Rechtswidrige Hausdurchsuchung wegen Link
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Gepostet von: Schneider_Paul ®

03/23/2009, 18:18:30

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Liebe BesucherInnen,

In Zusammenhang mit der politischen Diskussion um die Einführung von Zensur- und Sperrlisten im Internet, die insbesondere von Ursula  von der Leyen (CDU) auch in Deutschland einführt werden sollen, gab es kürzlich bereits die wohl erste rechtswidrige Hausdurchsuchung.  Ein Web-Portal hatte über die Pläne der Ministerin berichtet und einen Link auf das Web-Blog Schutzalter  gesetzt.  Dieses Schutzalter Weblog hatte ebenfalls kritisch berichtet und dabei einen Link auf eine weithin bekannte Webseite von Wikileaks.org eingebaut, auf der eine dänische Sperrliste mit wiederum Links zu  Webseiten mit vermeintlich "kinderpornografischen" Inhalten stehen sollen. Aus der Sicht des Web-Portals geht es also um Links zu einem Link zu einem Link ...

Eine Staatsanwaltschaft bzw. Kripo in BW sah bei dem Inhaber des Webportals, auf dem kritisch über die Pläne der Ministerin berichtet worden war, Grund für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss. Er wird verdächtigt, Wikileaks besucht zu haben und auf einige der dort aufgeführten ca. 4000 Links zu Seiten mit kinderpornografischem Material geklickt zu haben. Dadurch würden sich "wahrscheinlich" (konkrete Anhaltspunkte dafür werden im HD-Beschluss nicht genannt) kinderpornografisches Material zumindest im Cache seines PCs befinden.

Auch der Inhaber des Weblog-Schutzalter hatte eine Vorladung vom LKA wegen seinem Bericht bzw. Link auf Wikileaks.org erhalten.  Wikileaks selbst wurde bisher nicht belangt. Und die Inhaber der vermeintlichen Kinderporno-Seiten auch nicht.

Der Inhaber des Portals hat natürlich sofortige Beschwerde gegen die rechtswidrige HD eingelegt. Der anwaltliche Schriftsatz der Beschwerdebegründung kann abgerufen werden (siehe unten). Daraus können auch genauere Einzelheiten über diesen Justizskandal entnommen werden.

Wo steht unser Rechtsstaat, wenn die Justiz mit solchen fadenscheinigen HD-Beschlüssen tätig werden kann ?   Eine reine Vermutung reicht bekanntlich nicht aus, einen derart schweren Eingriff in Grundrechte zu rechtfertigen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.  In diesem Fall geht es also um reine Justizwillkür !

Dieser Justizskandal wurde im Internet bereits auf verschiedenen Webseiten und Weblogs thematisiert. Über Google wird man auch weitere Infos dazu finden.  Links dazu setze ich vielleicht noch in einem weiteren Posting. Fragen beantworte ich hier gerne.

Gegen Justizwillkür und für Meinungsfreiheit !!

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Schneider

Ps:  Übrigens wurde die Justiz erst nach einer Denunzierung bzw. falschen Strafanzeige von einem dubiosen „Kinderschutzverein“ tätig. Laut einem Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf darf dieser „Verein“ sogar als rechte Kinderschutzsekte bezeichnet werden.

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Modified by Redaktion at Mon, Mar 23, 2009, 19:16:19

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