| T-Shirt mit der Aufschrift "Prozeßbeobachter" etc. ist nicht erlaubt (OLG-Hamm 3Ws 277/02) | |||
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Gepostet von: Lorenz_Franz ® 01/30/2009, 05:16:49 Profil des Autors Mail author Edit |
Das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift des Vereines für den man tätig ist und der weiteren Aufschrift "Prozessbeobachter" stellt eine Ungebühr gemäß §178 GVG dar für die man entsprechend zu sanktionieren ist (3 Ws 277/02 OLG Hamm). "...kann der Text auf dem von dem Beschwerdeführer getragenen T-Shirt nur dahingehend ausgelegt werden, dass Richter seiner Ansicht nach „dumm“ im Sinne von unwissend, einfältig, unverständig und unvernünftig anzusehen sind, von ihnen also ein willkürliches und nicht nach-vollziehbares Verhalten zu erwarten ist, das einer Kontrolle durch einen „Prozessbeobachter“ bedarf." Die öffentliche Verhandlung und der Schutz vor Willkür: Es ist ein Grundpfeiler des deutschen Rechtsstaates, dass Verhandlungen öffentlich erfolgen (§169 GVG) und durch das Volk sogar kontrolliert werden sollen. Schließlich entscheidet der Richter auch im "Namen des Volkes". Die Öffentlichkeit soll keiner besonderen Auswahl unterliegen. Die Öffentlichkeit dient auch der öffentlichen Kontrolle und dem Schutz vor Willkür. Demgemäß muß nach der Entscheidung dieser 3 Richter unterstellt werden, dass die Öffentlichkeit im Gerichtssaal bereits eine ungebühr im Sinne von §178 GVG darstellt, die Richter daher durch Zuschauer beleidigt werden und aufgrunddessen die Zuschauer sanktioniert werden müssen. Entsprechend müssen für die Richter am OLG-Hamm auch die Grundrechte eine Beleidigung darstellen, denn mit den von Richtern einzuhaltenden Grundrechten wird diesen ja unterstellt, dass diese sich gewissermassen nicht an ihren Amtseid halten, sollte es keine Grundrechte geben. Tatsächlich stellen die Grundrechte für die Richter sogar eine Beleidigung dar, denn wer als Bürger die Nichteinhaltung von Grundrechten und das tätigen von schweren richterlichen beweisbaren (Grund-)Rechtsverletzungen morniert, die Richter sogar selbst zugegeben haben, kann mit seinen "Beleidigungen" nicht gehört werden, weil er damit den Richtern beweist, dass diese willkürliches und rechtlich nicht nach-vollziehbares Verhalten getätigt haben und dass ist eine schwere Beleidigung für die Richter. Dh. auch die Menschenrechts- Grundrechts und Rechtsverletzung ist an diesem OLG-Hamm die ordnungsgemäße Aufgabe dieses Gerichts und je schwerer die von Richtern getätigte Rechtsverletzung um so mehr besteht eine richterliche Beleidigung mit der man nicht gehört werden kann und es bleibt bei den bestehenden schweren Rechtsverletzungen. Die Beleidigungshöhe richtet sich im wesentlichen nach folgenden Punkten: a) An der Höhe der monierten Rechtsverletzung. Je höher die mornierte und durch Richter getätigte Rechtsverletzung um so größer die Beleidigung. b) Je beweisbarer und offenkundiger die Rechtsverletzung um so größer die Beleidigung. c) Die Beleidigungshöhe richtet sich allerdings auch am Ansehen der Person. Soweit es sich um mindere Menschen handelt stellt eine von einem Proleten monierte schwere Grundrechtsverletzung eine wesentlich höhere Beleidigung dar (schwere Beleidigung mit der man keine Rechte geltend machen kann) wie die gleiche Rechtsverletzung, die von einem Juristen morniert wird (mittlere Beleidigung bis keine Beleidigung mit der man evtl. Rechte geltend machen kann). Wird