der Bitte um Kenntnisnahme weiter geleitet.
Der Kläger hat zwar grundsätzlich ein - aus dem Petitionsrecht des Art. 17 GG resultierendes - Recht auf Bescheidung seiner Eingaben. Es ist anerkannt, dass dieses Grundrecht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, indes nur ein Recht darauf verleiht, dass die angegangene Stelle die Eingabe annimmt, sachlich prüft und dem Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt (BVerfGE 2, 225; BVerwG NJW 1977, 594). Allerdings setzt dieser Anspruch voraus, dass eine „ordnungsgemäße" Eingabe vorliegt, Schreiben mit beleidigendem oder verleumderischen Inhalt brauchen nicht zur Kenntnis genommen zu werden (VG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 16.03.2001 - 4 VG 433/2001 - Juris-Datenbank, Rn. 19).

Demgemäß war eine Bescheidung der Eingabe vom 12.05.2008, in der auf die Beschwerde vom 12.02.2008 an die „Rechtsbeugermafia" Landgericht Bielefeld und den Präsidenten „Rechtsbeuger" Richter Dr. Günter Schwieren Bezug genommen wird, nicht geboten.

Der Klageerwiderung beigefügt ist mein Verwaltungsvorgang 3132 E -Z. 136/06 (Bl. 1 -74).

Mit einer Entscheidung durch den Einzelrichter bin ich ausdrücklich einverstanden.

Im Auftrag

Dr. Andreas Heusch (Richter am OVG aD.) 16.12.2008

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Wenn also ein Richter oder Justizmitarbeiter in der Justiz gefühlsmäßig und willkürlich feststellt, dass irgendeine gefühlte und geglaubte Beleidigung irgendwo in einer Anlage in einem Schriftstück vorhanden sein könnte egal gegenüber wem, dann muß mindestens eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht mehr bearbeitet werden.

Ganz richtig ist das aber auch nicht, denn Bürger, die Justizopfer geworden sind und sich darüber beschwerden oder andere Menschen, die entsprechende Vorgänge kritisieren dürfen gemäß der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Hannover verleugnet und beleidigt werden, weil Juristen daran ein berechtigtes Interesse haben. Diese Personen dürfte man also in einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach Herzenslust beleidigen und verleugnen und verspotten.


Es kommt also vielmehr bei einem Tatbestand der sogenannten "Beleidigung" auf das Ansehen der Person an und das ist letztlich ganz allein entscheidend.

Die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter erklärt aber ständig, dass es in der Justiz nicht im geringsten auf das Ansehen der Person ankäme, sondern ganz im Gegenteil und das die Justiz insgesamt auch entsprechend vollkommen ohne Ansehen der Person handeln würde.

Im vorliegenden Fall soll die Anschrift eine Beleidigung darstellen. Es ist aber gar keine "Beleidigung" vorhanden.

Wenn das nicht so wäre, dann wäre der Inhalt der Beschwerde allerdings wiederum im Ansehen der Person eine Beleidigung, weil man damit Juristen unkorrektes Verhalten vorwirft.

Wenn das wiederum nicht so wäre, dann liegt in der Person des Beschwerdeführers als minderwertiger Prolet eine unvernünftig denkende Person, die im Ansehen der Person keine Rechte begründen kann, weil diese als minderwertige Person Juristen beleidigt. usw. usw.

Das gestaltet sich mindestens am OLG-Hamm, LG-Bielefeld und AG-Minden folgendermassen:

"...Dh. auch die Menschenrechts- Grundrechts und Rechtsverletzung ist an diesem OLG-Hamm die ordnungsgemäße Aufgabe dieses Gerichts und je schwerer die von Richtern getätigte Rechtsverletzung um so mehr besteht eine richterliche Beleidigung mit der man nicht gehört werden kann und es bleibt bei den bestehenden schweren Rechtsverletzungen.

