| Richterin Gerlinde Prange (LG-Bielefeld) versagt vorsätzlich mehrfach das rechtliche Gehör | |||
| Re: Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen -- Lorenz_Franz | Antwort schreiben | Zum Beginn des Threads | Forum |
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 01/23/2009, 18:05:08 Profil des Autors Mail author Edit |
Wie die vorsätzliche Versagung des rechtlichen Gehörs und damit Rechtsbeugung (im Ansehen der Person) bei der vorsitzenden Richterin Gerlinde Prange am Landgericht Bielefeld funktioniert: ------------------------------------------------------------------------------ Entscheidung über ersten Antrag: Landgericht Bielefeld, Gnandenstelle Sachbearbeiter Frau Jarmer Geschäftsnummer: Gns 118/08 (43 Js 943/06 AG-Minden) Herrman Simonsen Staatsanwalt 12.11.2008 Das Gnadengesuch bescheide ich ablehnend. ... Zur Gnadenfrage haben die Staatsanwaltschaft Bielefeld und das Amtsgericht Minden Stellung genommen. Ihre Stellungnahmen sind negativ ausgefallen. ... Gnadenerweise haben Ausnahmecharakter. Sie dienen insbesondere dazu, Unbilligkeiten bei nachträglich veränderten allgemeinen oder persönlichen Verhältnissen auszugleichen. Solche Unbilligkeiten haben Sie nicht vorgetragen. ... ----------------------------------------------------------------------------- a) Danach wurde ein neuer Antrag gestellt, weil sich die Einkommensverhältnisse des Verurteilten nach Verurteilung verschlechtert haben und erst nach dem vorstehendem ersten Antrag zusätzlich noch stark verschlechtert haben. Das wurde mit Nachweisen in Anlagen Glaubhaft gemacht. b) Weil in Gnadenerweisen insbesondere nur Gründe berücksichtigt werden können, die erst nach Verurteilung entstanden sind wurden alle Gründe gar nicht berücksichtigt, die vor Verurteilung als Unrecht geltend gemacht wurden. Wenn "insbesondere" nur Gründe geltend gemacht werden können, die nach Verurteilung entstanden sind, bedeutet dass ja nicht, dass andere Gründe gar nicht zu berücksichtigen und damit gar nicht zur Kenntnis zu nehmen sind. Das wäre dann ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör. Weil die Entscheidung entsprechend nicht logisch ist und die Gnadenersuchsabweisung daher unschlüssig ist wurden alle anderen Gründe im neuen Antrag noch einmal geltend gemacht. c) Auf der Seite des Landesjustizministeriums NRW heißt es wie folgt: Die Stellungnahmen des AG-Minden und der Staatsanwaltschaft Bielefeld, die ebenfalls Grundlage der Abweisung des ersten Gnadengesuchs waren, wurden dem Verurteilten jedoch nicht zur Kenntnis gebracht, so dass er dazu hat auch keine Stellung nehmen können. Aus dem Grund wurde ebenfalls auch in dem zweiten Antrag dieser Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG moniert und ausdrücklich eine Übersendung der beiden Stellungnahmen verlangt. -------------------------------------------------------------------------------- Ablehnung des zweiten Gandengesuchs (gesamter Entscheidungsinhalt): Landgericht Bielefeld, Gnandenstelle Sachbearbeiter Frau Jarmer Geschäftsnummer: Gns 181/08 (Gns 118/08, 43 Js 943/06 AG-Minden) Vorsitende Richterin Gerlinde Prange 19.01.2009
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