die gleiche Rechtsverletzung von einer übergeordneten Richterinstanz morniert, dann stellt es sogar niemals eine Beleidigung dar und die übergeordneten Richter können stets ihre Rechte geltend machen. Grundsätzlich ist der "Beleidiger", den man dann auch gerne "Querulanten" nennt auch zu bestrafen. "Querulantorisch" ist allerdings bereits derjenige grundsätzlich der auch schlimmste Menschenrechtsverletzungen in der Justiz morniert, da dass die Justiz in ihrer ordnungsgemäßen Aufgabe beeinträchtigt. Da sich diese Form der "Beleidigung" unter Verletzung von Grundrechten und Menschenrechten schwer in öffentlichen Strafrechtsverfahren verfolgen läßt, gerade weil diese öffentlicher Kontrolle unterliegen, erfolgt die Bestrafung dann grundsätzlich mit weiteren Rechtsverletzungen und Rechtsbeugung welche unter dem Deckmantel der richterlichen Freiheit getätigt werden und von den Richterkollegen und den Kollegen bei der Staatsanwaltschaft selbstverständlich gedeckt werden. Je nach Wichtigkeit und Ansehen der Person kommt es auch vor, dass dann Straftaten oder Rechtsverletzungen des "Beleidigers" frei erfunden werden um diesen zu verfolgen und dass dann gelegentlich sogar auch in Geheimprozessen oder ein beliebtes Mittel ist auch justiziell sogenannte "Querulanten" (versuchen) zu psychiatrieren. Artikel 5 GG und die freie Meinungsäußerung: Wer die Fragen des Einbürgerungstests bearbeitet hat, weiß dass die freie Meinungsäusserung nicht nur der Grundpfeiler der BRD ist und dass wichtigste Grundrecht überhaupt. In der Anzahl der Fragen, die die Wichtigkeit der freien Meinungsäusserung hervorheben könnte man meinen die BRD bestehe nur aus freier Meinungsäusserung, die man selbstverständlich auch gegenüber der Obrigkeit nach Herzenslust kundtun darf. Die freie Meinungsäusserung im Gerichtssaal: Bei einer Überfüllung des Gerichtssaales ist es sogar zulässig Plätze für die Presse, Prozeßbeobachter etc., die öffentlich über das Verfahren berichten, zu reservieren. "Im Hinblick auf die Bedeutung der Presse (Artikel 5 GG) ist es aber zulässig, ihr eine bestimmte Anzahl von Plätzen vorzubehalten" (Foth DRiZ 80, 103). Diese Teilnehmer am Verfahren sollen gerade keiner besonderen Auswahl unterliegen. WER an einem Verfahren entsprechend teilnehmen darf erfolgt aber gemäß dem OLG-Hamm nach wohlgefallen des Gerichts je nachdem welcher Zeitung oder welchem Verein man angehört im Ansehen der Person, wenn man öffentlich kundtut für welche Zeitung oder welchen Verein man tätig ist und/oder wenn man kundtut welche Aufgabe man wahrnehmen will. Artikel 5 GG schützt zudem ganz genau den anders Denkenden und der soll gerade vor der herrschenden Macht und Gewalt, wie insbesondere der Justiz geschützt werden. Der Andersdenkende muß auch geschützt werden, weil es vielleicht richtig ist was er denkt wie es im vorliegendem Fall auch gegeben ist was im folgenden noch erörtert wird. Die 3 Richter im vorliegendem Fall wollen das freiheitliche Denken unterbinden und zwar so, dass es nur noch eine riesige Horde von Opportunisten gibt, die alle diesen als Führern gleich denkend folgen egal wie Lebensvernichtent und Bürgerschädigend im OLG-Bezirk Hamm gegen Bürger vorgegangen wird. Es ist ein gleiches Denkverbot wie es 1925 im sogenannten "Affenprozeß" dem Lehrer John Scopes auferlegt worden ist. Auch im Dritten Reich war den Bürgern das freiheitliche Denken besonders untersagt und zwar besonders dann, wenn die Bürger genau wie im vorliegendem Fall anders wie die justiziale Obrigkeit dachten. Was machen die Richter im OLG-Hamm Bezirk tatsächlich: 1. Sofortige Veruteilungen mit knallrotem Richterkopf, weil ein Mietverhältnis über Wohnraum angeblich automatisch erloschen ist. 2. Keine Befangenheit bei einem Richter trotz mehr als 10 Befangenheitsgründe von denen ein einziger ausreicht um den Richter wegen Befangenheit abzulehnen. 