Die Beleidigungshöhe richtet sich im wesentlichen nach folgenden Punkten:

a) An der Höhe der mornierten Rechtsverletzung. Je höher die mornierte und durch Richter getätigte Rechtsverletzung um so größer die Beleidigung.
b) Je beweisbarer und offenkundiger die Rechtsverletzung um so größer die Beleidigung.
c) Die Beleidigungshöhe richtet sich allerdings auch am Ansehen der Person. Soweit es sich um mindere Menschen handelt stellt eine von einem Proleten mornierte schwere Grundrechtsverletzung eine wesentlich höhere Beleidigung dar (schwere Beleidigung mit der man keine Rechte geltend machen kann) wie die gleiche Rechtsverletzung, die von einem Juristen morniert wird (mittlere Beleidigung bis keine Beleidigung mit der man evtl. Rechte geltend machen kann). Wird die gleiche Rechtsverletzung von einer übergeordneten Richterinstanz morniert, dann stellt es sogar niemals eine Beleidigung dar und die übergeordneten Richter können stets ihre Rechte geltend machen. "

Tatsächlich braucht man aber gar nicht darüber diskutieren ob eine sogenannte "Beleidigung" tatsächlich vorhanden ist oder nicht.

Die Abweisung einer Beschwerde mit einer solchen Begründung insbesondere im Ansehen der Person verstößt gegen alle Rechtsstaatsprinzipien und dass von einer Landesjustizministerin und einem Richter aD. vom OVG, die beide einen Amtseid geschworen haben und erfüllt damit selbst mindestens den äußeren Tatbestand der Rechtsbeugung. Gleichsam wird das in der Beschwerde mornierte Verhalten von Juristen gedeckt, welches auch eine Rechtsbeugung beinhalten kann. So gesellt sich ein "Rechtsbeugerkollege" zum anderen, was man dann wieder in der Gesamtheit als "Rechtsbeugermafia" bezeichnet.


Wenn der Bürger also eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt, dann sollte er foldendes beachten:

a) Auf keinen Fall sollte man irgendeinen Juristen für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben loben, denn das könnte als Beleidigung verstanden werden.

b) Wichtig ist es auch den Beschwerdeinhalt wegzulassen, denn dieser wird in der Regel als Beleidigung verstanden werden.

c) Wichtig ist ein Beschwerdeinhalt, der den Beschwerten und die Justiz lobt. Bsp.:
"Ihre wunderschönen Schuhe sind einfach lobenswert. Auch ist mir aufgefallen, dass alle Ihre Juristenkollegen eine wunderbare Schuhgröße aufweisen. Juristen haben die beste Schuhgröße."
Spare beim Beschwerdeinhalt nicht mit Lob!
Nicht erlaubt ist es wiederum Juristen für Arroganz, Borniertheit und Rechtsbeugung etc. zu loben. Die Abgrenzung ist schwierig besonders für jemanden der sich in Justizkreisen nicht auskennt.

d) Verspotte und Beleidige in Deiner Beschwerde Justizopfer. Diese Art der Beleidigung ist sogar erwünscht, weil Juristen daran ein berechtigtes Interesse haben, so jedenfalls die Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Hannover.

e) Werde Jurist. In der minderwertigen Person eines Proleten, der sich beschwert kann immer noch eine Beleidigung stecken, da der Prolet als minderwertig anzusehen ist und den Hochmut besitzt sich zu beschweren. Ganz allein mit einem Hauptschulabschluß ohne juristische Kenntnisse kann man zwar in der Justiz arbeiten:
Schwindel Jurist ohne juristische Ausbildung und ohne juristische Kenntnisse bei der Staatsanwaltschaft mit steiler Karriere:
http://www.abendblatt.de/daten/2006/04/26/556596.html
Allerdings ist das für das Ansehen der Person in der Justiz nur schädlich. In der Justiz verfügt nur derjenige über ein Ansehen, der aufgrund einer Bescheinigung zum elitären Kreis der Juristen gehört. Das Wissen und die Qualität der Tätigkeit spielt dabei dann nur eine untergeordnete Rolle. Besuche also eine Juraschule um Gesinnungstüchtigkeit zu lernen und einen Abschluß zu erhalten, der Gesinnungstüchtigkeit zum Ausdruck bringt:
Prof. Dr. Torsten Tristan Straub schreibt am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung: "Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht."
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 86: "Seitdem ich Zeuge war, wie ein Anwalt seinem potenten Klienten sagte: Besorgen Sie sich doch einen schwurfesten Zeugen, seitdem ich mehrhfach erlebte, wie verwerflich kriminiell die Anwaltschaft sein kann, nehme ich an, dass Jurastudenten systematisch gelehrt wird, wie man mit Winkelzügen und Deutung von Paragrafen das Recht verdrehen und missbrauchen kann."
Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 54: "Ich wäre sicherlich ein schlechter Anwalt, würde ich nicht in jedem Fall versuchen, mein Recht zu bekommen. Dabei spielt es heutzutage kaum noch ein Rolle, ob ich tatsächlich im Recht bin. ...Das Recht ist eine dehnbare Formel, ein abstrakter Begriff, der mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Im Prozess geht es um das, was ich beweisen kann und was nicht. Da wird gelogen, dass sich die Balken biegen."