3. Entscheidungen der unteren Instanz über Rechtsmittel (Beschwerde/Berufung), die von der nächst höheren Instanz zu entscheiden sind. Gemäß dem Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm stellt das vollkommen rechtlich korrektes Verhalten dar, dass nicht im geringsten zu beanstanden ist. 4. Der Erlass von Beschlüssen ohne Begründung, die zwingend begründet sein müssen. Im gleichen Beschluß wird festgelegt, dass einer Partei bestimmte Schriftstücke von einem Anwalt, der mit den Richtern kongenial und kollegial zusammenarbeitet, unverzüglich auszuhändigen sind. Auch dass Aushändigen dieser Schriftstücke nach über 7 Wochen, wobei in Diesen festgelegte Fristen bereits abgelaufen sind, ist nicht im geringsten zu beanstanden. 5. Das erteilen von Kontaktverboten zur Rechtlosstellung von Bürgern, die willkürlich erteilt werden können. Diese Entscheidung ist seit dem Dritten Reich bisher einmalig. Damals gab es solche Entscheidungen besonders zur Judendiskriminierung oder zur Diskriminierung Andersdenkender oder noch besser gesagt überhaut gegenüber Menschen die Denken und nicht nur der Obrigkeit gewissenlos und skrupellos opportunistisch folgen. 6. 3 Wochen Heizungsausfall im Winter, 2 Monate Warmwasserausfall und ein nicht mehr vorhandener Mülleimer welches keine Mietminderungsgründe darstellen. 7. Bestrafung von mittellosen Bürgern, weil diese sich bei Anwaltszwang von einem Anwalt haben vertreten lassen. 8. Richter, die nach mehr als 25 Jahren richterlicher Tätigkeit noch nicht wissen wie ein Protokoll in Strafverfahren zu führen ist und dieses evident falsch führen. 9. Protokollfälschungen von Richtern, die auch gemäß dem Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm nicht zu beanstanden sind. 10. Am AG-Minden und am LG-Bielefeld gibt es keinen Schadenersatz für sinnlose psychologische Untersuchungen und für den Schaden (Anwaltskosten), der einem durch Strafverfahren entstanden sind bei denen man unschuldig gewesen ist und zu entschädigen ist (Wobei einem die selbst verbrauchte Zeit ohnehin nicht ersetzt wird). 11. Damit ein Richter seiner Erörterungspflicht und dem Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör nachgekommen ist reicht es aus, wenn er in einem anderen Verfahren erörtert in dem er ein Handlungsverbot hat, eine Prozeßpartei ausgiebig verspottet und nach dem Antrag fragt der gestellt werden soll. Das in dem Protokoll aus der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren steht, dass die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert wurde ist dann auch korrekt. Mit Zustimmung des Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm. 12. Das nichtbearbeiten von Protokollberichtigungen nach mehr als 2 oder 4 Jahren ist auch nicht zu beanstanden. 13. In Strafverfahren wird das Protokoll von der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Richter "bestimmt". Auf ein wahrheitsgemäßes Protokoll, das die tatsächlichen Vorgänge der mündlichen Verhandlung beschreibt darf der Angeklagte nicht aber dürfen auch die Schöffen nicht hinwirken. Mit der ausdrücklichen Eklärung des Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm, dass genau so korrekt und richtig verfahren wird. 14. Rechte können im Gerichtsbezirk OLG-Hamm nur Personen geltend machen, die vernünftig denken wobei es sich dabei natürlich nur um Juristen handelt. 