f) Mache bei Gericht und der Justiz stets darauf aufmerksam, dass Du Jurist bist. Spare nicht daran: "Ich gehöre dazu". Glaubt man bei Gericht, dass es sich bei Dir nicht um einen Juristen handelt, der Inhalt der Eingaben bei Gericht ist dafür nicht unbedingt von Bedeutung, dann kann auch einfach hypothetisch angenommen werden, dass Deine Justizeingaben fehlerhaft sind, im Ansehen der Person: http://justiz.ju.funpic.de/richterulmerolgcelle.htm

g) Nutze die in der juristischen Ausbildung erlernten Lügen.
Wenn Du meinst als Hochbaufacharbeiter und Beton- und Stahlbetonbauer mit Hauptschulabschluß kannst Du qualitativ viel mehr tatsächlich fachgerecht bei Gericht vorbringen, wie jemand der nur mit Hauptschulabschluß bei der Staatsanwaltschaft arbeitet, weil die Richterin Deinen Strafantrag für denjenigen eines Juristen hält und das auch in tatsächlicher Hinsicht erkennt und Dich dann deswegen fragt ob Du denn Rechtsanwalt wärst, dann lüge vor Gericht und erkläre zumindest, dass Du eine Juraschule besuchst und bald auch dazu gehörst: "Hier bin ich bald auch bei euch! Ich gehöre zu euch!": http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/archive/911.html#913
Lobe die Richterin, dass diese Deine Fähigkeiten als (glaublicher) Jurist erkannt hat!: "Waren Sie beim Friseur? Ihre Frisur einfach herrlich".
Denn sonst bist Du im Ansehen der Person nämlich NICHTS.
Nutze die Lüge, dass sich die Balken biegen und sei gesinnungstüchtiger Jurist.

h) Auch als Jurist sollte man Richter niemals darauf hinweisen, dass diese eine vollkommen falsche Rechtsansicht vertreten, denn das kann auch zu einem knallroten Richterkopf führen mit sofortiger rechtmäßiger Verurteilung, weil es den Richter beleidigt und das so mehr, wenn ein minderwertiger Prolet darauf hinweist im Ansehen der Person.
Mit einer solchen beleidigenden Beschwerde wird man interessanterweise aber gerade gehört und erhält auch lautstark eine Antwort mit sofortiger Verurteilung zu seinem Nachteil.
Man kann also auch mit Beschwerden gehört werden, die eine angebliche Beleidigung darstellen.
In dem Fall darf dann aber in der Beschwerde nicht irgendwo irgendjemand vielleicht glaublich beleidigt werden, welches mit dem Inhalt der Beschwerde nichts zu tun hat, sondern der Inhalt der Beschwerde muß eine glaubliche Beleidigung darstellen.
Lobe die Richter und Juristen für falsche Rechtsansichten und entsprechende rechtsbeugende Verurteilungen auch wenn Du davon von allem befreit wirst was Du jemals hattest und hast, denn dann besteht nicht die Gefahr, dass der Richter oder Justizmitarbeiter einen zukünftig stets von allem zu befreien versucht was man hat und jemals hatte und dabei die Kollegen auch noch selbstverständlich mitmachen wobei der eine den anderen übertrupfen und der beste Rechtsbeuger sein will. Investiere also in Deine Zukunft und lobe auch den vor Scham leuchtenden knallroten Richterkopf: "Ich sehe Ihnen ist gerade ein wunderschönes rotes Licht aufgegangen. Sie Leuchte!".

Nur so werden Deine Beschwerden erfolgreich sein!





Related link: http://justiz.ju.funpic.de
Modified by Lorenz_Franz at Fri, Jan 09, 2009, 11:51:35

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