15. Rechte die Bürger in diesem Gerichtsbezirk selbst geltend machen sind nichts weiter als richterliche Beschimpfungen. Zusätzlich kann natürlich jedem Bürger ein rechtlosstellendes Kontaktverbot willkürlich auferlegt werden. 16. Richter, die erklären, dass diese noch nicht wüßten was eine Prozesspartei überhaupt beantragt hat nachdem der Richter bereits schon in 2 vorhergehenden Verfahren über den Antrag entschieden hat. Wobei der Richter dem Antrag bereits einmal zuvor in einem Einstweiligen-Verfügungsverfahren stattgab und wegen der besonderen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung aber hinterher selbst feststellt, dass die Hälfte des Anspruches schon von vorhherein nicht geltend gemacht werden konnte, da der Antrag entsprechend bereits unzulässig war. Aber am Ende der Begründung heisst es, dass dem Antrag in dem Zeitpunkt des Ergehen des Verfügungsbeschlußes vollkommen korrekt entsprochen worden ist. 17. Anwälte, die sich mit Richtern und Staatsanwälten gut verstehen und die selbstverständlich falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben dürfen. 18. Richter die selbstverständlich falsch als Zeuge aussagen dürfen. 19. Im Gegenzug braucht selbstverständlich auch nicht wegen richterlicher Rechtsbeugung ermittelt werden, wenn der äußere Tatbestand der Rechtsbeugung evident erfüllt ist. In solchen Fällen ist Rechtsbeugung auch gerne mal nicht einmal im Ansatz zu erkennen. 20. Erteilen von richtigem Rechtsrat an Anwälte (Anwalt fragt: "Aber was sollen wir denn machen..."), wenn die Gegenpartei nicht anwaltlich vertreten ist und der Anwalt nicht weiß was er machen soll. Da kommt es auch vor, dass die Anwaltstochter von genau dem Anwalt in einer weiteren mündlichen Verhandlung am Richterpult steht und der Richter der jungen knackigen Anwaltstochter genauen Rechtsrat erteilt was sie noch machen muss um gegen die andere Partei vorgehen zu können. Es werden insgesamt 3 mündliche Verhandlungen angesetzt in denen immer wieder über den neuen richterlichen Rechtsrat gegen die nicht anwaltlich vertretene Partei verhandelt wird. Richter: "Ja, wenn das schon wieder nichts zu machen ist!". 21. Richterlicher Rechtsrat in mündlichen Verhandlungen an nicht anwaltlich vertretene Personen, die die Partei nicht annehmen will und aufgrunddessen vom Richter mit der lauten Maßgabe sanktioniert werden muß: "Ich will Sie hier nur rechtlich korrekt beraten!!!!" und die Partei letztlich gezwungen wird den richterlichen Rechtsrat anzunehmen und auch eine Protokolländerung nicht vornehmen lassen darf, weil diese das im Protokoll stehende nicht gesagt hat. Aufgrund des Rechtsrates und wegen der Protokollerklärung ist die nicht anwaltlich vertretene Partei dann selbstverständlich nachteilig verurteilt worden. In solchen Fällen besteht keine Befangenheit und es stellt auch gemäß dem Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm vollkommen korrektes und nicht zu beantstandendes richterliches Verhalten dar. 22. Das abweisen von Dienstaufsichtsbeschwerden mit der Begründung des Präsidenten des OLG-Hamm, dass für Befangenheitsverfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden ganz genau das gleiche gilt. 23. Abweisen von Befangenheitsanträgen mit der Begründung, dass einem in dem Verfahren kein Nachteil entstanden wäre (Dabei steht das Ablehnungsrecht in jedem Fall beiden Parteien zu §42 Abs. 3 ZPO). 24. Begründungen in Entscheidungen für nicht anwaltlich vertetene Personen, die nicht einmal Anwälte verstehen, weil in diesen rechtliche Dinge stehen, die es gar nicht gibt. Gleichfalls gegenüber nicht anwaltlich vertretenen Bürgern Entscheidungen ohne Begründung zu erlassen, die begründet sein müssen. 25. Klageschriften und Klagebegründungen, die man sich als anwaltlich nicht vertrtetener Bürger bei Gericht selbst beschaffen muß ohne zu wissen, dass solche vorliegen. Wer dass nicht macht muß ein Verfahren automatisch verlieren. 26. Die richterliche Bezeichnung von Nichtjuristen als "NICHTS!". (Entscheidend ist aber letztlich in der Justiz das Ansehen der Person. Ein Jurist auch der untersten Stufe liegt aber im Durchschnitt stets weit über minderwertigen Proleten. Für machen Richter ist das "in dubio pro reo" in Strafverfahren auch gleichbedeutend mit "Im Ansehen der Person".) 27. Immerwährende Verletzungen gegen das rechtliche Gehör insbesondere gegenüber anwaltlich nicht vertretenen Prozeßparteien als richterliches vollkommenes Selbstverständnis. usw. usw. usw. Über komplett alles über das eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Beschwerde beim Präsidenten des OLG-Hamm erfolgte wurde mindestens von diesem erklärt, dass das alles ausnahmslos vollkommen korrektes und nicht zu beanstandendes Vorgehen wäre. Wenn Proleten, die keinen Amtseid abgelegt haben "Recht und Gerecht zu handeln", einige von den vorstehend nicht zu beanstandenden Dingen gemacht hätten, dann würden Richter sagen, dass es "sinnlose Gewaltausübung auf unterstem Nievau" wäre. Ich würde sagen, dass vorstehende Richter insgesamt meiner Ansicht nach „dumm“ im Sinne von unwissend, einfältig, unverständig und unvernünftig anzusehen sind und dass die Gefahr besteht, dass von diesen also ein willkürliches und nicht nach-vollziehbares Verhalten ausgeht und das hier Macht- und Gewaltausübung auf aller unterstem Niveau stattfindet. (Und auch um dieser Gefahr vorzubeugen sind eben Gerichtsverhandlungen bereits öffentlich). Ich würde sogar sagen, dass nicht nur die Gefahr von Willkür besteht, sondern Willkür sogar in einem erheblichen Maß im OLG-Bezirk Hamm tatsächlich vorhanden ist und entsprechend willkürlich handelnde Richter generell im vorrauseilendem Gehorsam die volle Unterstützung von ihren Kollegen erhalten. Das auch indem man Prozeßbeobachter (vorbeugend) Mundtot macht. Nicht ganz verständlich ist das "nicht-nachvollziehbare Verhalten". Wenn ein Richter es hochbefangen zielgerichtet auf eine Prozeßpartei abgesehen hat und diese dann verspottet und Willkürlich verurteilt, dann ist das Verhalten des Richters meiner Meinung nach nachvollziehbar. Solches nachvollziehbares Verhalten ist bis zum OLG-Hamm bisher von den Richterkollegen auch nicht beanstandet worden. Wenn 3 Richter am Landgericht Bielefeld keine Lust haben sich mit einem Rechtsfall zu beschäftigen, dann lügen diese eine Prozeßpartei eben an, so dass diese aufgrunddessen einen Vergleich abschließt und die Begründung der Kostenentscheidung wird zum Teil einfach wörtlich aus der Entscheidung eines anderen Gerichts abgeschrieben obwohl in dem Verfahren ein anderer Sachverhalt gegeben war und ein anderer Antrag gestellt worden ist. Wenn man aber keine Lust hat, dann macht man das im OLG Bezirk Hamm einfach so und dass ist auch nachvollziehbar insbesondere wenn die Gerichtspräsidenten erklären, dass es dergestalt völlig korrekt bei den Richtern vorgeht. Demgemäß stellt ein solches willkürliches Richterverhalten keine "Willkür" dar, da es nachvollziehbar ist. "Nicht-nachvollziehbares Verhalten" wäre demgemäß in diesem Gerichtsbezirk, wenn hier anstatt Willkür dennoch Recht gesprochen würde. Diese Richter haben also etwas dagegen das Recht gesprochen wird. Da also willkürliche Richter im OLG-Hamm Gerichtsbezirk vorhanden sind und abgesehen noch von den Richterkollegen auch vom Präsidenten des LG-Bielefeld und des OLG-Hamm gedeckt werden, werden diese in diesem Gerichtsbezirk überall vorhanden sein. Auch erklärt der Präsident des OLG-Hamm Gero Debusmann sinngemäß, dass es sich bei dem allen Getätigten um ordnungsgemäße Aufgaben der Justiz handelt. Die Landesjustizministerin Roswitha Piepenkötter lobt den Präsidenten des LG-Bielefeld wiederum für seine Tätigkeiten "im Dienste der gesamten Menschheit". Wenn dass die ordnungsgemäßen Aufgaben sind, dann bedürfen die Richter in diesem OLG-Bezirk dringend öffentlicher und sonstiger Kontrolle von Bürgern auch wenn das eine Beleidigung für Richter darstellt. Im Umkehrschluß sagt ja auch die Entscheidung der 3 Richter vom OLG-Hamm nichts anderes aus, denn wenn tatsächlich solche Richter vorhanden sind, dann ist es sogar tatsächlich notwendig, dass die Richter ganz genau wie geschehen überwacht werden und wenn man diesen folgt, dann sogar genau wie von diesen beschrieben auch mit einem solchen T-Shirt auf denen der Verein für den man tätig ist abgedruckt ist. Tatsächlich wollen es die 3 Richter aber genau wie Richter Gero Debusmann nicht, dass diese von diesen so genannten "ordnungsgemäßen Aufgaben" öffentlich gemacht werden und diese daran durch Öffentlichkeit gehindert werden (Auch die Veröffentlichung stellt ja wieder eine Beleidigung für die Richter dar). Man will Willkür nach Herzenslust an den Tag legen können und immer so weitermachen und die Opportunisten, die dabei mitmachen loben und diejenigen die es kritisieren Mundtot machen. Die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft Hannover erklären, dass Menschen, die ein entsprechendes vorgehen von Juristen kritisieren oder aber Justizgeschädigte, die sich über ihre Misere beschweren beleidigt und verleugnet werden dürfen, weil daran haben Juristen ein berechtigtes Interesse. Dh. auch das verhindern von Veröffentlichungen von richterlicher Willkür und noch viel mehr das tätigen von richterlicher Willkür ist in der Justiz wesentlich wichtiger wie das freiheitliche Denken aber auch der Fortschritt. Wobei die Veröffentlichung auch nur ein winziger kleiner Schutz vor Willkür sein kann und dieser minimale Schutz ist den Bürgern auch noch zu nehmen. Die Tätigkeiten, die von manchen Richtern mit Rückendeckung vom Präsidenten des OLG-Hamm und von der Landesjustizministerin gedeckt werden riechen bereits nach einem totalitärem Richter- und Juristenstaat. Wenn Richter dazu noch das freiheitliche Denken unterbinden und die Justiz öffentlicher Kontrolle durch Bürger entziehen wollen, dann riecht das nach einem vollständig vollbrachten totalitären Richterstaat, der mit demokratischen Grundwerten nichts mehr gemein hat. Related link: http://justiz.ju.funpic.de Modified by Lorenz_Franz at Fri, Jan 30, 2009, 06:21:08 |
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